Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Impfen
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Grundsätzlich gibt es keine unzulässig großen Abstände zwischen Impfungen. In der Regel muss auch bei einer für viele Jahre unterbrochenen Grundimmunisierung die Impfserie nicht neu begonnen werden. Auch eine nicht rechtzeitig gegebene Auffrischimpfung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Bei teilimmunisierten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zählen bisher dokumentierte Impfungen, wenn der Mindestabstand zwischen den einzelnen Impfstoffdosen nicht unterschritten wurde. Von besonderer Bedeutung für den Aufbau eines lang anhaltenden Impfschutzes ist dabei, den empfohlenen Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Impfung der Grundimmunisierung (meist 6 Monate) nicht zu unterschreiten. Unter dieser Voraussetzung gilt: Jede Impfung zählt!
Weitere Informationen und nach Altersgruppen differenzierte Angaben finden Sie im Kapitel "Nachholimpfungen" in den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission.Stand: 28.04.2016
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Bei fehlenden oder lückenhaften Impfdokumenten sowie bei Impfungen, die nicht im Impfausweis dokumentiert wurden, empfiehlt die STIKO für indizierte Impfungen diese durchzuführen zu lassen. Diese Empfehlung dient dazu, betroffene Personen möglichst sicher vor einer Infektion zu schützen.
Grundsätzlich gilt: Nur dokumentierte Impfungen gelten als durchgeführt. Serologische Kontrollen zur Überprüfung des Impfschutzes sind nur in Ausnahmefällen angezeigt (z.B. anti-HBs bei Risikopersonen); zum Nachweis vorausgegangener Impfungen sind serologische Kontrollen ungeeignet, da ein fehlender Titer nicht zwingend das Fehlen früherer Impfungen dokumentiert und ein vorhandener Titer nicht zwingend beweist, dass eine komplette Grundimmunisierung stattgefunden hat (z.B. im Falle von 1 oder 2 noch nicht so lange zurückliegenden Impfdosen). Daher hat die STIKO abgewogen, dass eine nicht auszuschließende mögliche „Überimpfung“ mit einem ggf. etwas erhöhten Risiko für lokale Nebenwirkungen in Kauf genommen werden kann, um einen zuverlässigen Impfschutz für Personen ohne Impfdokumentation zu gewährleisten. Dies dient auch der Rechtssicherheit des Arztes, der sich hinsichtlich der Beurteilung der Notwendigkeit einer Impfung zur Verhinderung schwerer Erkrankungen nicht allein auf eine mündliche Aussage des Patienten stützen kann (s. Quast, U. and Ley, S. (2005) Schwierige Impffragen - kompetent beantwortet. Kilian Verlag, Marburg.)
Stand: 14.12.2012
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Impfungen stellen in der Regel eine wirksame, sichere und kostengünstige Möglichkeit der Verhinderung von Infektionskrankheiten dar. Wie bei anderen Methoden in der Medizin ist die Wirksamkeit von Impfungen jedoch nicht 100%ig, sondern je nach Impfung und individueller Immunantwort unterschiedlich. Hier sind persönliche Faktoren wie Alter, Geschlecht, bestehende Grunderkrankungen etc. für die individuelle Reaktion auf Impfungen entscheidend. Die größte Wirksamkeit von Impfungen wird außerdem durch die Verabreichung der einzelnen Impfungen entsprechend dem empfohlenen Impfschema erreicht, und die volle Wirksamkeit der Impfung ist erst nach Abschluss der Grundimmunisierung erreicht.
Stand: 10.09.2012
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Für die Zulassung von Impfstoffen, d.h. die Bewertung der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit sowie die Überprüfung der Arzneimittelsicherheit nach der Zulassung (Pharmakovigilanz) ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig.
