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  • Tiere, die leiden, zeigen bestimmte Verhaltensweisen oder klinisch sichtbare Erscheinungen. Sie sondern sich beispielsweise von der Gruppe ab, fressen und trinken weniger oder verzichten auf den Nestbau. Auch mangelnde Fellpflege, zugekniffene Augen und eine kauernde Haltung deuten darauf hin, dass es dem Tier nicht gut geht. Der Zustand eines Tieres ist auch am Gesichtsausdruck deutlich erkennbar (Mouse/Rat/Rabbit Grimace Scale). Es gibt noch eine Reihe weiterer Merkmale, die die Mitarbeiter erkennen und einordnen müssen – auch das ist Teil der versuchstierkundlichen Qualifikation, die jede Person erwerben muss, bevor sie mit Versuchstieren umgehen oder Experimente mit ihnen durchführen darf.

    Stand:  29.07.2021

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  • Bereits während des Antragsverfahrens müssen bestimmte versuchsspezifische Symptome (z.B. Gewichtsverlust, Körpertemperatur, Verhaltensweisen, Durchfall, Symptome einer Atemwegserkrankung usw.) definiert werden, die bei Auftreten zu geeigneten Linderungsmaßnahmen oder zum Abbruch des Versuchs führen. Hierbei wird durch ein Scoring-Schema (z.B. keine Veränderung der Kriterien – geringe Veränderung – mittelgradige Veränderung – starke Veränderung) spezifiziert, anhand dessen die Tiere mindestens einmal täglich kontrolliert werden und durch das definiert wird, bis zu welchem Grad diese im Rahmen des Versuchs noch tolerierbar sind und wann der Versuch abgebrochen werden muss (Humane Endpoints). Bei zunehmender Belastung sind einerseits die Beobachtungsintervalle anzupassen und andererseits nach Rücksprache mit den Versuchsleitenden und Tierschutzbeauftragten Maßnahmen zur Belastungsminderung einzuleiten. Zudem muss berücksichtigt werden, dass die Ergebnisse des Versuchs durch eine starke Beeinträchtigung des Tieres verzerrt werden können. Somit ist das Wohlbefinden eines Tieres nicht nur aus tierschutz- sondern auch aus wissenschaftlichen Aspekten von Relevanz.

    Stand:  29.07.2021

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  • In Deutschland können PrEP-Medikamente seit dem 01.September 2019 auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung von verschreibungsfähigen Ärzten (dafür ist ein Befähigungsnachweis erforderlich) für anspruchsberechtigte Personen verordnet werden.

    Anspruchsberechtigt sind Versicherte mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.

    Zu Versicherten mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko zählen die folgenden Personen:

    1. Männer, die Geschlechtsverkehr mit Männern haben (MSM) oder Transgender-Personen mit der Angabe von analem Geschlechtsverkehr ohne Kondom innerhalb der letzten 3 bis 6 Monate und/oder voraussichtlich in den nächsten Monaten bzw. einer stattgehabten sexuell übertragbaren Infektion (STI) in den letzten 12 Monaten,
    2. serodiskordante Konstellationen mit einer/einem virämischen HIV-positiven Partner/in ohne antiretrovirale Therapie (ART), einer nicht suppressiven ART oder in der Anfangsphase einer ART (HIV-RNA, die nicht schon 6 Monate unter 200 RNA-Kopien/ml liegt),
    3. nach individueller und situativer Risikoüberprüfung drogeninjizierende Personen ohne Gebrauch steriler lnjektionsmaterialien,
    4. nach individueller und situativer Risikoüberprüfung Personen mit Geschlechtsverkehr ohne Kondom mit einer/einem Partner/in, bei der/dem eine undiagnostizierte HIV-Infektion wahrscheinlich ist (z. B. einem/einer Partner/in aus einem Hochprävalenzland oder mit risikoreichen Sexualpraktiken).

