Impfquotenmonitoring (Stand: 8.10.2024)
Stand: 08.10.2024
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Bis zum 30.6.2024 wurden COVID-19-Impfungen und -Impfquoten in Deutschland über das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM) erfasst, einem eigenen Meldesystem, das während der Pandemie die vollständige und zeitnahe Bewertung der COVID-19-Impfinanspruchnahme ermöglichte. Die DIM-Tabellen bis zum 9.7.2024 bleiben weiterhin hier und auf GitHub abrufbar. Seit dem 30.06.2024 ist die COVID-19-Vorsorgeverordnung, die die COVID-19-Impfsurveillance per DIM geregelt hat, außer Kraft. Die COVID-19-Impfungen werden künftig wie die anderen Routineimpfungen im Rahmen der KV-Impfsurveillance ausgewertet.
Stand: 07.10.2024
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Generell gilt: Wenn Ärzt:innen gesetzlich Krankenversicherte impfen, rechnen sie diese Leistung über eine der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland ab. Diese Abrechnungsdaten wiederum werden von den KVen regelmäßig und mit einem Zeitverzug von sechs bis neun Monaten an das RKI übermittelt. Das RKI kann dann mithilfe der Abrechnungsdaten die Inanspruchnahme zu verschiedenen Impfungen bestimmen (sogenannte KV-Impfsurveillance). Für die Impfung gegen COVID-19 gilt das im Prinzip genauso.
Für die Bekämpfung einer Pandemie und für neue Impfstoffe sind jedoch eine aktuelle Bewertung der Inanspruchnahme sowie der Wirksamkeit und Sicherheit der Impfstoffe ohne Zeitverzug essentiell. Dazu kam, dass die Bundesländer im Rahmen der COVID-19-Pandemie für die COVID-19-Impfung zunächst zentrale Impfstellen und Impfteams eingerichtet hatten, die ihre Leistungen nicht über die KVen abrechnen konnten. Im Lauf der Impfkampagne kamen weitere Impfstellen ohne routinemäßige Abrechnung über die KVen hinzu. Daher musste ein Meldesystem zur täglichen Übermittlung der Impfdaten von allen impfenden Stellen aufgebaut werden: das Digitale Impfquotenmonitoring (DIM). Die Meldung der impfenden Stellen war in § 3 der COVID-19-Vorsorgeverordnung rechtlich vorgeschrieben. Sie musste vollständig und zeitnah erfolgen, um die Impfinanspruchnahme in Deutschland so genau und aktuell wie möglich abbilden zu können.
Stand: 08.10.2024