Vorab­in­for­mation: Neue bzw. aktua­li­sierte Impf­emp­feh­lungen der STIKO (14.6.2017)

Stand:  14.06.2017

Die Ständige Impfkommission hat auf ihrer 87. Sitzung am 14. Juni 2017 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung von ehrenamtlich Tätigen, für die ein Expositionsrisiko besteht, das mit dem von Personen mit beruflichem Expositionsrisiko vergleichbar ist.
  • Die STIKO präzisiert ihre Influenza-Impfempfehlung und empfiehlt für die jährliche Impfung von 2- bis 17-Jährigen mit entsprechender Indikation entweder die Anwendung des nasalen Lebendimpfstoffs (live attenuated influenza vaccine, LAIV) oder eines inaktivierten Impfstoffs (inactivated influenza vaccine, IIV). Entsprechend zieht die STIKO die bisherige Empfehlung für die bevorzugte Verwendung von LAIV in der Altersgruppe 2 bis 6 Jahre zurück.
  • Die STIKO empfiehlt eine Impfung mit dem Herpes zoster (HZ)-Lebendimpfstoff, der in Deutschland für Personen ab 50 Jahre zugelassen ist, derzeit nicht als Standardimpfung.

Die Empfehlungen gelten erst ab Veröffentlichung im Epidemiologischen Bulletin 34/2017. Die dazugehörigen wissenschaftlichen Begründungen werden nachfolgend im Epidemiologischen Bulletin 35/2017ff veröffentlicht.