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  • Sind zwei MMR- oder Röteln-Impfungen dokumentiert, kann auch bei negativem oder grenzwertigen Röteln-IgG von Schutz ausgegangen werden. Es sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.
    Diese Einschätzung beruht auf der Erkenntnis, dass der Rötelnschutz sowohl von der Antikörper-vermittelten Immunität als auch von der zellulären Immunität vermittelt wird. Es steht kein Routinemessverfahren zur Verfügung, mit dem die zelluläre Immunität bestimmt werden kann. Darüber hinaus stützt sich diese Empfehlung auf die Beobachtung, dass in Deutschland Rötelnembryopathien nur noch sehr selten und stets bei ungeimpften Frauen auftraten.
    Ist beim Nachweis von negativem oder grenzwertigem Röteln-IgG keine oder nur eine MMR- oder Röteln-Impfung dokumentiert, soll der Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO komplettiert werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung ist nicht erforderlich.
    Ungeimpfte Schwangere bzw. Schwangere mit unklarem Impfstatus, bei denen ein grenzwertiges oder negatives Röteln-IgG festgestellt wurde, sollen den Kontakt zu Rötelnerkrankten und -verdachtsfällen meiden. Bei den Familienmitgliedern (Partner, Kinder) soll der MMR-Impfschutz entsprechend den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO komplettiert werden.
    Fehlende MMR-Impfungen sollen nach der Schwangerschaft vorzugsweise im Wochenbett ergänzt werden.

    Stand:  21.08.2014

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  • Eine akzidentelle MMR-Impfung in der Schwangerschaft ist keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch, denn es sind weder für die Schwangere noch für den Fetus negative Folgen zu erwarten. Eine weitergehende Diagnostik in der Schwangerschaft oder postnatal ist nicht erforderlich.

    Stand:  21.08.2014

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  • Ein zeitlicher Abstand von 4 Wochen zwischen MMR-Impfung und Konzeption wird als ausreichend angesehen. Eine versehentliche MMR-Impfung in der Frühschwangerschaft oder eine Empfängnis kurz nach der MMR-Impfung sind nicht mit einem erhöhten Risiko für die Schwangerschaft belastet.

    Stand:  21.08.2014

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  • Beim Nachweis von Röteln-IgG kann von einer zurückliegenden Infektion oder Impfung und dem daraus resultierenden Schutz ausgegangen werden. Es sind keine weiteren Maßnahmen notwendig.

    Stand:  21.08.2014

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  • Eine Überprüfung der Rötelnimmunität soll bei Schwangeren durchgeführt werden, wenn im Impfausweis keine zwei MMR- oder Röteln-Impfungen dokumentiert sind oder kein Impfausweis vorliegt.

    Stand:  21.08.2014

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  • Die Rötelnimmunität soll grundsätzlich durch eine Kontrolle des Impfausweises erfolgen. Sind zwei MMR- oder Röteln-Impfungen dokumentiert, sind Frauen im gebärfähigen Alter zuverlässig gegen Röteln bzw. eine eventuelle Rötelnembryopathie in der Frühschwangerschaft geschützt. Eine Antikörperkontrolle ist in diesem Fall nicht erforderlich und wird nicht empfohlen.
    Fehlende Impfungen sollen vor der Schwangerschaft entsprechend den aktuellen STIKO-Empfehlungen verabreicht werden. Eine Antikörperkontrolle nach der Impfung wird nicht empfohlen.

    Stand:  21.08.2014

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  • An die Testverfahren, die für die Herstellung von Blutprodukten eingesetzt werden, werden hohe Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Sensitivität gestellt. Für die Sensitivität der HIV- und HCV-Genomnachweise sind konkrete Grenzen durch das Paul-Ehrlich-Institut festgelegt. Hierdurch sinkt das diagnostische Fenster bei diesen Infektionen auf ca. 10-12 Tage. Das diagnostische Fenster ist bei den Untersuchungen auf Hepatitis-B-Infektionen etwas größer und liegt bei ca. 30-35 Tagen.

    Stand:  19.05.2014

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  • Die Hämovigilanz-Daten des Paul-Ehrlich-Instituts zeigen, dass nach Einführung des direkten Genomnachweises für HIV im Jahr 2004 nur noch 2 HIV-Über­tra­gun­gen (2007 und 2010) bekannt geworden sind (bei mehr als 4 Millionen Trans­fu­sio­nen/Jahr). Nach Einführung des verbindlichen HCV-Genomnachweises 1999 wurde zuletzt 2004 eine HCV-Übertragung berichtet. Nach Einführung der anti-HBc-Testung 2006 wurden bis 2010 noch 3 HBV-Übertragungen bekannt (siehe auch Hämovigilanzbericht unter http://www.pei.de/DE/arzneimittelsicherheit-vigilanz/haemovigilanz/haemovigilanz-node.html). Es sind keine Syphilis-Übertagungen in den letzten 15 Jahren bekannt geworden. Infektionen durch andere virale Erreger sind im Rahmen der Hämovigilanz nicht erfasst worden. Diese Meldungen zeigen, dass Übertragungen von viralen Erregern außerordentlich selten sind.

    Die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von Infektionserregern durch Blut­prä­pa­rate lässt sich darüber hinaus nur anhand von mathematischen Modellen schätzen. Diese benutzen die diagnostizierten Infektionen unter Spendern als Maß für die Schätzung des Anteils an Infektionen, die durch die Testung nicht entdeckt wurden. Aktuelle Schätzungen für eine Fenster­phasen­spende gehen davon aus, dass das Risiko einet HIV- bzw. HCV-Infektion kleiner als 1: 5 Millionen ist und das Risiko einer HBV-Infektion kleiner als 1:500.000.

    Stand:  19.05.2014

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  • Eine durchgemachte Lyme-Borreliose stellt in der Regel keinen Schutz gegen eine erneute Infektion dar.

    Stand:  12.02.2014

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  • Die Borrelien befinden sich im Darm der Zecke. Die Zecke muss eine längere Zeit saugen, bevor der Erreger übertragen wird. Das Infektionsrisiko steigt nach einer Saugzeit von mehr als 12 Stunden. Entfernt man die Zecke frühzeitig, ist das Übertragungsrisiko daher nur sehr gering. Die schnellstmögliche Entfernung der Zecke durch den Gestochenen ohne Manipulation der Zecke ist von großer Bedeutung bei der Prävention der Lyme-Borreliose. Wie man die Zecke entfernt siehe: FAQ Zecken, Zeckenstich und Infektion

    Stand:  12.02.2014

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