Im Rahmen der Pharmakovigilanz erfassen und bewerten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im PEI kontinuierlich alle Meldungen mit Verdacht auf eine Nebenwirkung bzw. Impfkomplikation (siehe auch "Sicherheit von Impfungen"). Neben der Überwachung durch das PEI werden auch Post-Marketing-Studien zur Sicherheit und Wirksamkeit zugelassener Impfstoffe von Herstellern oder Universitäten und Forschungsinstituten durchgeführt.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) erstellt auf der Grundlage der Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit der jeweiligen zugelassenen Impfstoffe die Impfempfehlungen, sodass Impfstoffe optimal eingesetzt werden können. Hierfür bezieht die STIKO die Bewertungen des PEI, der Hersteller und Studien Dritter zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen mit ein (siehe "Aufgaben und Methodik" auf der STIKO-Seite).
Stand: 03.03.2025
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Für intramuskulär zu injizierende Impfstoffe ist die bevorzugte Impfstelle der M. deltoideus. Solange dieser Muskel nicht ausreichend ausgebildet ist, wird empfohlen, in den M. vastus lateralis (anterolateraler Oberschenkel) zu injizieren. Hier ist die Gefahr einer Verletzung von Nerven oder Gefäßen gering. Bei Injektion von Adsorbatimpfstoffen in das subkutane Fettgewebe kann es zu schmerzhaften Entzündungen und zur Bildung von Granulomen oder Zysten kommen. Darüber hinaus ist bei Injektion in das Fettgewebe der Impferfolg in Frage gestellt.
Stand: 05.12.2017
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Bei einer Impfung mit Totimpfstoffen ist eine Blutspende bereits nach einem Tag möglich, wenn man sich gesund fühlt. Dies betrifft z. B. die Impfungen gegen Tetanus, Poliomyelitis (parenteral), Influenza, HPV, Hepatitis A und die FSME-Impfung.
Impfungen mit lebenden/abgeschwächten Viren (z. B. Mumps, Masern, Röteln, Gelbfieber) oder Impfungen gegen Hepatitis B führen zu einer Wartezeit von 4 Wochen bis zur Blutspende.
Bei Impfungen nach bestimmten Ereignissen, wie z. B. nach Kontakt (ab Expositionsgrad II) mit einem potentiell an Tollwut erkrankten Tier und der Postexpositionsprophylaxe gegen Tollwut kann erst zwölf Monate später gespendet werden, da aufgrund der langen Inkubationszeit trotz erfolgter Postexpositionsprophylaxe gegen Tollwut noch krankheitsauslösende Viren im Körper zirkulieren können.
Stand: 30.09.2020
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Sportliche Aktivitäten nach Impfungen stellen generell kein Problem dar. In den ersten Tagen nach der Impfung sollten jedoch starke körperliche Belastungen und Leistungssport vermieden werden.
Stand: 30.04.2024
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Nein, allein durch die Muttermilch ist kein ausreichender Schutz vor impfpräventablen Erkrankungen gegeben. Durch das Stillen können Antikörper (vor allem IgA-Antikörper, sogenannte Schleimhautantikörper) und Immunzellen über die Muttermilch an das Kind weitergegeben werden und somit den Immunschutz nach der Geburt verlängern sowie generell das Immunsystem des Kindes unterstützen. Allerdings ist die Übertragung von mütterlichen Antikörpern in der Schwangerschaft deutlich relevanter, weshalb bestimmte Impfungen wie z.B. die Impfung gegen Pertussis auch ausdrücklich in der Schwangerschaft von der STIKO empfohlen sind (s. FAQ Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?). Die mütterliche Immunisierung vor bzw. bei bestimmten von der STIKO empfohlenen Impfungen auch während der Schwangerschaft ist ein sicheres und wirksames Mittel, um Neugeborenen durch die Übertragung mütterlicher Antikörper in den ersten Lebensmonaten einen passiven Immunschutz vor Infektionen zu vermitteln („Nestschutz“). Da der Nestschutz nach der Geburt nur einige Monate anhält, ist es wichtig, die von der STIKO empfohlene Impfungen zeitgerecht durchzuführen. So können Säuglinge und Kleinkinder frühzeitig vor Infektionen geschützt werden, die in dieser Altersgruppe mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe einhergehen.
