Anzeige nach § 50a IfSG: Besitz von Polio­viren oder Material, das mög­licher­weise Polio­viren enthält

Stand:  21.11.2017

Seit dem 25.7.2017 ist der Besitz von Polio­viren oder Material, das möglicher­weise Polioviren enthält, bei der zuständigen Behörde (Gesundheitsamt) anzeigepflichtig.