Blutspender-Surveillance

Stand:  13.02.2024

Weiteres zum Thema

Diese Seiten informieren Sie über die infektionsepidemiologischen Meldungen gemäß Transfusionsgesetz (TFG), die seit Inkrafttreten des § 22 am 07.07.1999 erfolgen müssen. Danach sind alle Spendeeinrichtungen verpflichtet, dem Robert Koch-Institut vierteljährlich und jährlich die Gesamtzahl der getesteten Spenden und Spender sowie die Personen, die auf einen Infektionsmarker bestätigt positiv getestet wurden, zu melden. Die Daten dienen der Beurteilung der Sicherheit des Spenderkollektivs und tragen zur Aufrechterhaltung des hohen Sicherheitsstandards bei Transfusionen in Deutschland bei.

Die gesetzlichen Grundlagen der Meldung sind das Transfusionsgesetz, die Meldeverordnung und das Votum 22 des Arbeitskreises Blut. Eine Übersicht über die transfusionsmedizinische Bedeutung von einzelnen Erregern, u.a. auch der varianten Creutzfeldt-Jakob-Erkrankung, finden Sie in den Stellungnahmen des Arbeitskreises Blut des Bundesministeriums für Gesundheit.