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Die Pertussis-Impfung ist für alle Säuglinge und Kleinkinder wie in den aktuellen STIKO-Empfehlungen erläutert empfohlen.
Die STIKO empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Pertussis möglichst mit Kombinationsimpfstoffen durchzuführen, um dem Säugling Impftermine und Impfungen zu ersparen. Je nachdem welcher Impfstoff verwendet wird (2-, 3-, 5- oder 6-fach Impfstoffe), sind unterschiedliche Impfschemata zu verwenden.
Seit dem 25.06.2020 empfiehlt die STIKO bei Verwendung des 6-fach Impfstoffs für die Grundimmunisierung bei reifgeborenen Säuglingen das neue reduzierte 2+1-Impfschema. Reifgeborene Säuglinge erhalten somit drei 6-fach-Impfungen: Die ersten beiden Impfungen der 6-fach-Impfung im Alter von 2 und 4 Monaten (= 2 Dosen im Abstand von 2 Monaten zueinander), die dritte Impfung im Alter von 11 Monaten (+1 Dosis im Abstand von 6 Monaten zur zweiten Impfung). Um einen Langzeitschutz gegen Pertussis aufzubauen, ist es besonders wichtig, zwischen der zweiten und dritten Impfung einen Abstand von 6 Monaten einzuhalten und diesen Abstand nicht zu unterschreiten.
Bei diesem neuen Impfschema entfällt die bisherige Impfstoffdosis im 3. Lebensmonat (ehemals „3+1“-Schema).
Frühgeborene, die vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren sind, sollen aufgrund des noch nicht ausgereiften Immunsystems die 6-fach-Impfung auch weiterhin nach dem bisher empfohlenen 3+1-Impfschema mit vier Impfstoffdosen geimpft werden und zwar im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten. Zwischen den ersten drei Impfstoffdosen soll jeweils ein Mindestabstand von 4 Wochen liegen; zwischen der dritten und vierten Impfstoffdosis ist ein Mindestabstand von 6 Monaten einzuhalten.Bereits begonnene Impfserien unter Verwendung des 6-fach Impfstoffs, bei denen die ersten beiden Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat verabreicht wurden, müssen nach dem 3+1-Schema beendet werden.
Für die 6-fach-Impfung nach dem 2+1-Schema stehen zurzeit die folgenden Impfstoffe zur Verfügung: Hexyon, Infanrix hexa und Vaxelis. Von den 5-fach-Impfstoffen ist nur Infanrix-IPV+Hib für ein 2+1-Impfschema zugelassen.
Die anderen 5-fach Impfstoffe sind nur unter Verwendung eines 3+1-Impfschemas zugelassen.Die STIKO weist daraufhin, dass ein rechtzeitiger Beginn der Impfserie und das Einhalten der empfohlenen Impftermine für einen sicheren Impfschutz besonders wichtig sind.
Näheres siehe in den aktuellen Empfehlungen der STIKO und unter Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Impfschema.
Auffrischimpfungen sind im Vorschul- und Jugendalter empfohlen. Erwachsene sollten bei der nächsten fälligen Tetanus- und Diphtherie-Auffrischung zusätzlich gegen Pertussis geimpft werden. Um ihr neugeborenes Kind in den ersten Lebensmonaten vor einer Keuchhusten-Erkrankung zu schützen, sollen schwangere Frauen möglichst früh im dritten Trimenon gegen Pertussis geimpft werden. Wenn eine Frühgeburt wahrscheinlich ist, soll die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden.
Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen soll alle 10 Jahre 1 Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten. (Siehe Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland).
Stand: 28.01.2021
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Alle Erwachsenen sollten einmalig gegen Pertussis geimpft werden. Die Pertussisimpfung sollte bei der nächsten fälligen Td-Impfung (Tetanus-Diphtherie-Impfung) als Tdap-Kombinationsimpfung verabreicht werden.
Um ihr neugeborenes Kind in den ersten Lebensmonaten vor Pertussis zu schützen, sollen Schwangere möglichst früh im 3. Trimenon gegen Pertussis geimpft werden. Wenn eine Frühgeburt wahrscheinlich ist, soll die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden.
Zudem sollten enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuer vor der Geburt eines Kindes, die in den letzten 10 Jahren keine Pertussisimpfung erhalten haben, (möglichst bis 4 Wochen vor der anstehenden Geburt) eine Pertussis-Impfung erhalten. Beschäftigten in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen wird die Pertussisimpfung von der STIKO als Indikationsimpfung alle zehn Jahre empfohlen (siehe Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland).