    Darüber hinaus können Medikamente zur HIV-PrEP von jedem Arzt auf Privatrezept verschrieben werden. Seit Oktober 2017 gibt es die Möglichkeit, die sogenannte Blister-PrEP für rund 40 Euro pro 28 Tabletten* in ausgewählten Apotheken in mehreren deutschen Städten zu bekommen (weitere Informationen: https://www.aidshilfe.de/hiv-prep/bezug-kosten).

    Weitere PrEP-Medikamente sind ab etwa 70 Euro für eine Monatspackung* auf Rezept in jeder Apotheke in Deutschland zu bekommen.

    (* Preisstand 08/2019)

    Stand:  08.07.2021

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  • Über Resistenzen bei humanen Skabiesmilben gegen die Wirkstoffe Permethrin und Ivermectin in den hauptsächlich verwendeten Arzneimitteln gibt es nur sehr vereinzelte Berichte. Eine klinische Resistenz für Ivermectin wurde bisher ein einziges Mal beschrieben und trat bei zwei australischen Patienten mit Scabies crustosa auf, die mehrere Dutzend Male mit dem Wirkstoff behandelt worden waren. Zu Resistenzen gegen Permethrin gibt es keine eindeutigen Berichte. Klinische Studien zeigten für Permethrin eine Effizienz von mehr als 90%, das bedeutet, dass bei einem von zehn Fällen die Therapie versagt. Der Anteil von Patienten mit Skabies, bei denen wiederholt Permethrin verschrieben wurde, lag 2009 ebenfalls in dieser Größenordnung, stieg jedoch bis 2018 auf mehr als 20% an. Das deutet auf eine Zunahme von Therapieversagen über diesen Zeitraum hin. Therapieversagen kann unterschiedlichste Gründe haben, dazu zählen Fehler bei der Anwendung eines Mittels, Reinfektionen nach Therapie und auch eine geringere Wirksamkeit der Mittel, z.B. aufgrund einer Infektion mit Erregern, die weniger empfindlich auf die Wirkstoffe sind. Welchen Anteil jede einzelne dieser Möglichkeiten am Anstieg der Anzahl der Therapieversagen über die letzten Jahre hat, kann derzeit nicht beziffert werden.

    Stand:  28.06.2021

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  • Aufgrund der hauptsächlichen Übertragung durch intensive Haut-zu-Haut-Kontakte ist Skabies eine Krankheit, die an enge Kontaktpersonen wie etwa Familienmitglieder, enge Freunde und Sexualpartner weitergegeben werden kann. In Gemeinschaftseinrichtungen können auch Betreuende und Pflegende betroffen sein. Da Skabiesdiagnosen bei Jugendlichen und junge Erwachsenen seit 2009 im Vergleich zu anderen Altersgruppen überproportional angestiegen sind, ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Ansteckung für diese Altersgruppen erhöht ist.

    Stand:  28.06.2021

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  • Für die Skabies besteht keine umfassende Meldepflicht (siehe Frage „ Gibt es eine Meldepflicht für Skabies?“). Das Robert Koch-Institut hat daher in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung ambulante vertragsärztliche Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenversicherungen zur Diagnose von Skabies ausgewertet. Im Jahr 2018 wurden über 380 000 Patienten mit Skabies diagnostiziert. Dies entspricht einer Inzidenz pro Jahr von 525 Skabiesdiagnosen auf 100.000 Einwohner.

    Stand:  28.06.2021

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  • Die Auswertung von Abrechnungsdaten niedergelassener Ärzte zeigt, dass seit 2009 die Skabiesdiagnosen etwa um einen Faktor 9 zugenommen haben und in 2018 eine Gesamtzahl von über 380 000 erreicht haben. Angestiegen sind insbesondere Fälle unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen Skabies im Jahr 2018 sogar mehr als 11mal so häufig wie noch 2009 diagnostiziert wurde. Wie die Zunahme im langjährigen Vergleich zu bewerten ist, ist unklar. Die lokale Häufigkeit der Skabies unterliegt laut mehreren Autoren langjährigen Zyklen, deren Ursachen jedoch unklar sind.