Stand: 01.02.2024
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Für Totimpfstoffe, wie z.B. gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Hepatitis A und B sowie COVID-19, stellt eine Schwangerschaft keine Kontraindikation dar. Im ersten Drittel der Schwangerschaft sollten nur dringend indizierte Impfungen durchgeführt werden, um zu verhindern, dass die in der Frühschwangerschaft häufigen Spontanaborte fälschlicherweise mit der Impfung in Zusammenhang gebracht werden und so im Einzelfall für die Betroffenen zu einer besonderen psychischen Belastung werden. Eine erfolgte Impfung mit Totimpfstoff stellt keine Indikation für eine Schwangerschaftsverhütung dar.
Impfungen gegen Influenza, Pertussis und COVID-19 sind Schwangeren sogar ausdrücklich angeraten.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung allen Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (z.B. Asthma oder Diabetes) ab dem 1. Schwangerschaftsdrittel. Weitere Informationen zur Influenza-Impfung finden sich unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z > Influenza.
Eine Impfung gegen Pertussis wird allen schwangeren Frauen zu Beginn des 3. Schwangerschaftsdrittels empfohlen. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung bereits im 2. Schwangerschaftsdrittel erfolgen. Die STIKO empfiehlt, in jeder Schwangerschaft gegen Pertussis zu impfen, unabhängig davon, wann die letzte Pertussis-Impfung verabreicht wurde. Weitere Informationen zur Pertussis-Impfung finden sich unter www.rki.de/impfen > Impfungen A-Z.
Auch schwangeren Frauen, die bisher über keine SARS-CoV-2-Basisimmunität verfügen oder die Grunderkrankungen haben, empfiehlt die STIKO ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel die Impfung gegen COVID-19 mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty (Biontech/Pfizer) (s. FAQ Was empfiehlt die STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren, Stillenden und bei Kinderwunsch?).
Impfungen mit einem Lebendimpfstoff, wie z.B. gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, sind in der Schwangerschaft aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich kontraindiziert. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollte eine Schwangerschaft für 1 Monat vermieden werden. Eine versehentliche Impfung mit MMR-, Röteln- oder Varizellen-Impfstoff in oder kurz vor einer Schwangerschaft stellt jedoch nach nationalen und internationalen Empfehlungen keine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch dar. Bei vielen hundert dokumentierten Impfungen während bzw. kurz vor einer Schwangerschaft wurde kein erhöhtes Risiko für kongenitale Fehlbildungen festgestellt. Siehe auch die Hinweise in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe und den Übersichtsartikel des Paul-Ehrlich-Instituts im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit 4/2014 (S. 16 ff.).
In der Stillzeit können sowohl die Stillende als auch der gestillte Säugling alle von der STIKO empfohlenen Impfungen bekommen. Lediglich die Impfung gegen Gelbfieber soll bei stillenden Frauen nicht erfolgen. Es sind weltweit vereinzelte Fälle beschrieben, in denen gestillte Säuglinge nach Impfung der Mutter gegen Gelbfieber an einer Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute (Meningoenzephalitis) erkrankt sind.
Zur Varizellenimpfung im Umfeld einer seronegativen Schwangeren siehe: Kann ein Kind gegen Varizellen geimpft werden, wenn die Mutter schwanger ist und keinen Varizellenschutz (seronegativ bzw. keine Varizellenimpfung) besitzt?
Zu Impfungen vor einer geplanten Schwangerschaft siehe auch die FAQ "STIKO-Impfempfehlungen für Frauen mit Kinderwunsch" sowie " Vorgehen bei Frauen im gebärfähigen Alter zur Vermeidung von Röteln und Varizellen in der Schwangerschaft"
Stand: 27.03.2025
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Diese Empfehlungen gelten vor Eintritt einer Schwangerschaft, siehe auch " Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?"