Durch die Impfung von Erwachsenen gegen Pertussis werden primär Pertussiserkrankungen bei den geimpften Personen selbst verhindert. Indirekt werden aber auch die Kontakte der geimpften Personen geschützt. Dies ist vor allem für Säuglinge von Bedeutung. Säuglinge können erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat gegen Pertussis geimpft werden und besitzen keinen natürlichen Nestschutz gegen die Krankheit. Deshalb ist die Impfung der Mutter in der Schwangerschaft so wichtig. Der Impfschutz von Personen, die Säuglinge umgeben, bietet einen zusätzlichen Schutz.
Stand: 28.01.2021
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Für Personal in medizinischen Einrichtungen und stationären Pflegeeinrichtungen empfiehlt die STIKO aktuell die folgender Tabelle zusammengefassten Impfungen.
Die STIKO berücksichtigt bei ihren beruflich indizierten Impfungen (sog. Indikationsimpfungen der Kategorie B) sowohl das erhöhte arbeitsbedingte individuelle Expositionsrisiko der Beschäftigten, als auch den Schutz Dritter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit. Durch Letzteres wird der PatientInnenschutz in medizinischen Einrichtungen besonders gefördert. Grundsätzlich sollten alle Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen mit den für das jeweilige Alter empfohlenen Standardimpfungen versorgt sein. Spezifische berufliche Impferfordernisse ergeben sich aus Tätigkeiten in definierten Bereichen, die ein erhöhtes Ansteckungs-bzw. Übertragungsrisiko für Infektionen aufweisen. Besonders wichtig ist z.B. der Impfschutz gegen Varizellen in der Geburtshilfe, da Neugeborene von nicht immunen Müttern besonders gefährdet sind. Für weitere Details siehe Stellungnahme.
Stand: 28.01.2021
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Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen Hepatitis B im Erwachsenenalter besonders gefährdeten Personengruppen. Diese umfassen sowohl Personen mit bestimmten Erkrankungen als auch solche mit erhöhtem beruflichem sowie nichtberuflichem Expositionsrisiko. Detailliert sind diese in den STIKO-Empfehlungen in der Tabelle 2 zu "Indikations- und Auffrischungsimpfungen" genannt, sowie in der Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland. Zu jeder Indikationsgruppe werden in der Tabelle exemplarische Personengruppen genannt. Hierzu gehören beispielsweise HIV-Positive, Dialysepatienten, Kontaktpersonen zu an Hepatitis B erkrankten Personen, Personen mit Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, Personal von medizinischen Einrichtungen und Ersthelfer. In jedem Fall sollte durch den Arzt eine individuelle Risikobeurteilung erfolgen.
Stand: 28.01.2021
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Die Impfung gegen Hepatitis A gehört zu den Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht generell, sondern nur für gefährdete Personen empfohlen werden. Der gefährdete Personenkreis umfasst unter anderem:
- Personen mit Lebererkrankungen,
- Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (z.B. Männer, die Sex mit Männern haben),
- Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (z.B. bei Hämophilie),
- Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen sowie
- Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz.
Darüber hinaus wird die Impfung von der STIKO für Personen aufgrund beruflicher Gefährdungen empfohlen. Dazu zählen im Gesundheitsdienst tätige Personen, die möglicherweise Kontakt zu infektiösem Stuhl haben oder bei der Essenszubereitung mitwirken (einschließlich folgender Bereiche: Küche, Labor, technischer und Reinigungs- bzw. Rettungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Asylbewerberheime), Personal in Kindertagesstätten (inkl. Küche und Reinigungspersonal) sowie Kanalisationsarbeiter mit Kontakt zu Abwässern.
Sie finden diese Angaben in den aktuellen Impfempfehlungen der STIKO und in der Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland.
Stand: 28.01.2021
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Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (STIKO) empfiehlt allen Kindern die Varizellenimpfung mit 2 Impfstoffdosen vorzugsweise im Alter von 11 bis 14 Monaten (1. Impfung) und 15 bis 23 Monaten (2. Impfung). Die erste Impfung kann entweder simultan mit der ersten Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) durchgeführt werden oder frühestens vier Wochen nach dieser erfolgen. Die zweite Impfung kann mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen (MMRV) verabreicht werden. Siehe dazu die Empfehlungen der STIKO.