    Stand:  28.06.2021

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  • Es gibt unterschiedliche wissenschaftliche Studien zur Schätzung der jährlichen Zahl der Borreliosefälle. Das Robert Koch-Institut hat keine eigene Schätzung durchgeführt.

    Bei einer Studie in Niedersachen in den Jahren 1987 bis 1988 wurden Einsendungen von niedergelassenen Ärzten untersucht und auf Deutschland hochgerechnet. Bei der Annahme einer homogenen geographischen Verteilung der Borreliose ergab sich dabei die Zahl 40.000 bis 80.000 jährlich Neuerkrankungen (Horst, 1993, Perimed-Spitta Medizinische Verlagsgesellschaft).

    In den Neunzigerjahren wurden unter anderem in Würzburg sogenannte prospektive (auf die Zukunft gerichtete) Studien durchgeführt, dabei wurde in einzelnen Regionen über einen festgelegten Zeitraum überprüft, wie viele Borreliose-Fälle auftreten. Dabei wurde eine Zahl von 100 bis 150 Fällen/100.000 Einwohner gefunden (Huppertz, Eur J Clin Microbiol Infect Dis. 1999). Das würde auf Deutschland hochgerechnet 80.000 bis 120.000 Fälle bedeuten.

    Eine Studie des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) identifizierte aus Abrechnungsdaten jährlich zwischen 240.000 (2010) und 312.000 (2018) Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Lyme Borreliose. In dieser Arbeit wurden erhebliche Unterschiede mit einem großen räumlichen Cluster im Südosten Deutschlands sowie einem weiteren Cluster in Ostbayern gefunden (Akmatov et al. 2021. DOI: 10.20364/VA-21.06). Aufgrund von klinischen Fehldiagnosen oder fehlerhafter Kodierung können Analysen von Abrechnungsdaten zu fehlerhaften Schätzungen führen.

    Unabhängig von den unterschiedlichen Ergebnissen solcher Studien ist unstrittig, dass es sich bei der Borreliose um eine weit verbreitete Erkrankung handelt, die ernst zu nehmen ist. Allerdings handelt es sich bei den allermeisten Erkrankungen um vergleichsweise milde Verläufe („Wanderröte“), die mit Antibiotika gut behandelbar sind und auch behandelt werden müssen, damit keine Komplikationen auftreten. Die vorrangig erforderlichen Maßnahmen für Fortschritte in der Bekämpfung der Lyme-Borreliose - die Standardisierung der Labordiagnostik und die Entwicklung therapeutischer Leitlinien - sind unabhängig von der genauen Zahl der Neuerkrankungen pro Jahr.

    Stand:  24.06.2021

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  • Da ein SARS-CoV-2-PCR-Nachweis nach akuter Infektion noch über mehrere Wochen möglich ist, ohne dass eine Infektiosität oder Symptomatik vorliegt (siehe auch www.rki.de/covid-19-diagnostik, Abschnitt "Schwellenwert: Hintergrund und Interpretation"), sollen diese Patienten nur gezählt werden, wenn:

    a) eine Reinfektion wahrscheinlich oder gesichert ist oder

    b) der Patient wegen akuter COVID-19-Symptome aufgenommen wird oder

    c) krankenhaushygienische Maßnahmen im Zusammenhang mit dem SARS-CoV-2-Nachweis eine zusätzliche Belastung für das Krankenhaus darstellen.

    Stand:  21.06.2021

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  • Hierunter fallen neben den aus der Einrichtung entlassenen Patienten mit SARS-CoV-2-PCR-Nachweis oder COVID-19-Diagnose auch Verlegungen nach extern sowie während des stationären Aufenthaltes verstorbene Patienten mit SARS-CoV-2-PCR-Nachweis oder COVID-19-Diagnose.

    Stand:  21.05.2021

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