STIKO-Empfehlungen für beruflich indizierte Impfungen
Stand: 23.01.2025
Die Entscheidung, welche Impfungen für eine Person aus beruflichen Gründen indiziert sind, obliegt dem betriebsärztlichen Dienst vor Ort, in Abhängigkeit von der konkreten beruflichen Tätigkeit bzw. der damit verbundenen gesundheitlichen Gefährdung. Rechtsgrundlage für die Durchführung arbeitsmedizinisch indizierter Impfungen ist die "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)". Von der STIKO werden aus beruflichen Indikationen die in der nachfolgenden Tabelle gelisteten Impfungen empfohlen.