Erfolgte die Impfung nicht im empfohlenen Alter, kann sie zu jedem Zeitpunkt bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
Die STIKO empfiehlt die Impfung gegen Varizellen außerdem Personen mit besonderen gesundheitlichen Risiken, die bisher ungeimpft sind und noch keine Varizellen durchgemacht haben oder bei denen bei serologischer Testung keine spezifischen Antikörper gefunden wurden (= empfängliche Personen). Dazu gehören z.B. seronegative Patienten vor immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation sowie empfängliche Personen mit schwerer Neurodermitis und alle empfänglichen Personen, die engen Kontakt zu diesen besonders gefährdeten Personen haben. Besondere Bedeutung für den Schutz des Ungeborenen oder Neugeborenen hat die Impfung von seronegativen Frauen mit Kinderwunsch.
Darüber hinaus empfiehlt die STIKO auch seronegativem Personal im Gesundheitsdienst die Impfung gegen Varizellen. Insbesondere in den Bereichen Pädiatrie, Onkologie, Gynäkologie/Geburtshilfe, Intensivmedizin und im Bereich der Betreuung von Immundefizienten sowie bei Neueinstellungen in Gemeinschaftseinrichtungen für das Vorschulalter sollte eine Impfung erfolgen (siehe auch die Stellungnahme der STIKO zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland).
Stand: 28.01.2021
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Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen kommt eine besondere Bedeutung zu. Diese Gruppe hat einerseits ein erhöhtes Risiko, sich bei PatientInnen mit Infektionskrankheiten anzustecken, kann andererseits aber auch Infektionserreger an PatientInnen oder KollegInnen übertragen. Impfungen können medizinisches Personal sowohl individuell vor Infektionen schützen, als auch impfpräventable nosokomiale Infektionen der betreuten PatientInnen verhindern (sogenannter Drittschutz).
Besonders wichtig ist die Impfung bei medizinischem Personal, das für die Versorgung von PatientInnen ohne Immunität gegen die entsprechenden Erreger zuständig ist. Das betrifft zum Beispiel PatientInnen, die auf Grund von Kontraindikationen oder ihres jungen Alters nicht geimpft werden können oder nach einer Impfung keine zufriedenstellende Immunantwort entwickelt haben.Zahlreiche Studien zeigen, dass der Impfschutz bei medizinischem Personal häufig ungenügend ist. Dabei sind die Impfquoten für Tetanus und Diphtherie (Standardimpfungen) in der Regel höher als für Masern, Mumps und Röteln oder Hepatitis B (beruflich indizierte Impfungen). Gravierende Defizite zeigen sich bei der Influenza-Impfung.
Mit der Stellungnahme zu Impfungen von Personal in medizinischen Einrichtungen in Deutschland möchte die STIKO die LeiterInnen medizinischer Einrichtungen und die mit der Umsetzung von Impfungen beauftragten Personen unterstützen. Denn ihnen kommt die wichtige Aufgabe zu, bei dem in medizinischen Einrichtungen tätigen Personal für einen ihrem Einsatzgebiet entsprechenden ausreichenden Impfschutz zu sorgen.
Stand: 28.01.2021
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Deutschland hat sich zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verpflichtet, bis 2020 die Masern und Röteln zu eliminieren. Nach der Definition der WHO ist die Elimination erreicht, wenn in einem Land eine Unterbrechung der endemischen Virusübertragung für mind. 36 Monate belegt werden kann. Eine endemische Virusübertragung besteht, wenn dieselbe Virusvariante kontinuierlich über 12 Monate oder länger auftritt. Auch wenn in einem Land viele Masern- oder Rötelnfälle auftreten, kann der Status der Elimination weiter Bestand haben, so lange die Infektionsketten kürzer als 12 Monate sind. Der Nachweis erfordert ein qualitativ hochwertiges System von Krankheitsüberwachung und Laboruntersuchungen. In Deutschland ist dies im Wesentlichen gegeben.