Impfung gegen Indiziert für Empfehlung Anmerkungen Masern Nach 1970 Geborene mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit Einmalige Impfung, vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff a) Röteln
a) Ungeimpfte Frauen oder Frauen mit unklarem Impfstatus im gebärfähigen Alter a) Zweimalige Impfung, bei entsprechender Indikation mit einem MMR-Impfstoff a) Bei mindestens 2 dokumentierten Impfungen gegen Röteln (egal, ob monovalent oder MR bzw. MMR) ist keine serologische Kontrolle erforderlich.
b) Einmal geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter b) Einmalige Impfung. bei entsprechender Indikation mit einem MMR-Impfstoff a) Varizellen Seronegative Frauen mit Kinderwunsch Zweimalige Impfung a) Impfabstand nach Angaben des Herstellers Tetanus, Diphtherie, Polio Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend den allgemeinen Empfehlungen der STIKO nachholen COVID-19 Fehlende oder unvollständige Impfungen entsprechend der COVID-19-Impfempfehlungen der STIKO nachholen. Es sollte möglichst vor einer Schwangerschaft geimpft werden, um auch einen Impfschutz im 1. Tertial zu gewährleisten. Die STIKO empfiehlt Frauen unter 30 Jahren die Impfung mit dem mRNA Impfstoff Comirnaty. Frauen ab 30 Jahren können mit dem mRNA Impfstoff Comirnaty oder Spikevax geimpft werden. a) Aufgrund theoretischer Überlegungen wird generell empfohlen, nach Lebendimpfungen (Masern, Mumps, Röteln, Varizellen, Gelbfieber) einen Zeitraum von mindestens 1 Monat bis zu einer Schwangerschaft einzuhalten. Allerdings sind bei Unterschreitung dieses Zeitraums und selbst bei versehentlicher Impfung in der Frühschwangerschaft bisher keine fetalen Schädigungen durch diese Impfungen bekannt geworden.
Für weitere Informationen zu Impfungen während der Schwangerschaft und Stillzeit siehe: " Kann in der Schwangerschaft und Stillzeit geimpft werden?"
Stand: 28.04.2022
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Von den in den Mutterschaftsrichtlinien vorgeschriebenen Untersuchungen des Immunstatus (Röteln, Lues und fakultativ HIV) bzw. den zusätzlich häufig gewünschten Untersuchungen (Toxoplasmose, Zytomegalie, Varizellen, Parvovirus B19) haben unter dem Gesichtspunkt einer gegenwärtig möglichen Immunprophylaxe Röteln und Varizellen eine besondere Bedeutung. Beide Infektionen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des Embryos oder Feten führen (kongenitales Röteln- und fetales/kongenitales Varizellensyndrom mit Beteiligung einzelner oder mehrerer Organe). Das Risiko einer Schädigung hängt vor allem vom Zeitpunkt der Infektion ab und ist umso größer, je früher während der Schwangerschaft die Infektion erfolgt, bei Röteln 50 bis 60% im ersten Schwangerschaftsmonat und absinkend bis zu 7 bis 10% im vierten Schwangerschaftsmonat, bei Varizellen insgesamt deutlich geringer. Ein weiteres Risiko besteht im Falle einer Varizellen-Erkrankung der Mutter 5 Tage vor bis 2 Tage nach der Geburt. Die Infektion des Kindes kann hier zu lebensbedrohlichen neonatalen Varizellen führen.
Die STIKO empfiehlt die zweifache Rötelnimpfung für ungeimpfte Frauen im gebärfähigen Alter oder für Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus. Frauen im gebärfähigen Alter, die bereits einmal gegen Röteln geimpft worden sind, sollten eine weitere Impfung gegen Röteln erhalten. Da in Deutschland kein Röteln-Einzelimpfstoff mehr zur Verfügung steht, sollte die Impfung mit einem Masern-Mumps-Röteln (MMR)-Kombinationsimpfstoff erfolgen. Die Anwendung des Dreifachimpfstoffes führt nicht zu vermehrten Nebenwirkungen, auch wenn bereits eine Teilimmunität gegen Mumps oder Masern besteht.
