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  • Eine schriftliche Einwilligung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie kann jedoch in Einzelfällen sinnvoll sein. Der impfende Arzt ist verpflichtet, Aufklärungen und Einwilligungen – egal in welcher Form sie erfolgt bzw. erklärt worden sind – in der Patienten­akte zu dokumentieren (§ 630f Abs. 2 S. 1 BGB). Wird der Aufklärung ein entsprechendes Aufklärungs­merkblatt zugrunde gelegt, sollte der impfende Arzt in seiner Dokumentation darauf verweisen. Zudem ist es sinnvoll, die Ablehnung einer Impfung durch die vorstellige Person bzw. die Eltern oder Sorge­berechtigten nach durchgeführter Aufklärung in der Patientenakte zu dokumentieren. Von Unterlagen, die der Patient bzw. Einwilligungs­berechtigte im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet hat, sind ihm Abschriften auszu­händigen (§ 630e Abs. 2 S. 2 BGB).

    Stand:  12.02.2018

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  • Die Maßnahmen sind abhängig vom Grad und von der Art der Exposition und werden im RKI-Ratgeber Tollwut, Maßnahmen bei Exposition detailliert erläutert.

    Stand:  02.02.2018

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  • Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sterben weltweit jährlich rund 59.000 Menschen an Tollwut, wobei von einer erheblichen Dunkelziffer insbesondere in Afrika und Asien ausgegangen wird.

    In Deutschland sind seit dem Jahr 2001 insgesamt 6 Tollwuterkrankungen an das RKI übermittelt worden. Zuletzt verstarb im Jahr 2007 ein Mann an der Krankheit, nachdem er von einem streunenden Hund in Marokko gebissen worden war. 2005 erkrankten drei Organempfänger durch die Organe einer infizierten Spenderin und starben. 2004 erkrankte und verstarb ein Patient, der sich höchstwahrscheinlich in Indien infiziert hatte.

    Stand:  02.02.2018

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  • Bei einem infizierten Tier vermehren sich die Tollwutviren im zentralen Nervensystem. Die Viren werden über den Speichel ausgeschieden und in der Regel durch Bisse auf den Menschen übertragen. Auch eine Übertragung über Hautverletzungen oder die Schleimhaut ist bei direktem Kontakt mit infektiösem Speichel möglich.

    Stand:  02.02.2018

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  • Es wird davon ausgegangen, dass mit Tollwuterregern infizierte Tiere bereits bis zu 10 Tage vor Auftreten der Symptome infektiös sind. Tollwut-infizierte Menschen sind mit Beginn der Krankheitssymptome ansteckend.

    Stand:  02.02.2018

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  • Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich. Vereinzelt wurden Ansteckungen durch Organtransplantationen bekannt. Andere Formen der Mensch-zu-Mensch-Übertragung, z.B. durch Bisse einer bereits erkrankten Person, sind theoretisch denkbar, wurden aber bisher nicht beschrieben.

    Stand:  02.02.2018

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  • Verschiedene Säugetiere können Tollwutviren in sich tragen und teilweise übertragen, darunter in erster Linie Hunde, Füchse und Fledermäuse. Weltweit gehen die meisten Todesfälle beim Menschen auf Bisse durch infizierte Hunde in Ländern zurück, in denen die Tollwut regulär vorkommt, also endemisch ist (siehe Weltkarte in den Reiseimpfempfehlungen der STIKO und der DTG sowie die Informationen der CDC).

    Wie viele andere europäische Staaten gilt Deutschland als frei von der terrestrischen Tollwut. In der Vergangenheit waren hierzulande Füchse das Hauptreservoir für klassische Tollwutviren. Durch systematische Bekämpfungsmaßnahmen, insbesondere durch den Einsatz von Impfködern, wurde der Erreger bei Füchsen ausgerottet. Der letzte identifizierte Tollwutfall bei einem Fuchs in Deutschland trat im Februar 2006 auf. Der illegale Import von Haustieren (Hunde und Katzen) aus Regionen, die als nicht tollwutfrei gelten, stellt jedoch weiterhin ein Risiko dar.

    Stand:  02.02.2018

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  • Es sind keine belastbaren Studien bekannt, die eine Übertragung von Borrelien oder FSME-Viren durch andere Wirtstiere etwa Mücken belegen würden. Die Übertragung von FSME durch den Verzehr von Rohmilch oder Rohmilchprodukten wie Käse, insbesondere von Ziegen aus FSME-Endemiegebieten wurden wiederholt beschrieben, z.B. in osteuropäischen Ländern. In Österreich und Deutschland wurden Einzelfälle beobachtet. Dieser Übertragungsweg kann durch die Verwendung von pasteurisierter Milch vermieden werden. FSME-Viren und Borreliose-Bakterien werden nicht von Mensch zu Mensch übertragen.

    Stand:  29.01.2018

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  • Da Zecken nicht sofort zustechen, sondern auf der Suche nach einer geeigneten Stichstelle zunächst auf dem Körper bzw. der Kleidung umher laufen, können sie durch regelmäßiges Absuchen bereits vor dem Stechen entfernt werden. Nach einem Einstich dauert es bis zu 1 bis 2 Tagen, bis Borrelien übertragen werden. Die Übertragung von FSME-Viren erfolgt dagegen schon innerhalb kurzer Zeit nach dem Stich. Das rechtzeitige Entfernen von Zecken vermindert also vor allem das Risiko einer Infektion mit Borrelien erheblich.

    Stand:  29.01.2018

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  • Da Zecken nicht sofort zustechen (siehe auch " Warum ist das Absuchen nach Zecken wichtig?"), könnten sie eventuell auch durch Duschen abgewaschen werden. Das Duschen kann das Absuchen aber nicht ersetzen, sondern sollte nur ergänzend durchgeführt werden. Hat die Zecke bereits gestochen, ist das Duschen in keinem Fall geeignet, um die Zecke zu entfernen.

    Stand:  29.01.2018

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