Anzeige nach § 50a IfSG: Besitz von Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält
Stand: 21.11.2017
Seit dem 25.7.2017 ist der Besitz von Polioviren oder Material, das möglicherweise Polioviren enthält, bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) anzeigepflichtig.