Neben Deutschland unterstützen alle weiteren 52 Mitgliedsstaaten der WHO-Region Europa das Ziel, die Masern und die Röteln durch Impfprogramme zu eliminieren. Bei der Bekämpfung der Masern wurden durch breit angelegte Impfprogramme weltweit bedeutende Fortschritte erzielt. Von 2000 bis 2018 sank nach Angaben der WHO die Zahl der Maserntodesfälle um 73 Prozent, von 536.000 Maserntodesfällen auf rund 142.000. Im gleichen Zeitraum verhinderten Masernschutzimpfungen ca. 23,2 Millionen Todesfälle.
In Deutschland ist die Häufigkeit der Masern durch die seit den siebziger Jahren praktizierte Impfung im Vergleich zur Vorimpfära bedeutend zurückgegangen. Da aber immer noch nicht 95% aller Menschen einen Schutz gegen Masern haben und eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht rechtzeitig durch Impfungen geschützt sind, können die Masern weiter zirkulieren und immer wieder zu zeitlich begrenzten Ausbrüchen führen. Im Jahr 2020 wurde Deutschland bereits der Status der Elimination der Röteln zugesprochen.
Stand: 25.01.2021
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Bei einer Impfung mit Totimpfstoffen ist eine Blutspende bereits nach einem Tag möglich, wenn man sich gesund fühlt. Dies betrifft z. B. die Impfungen gegen Tetanus, Poliomyelitis (parenteral), Influenza, HPV, Hepatitis A und die FSME-Impfung.
Impfungen mit lebenden/abgeschwächten Viren (z. B. Mumps, Masern, Röteln, Gelbfieber) oder Impfungen gegen Hepatitis B führen zu einer Wartezeit von 4 Wochen bis zur Blutspende.
Bei Impfungen nach bestimmten Ereignissen, wie z. B. nach Kontakt (ab Expositionsgrad II) mit einem potentiell an Tollwut erkrankten Tier und der Postexpositionsprophylaxe gegen Tollwut kann erst zwölf Monate später gespendet werden, da aufgrund der langen Inkubationszeit trotz erfolgter Postexpositionsprophylaxe gegen Tollwut noch krankheitsauslösende Viren im Körper zirkulieren können.
Stand: 30.09.2020
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Autoimmunerkrankungen (z. B. Myasthenia gravis, Multiple Sklerose) oder chronisch-entzündliche Erkrankungen (z. B. Rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen) stellen grundsätzlich keine Kontraindikation für Schutzimpfungen dar. Studien konnten bisher keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen einer Impfung und einer neu aufgetretenen Autoimmunkrankheit bzw. einer chronisch-entzündlichen Erkrankung oder einem Schub einer bereits bestehenden Erkrankung belegen.
Impfpräventable Infektionen können dagegen bei nicht-geimpften Personen mit Autoimmunkrankheiten oder chronisch-entzündlichen Erkrankungen Morbidität und Mortalität erhöhen und z. B. einen Schub auslösen. Auch haben diese Personen durch die Grunderkrankung und/oder deren Therapie ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Impfungen können somit das Risiko für symptomatische Erkrankungen durch die jeweiligen Erreger und für infektionsgetriggerte Schübe der Grunderkrankung verringern.
Grundsätzlich muss hinsichtlich der Impfindikation zwischen Erkrankungsverläufen mit und ohne immunsuppressive Therapie unterschieden werden.
Totimpfstoffe können bei diesen Personen unabhängig von einer immunsuppressiven Therapie angewendet werden. Lebendimpfstoffe können ohne oder bis 4 Wochen vor Beginn einer immunsuppressiven Therapie regulär gegeben werden. Eine Ausnahme stellt die Myasthenia gravis dar, bei der die Gelbfieberimpfung immer kontraindiziert ist [1]. Da Lebendimpfstoffe potentiell vermehrungsfähige Impfviren enthalten und unter immunsuppressiver Therapie eine Erkrankung und/oder schwere bis tödliche Komplikationen hervorrufen können, ist ihre Anwendung unter immunsuppressiver Therapie kontraindiziert.
Ausführliche Hinweise für die Impfung von Patienten mit Autoimmunerkrankungen, chronisch–entzündlichen Erkrankungen bzw. unter immunsuppressiver Therapie finden sich in Papier IV-Impfen bei Immundefizienz (Wagner et al., 2019) und Papier III-Impfen bei Immundefizienz (Laws et al., 2020) und Mitteilungen der STIKO zu Immundefizienz.
Literatur:
1. Barwick Eidex, 2004, History of thymoma and yellow fever vaccination
Stand: 16.07.2020
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