Laut Mutterschutzverordnung sollte die Immunität durch Kontrolle des Impfausweises überprüft werden. Liegt ein Nachweis über zwei durchgeführte Rötelnimpfungen vor, kann von einer Immunität ausgegangen werden; weitere Maßnahmen wie Titerkontrollen sind nicht erforderlich und werden nicht empfohlen.
Der serologische Antikörpernachweis wird nur bei Schwangeren ohne nachgewiesene Immunität (Ungeimpfte, einmal Geimpfte oder Impfanamnese unbekannt) empfohlen, da es keine Studien gibt, die einen bestimmten Antikörpertiter als protektives Korrelat oder als sicheren Schutz vor Embryopathien belegen. Antikörpertiter sind ein Surrogatmarker für den Immunschutz, da die Immunität gegen Röteln auch durch die zelluläre Immunantwort vermittelt wird, für die keine Routinemessverfahren zur Verfügung stehen. Die kommerziellen Testsysteme zur Bestimmung des Röteln-IgG sind untereinander schlecht standardisiert. Die Antikörperwerte geimpfter Personen fallen häufig niedriger aus; manche Testsysteme erkennen diese niedrigen Antikörperkonzentrationen nicht. Dies kann zu vermeintlich negativen Testergebnissen führen. Aus diesen Gründen wird zur Immunitätsfeststellung vorrangig die Kontrolle des Impfbuches empfohlen. Liegt dieses nicht vor, kann ein positiver Röteln-IgG-Befund als schutzvermittelnd angesehen werden.
Analog zur Rötelnimpfempfehlung der STIKO sollten zur Verhinderung eines kongenitalen Varizellensyndroms und einer neonatalen Varizelleninfektion seronegative Frauen im gebärfähigen Alter zweimal gegen Varizellen geimpft werden. Im Falle einer ungeklärten Immunitätslage ist eine Antikörperbestimmung bei Frauen im gebärfähigen Alter notwendig. Eine ungeklärte Immunitätslage ist dann gegeben, wenn bei unsicherer Varizellenanamnese keine oder nur eine dokumentierte Impfung oder ein unklarer Impfstatus vorliegen.
Auch bei Varizellen können die ELISA-Testergebnisse auf einen internationalen Standard bezogen und in IU/l angegeben werden. Seropositiv sind Proben mit einem Antikörpertiter > 100 IU/l. Grenzwertige Ergebnisse (50 bis 100 IU/l) sollten als negativ betrachtet werden. Bei Verwendung anderer Teste sind die Hinweise des untersuchenden Laboratoriums zu beachten bzw. ist Rücksprache mit dem Labor zu halten.
Lebendimpfstoffe sind in der Schwangerschaft kontraindiziert. Da es sich beim MMR- und Varizellen-Impfstoffe um Lebendimpfstoffe handelt, wird ein zeitlicher Abstand von 1 Monat zur Konzeption empfohlen. Eine versehentliche MMR- oder Varizellen-Impfung in der Frühschwangerschaft (da diese noch nicht bekannt war) stellt keinen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch dar. Obwohl Mütter aufgrund der Datenlage grundsätzlich beruhigt werden können, sollte eine spezifische pränatale Ultraschalluntersuchung zusammen mit einem Neugeborenen-Röteln-Screening bei der Geburt angeboten werden.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Richtlinie des G-BA zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch hingewiesen.
Siehe dazu auch die allgemeine FAQ zu Impfungen bei Frauen mit Kinderwunsch.
Stand: 29.10.2024
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Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu Schutzimpfungen
Informationen zu reiseassoziierte Infektionskrankheiten
Impf-Information des Bundesamtes für Gesundheit der Schweiz
National Immunization Conference
Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
Vaccine safety websites meeting essential and important good information practices criteria
Global Advisory Committee on Vaccine Safety (GACVS)
Health Protection Agency - Vaccination/immunisation
Stand: 02.10.2003