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Integrierte Molekulare Surveillance der Tuberkulose (IMS-TB)

Projektleitung und Ansprechpartner

Das Projekt wird in Zusammenarbeit des Robert Koch-Instituts (RKI) mit dem Nationalen Referenzzentrum für Mykobakterien (NRZ) am Forschungszentrum Borstel (FZB) durchgeführt.

Ansprechpartner am RKI:
Dr. Stefan Kröger (Mail: imstb@rki.de)

Ansprechpartner am NRZ (FZB):
Dr. Inna Friesen, Dr. Martin Kuhns und Prof. Dr. Stefan Niemann
(Mail: nrz@fz-borstel.de)

Projektfinanzierung:
Bundesministerium für Gesundheit

Zusammenfassung/Hintergrund

Logo des PHIMS-TB-Projektes. Quelle: © RKI

Die Integrierte Molekulare Surveillance (IMS) ist notwendiger Bestandteil einer zukunftsfähigen und international vergleichbaren Überwachung von Infektionskrankheiten. Das Bundesministerium für Gesundheit fördert vom 1.1.2023 bis 31.12.2025 ein gemeinsames Projekt des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Forschungszentrums Borstel (FZB) zur Etablierung einer Integrierten Molekularen Surveillance der Tuberkulose (IMS-TB). Das IMSTB-Projekt schließt sich an das Projekt mit dem Namen „Public-Health-Beitrag einer bundesweiten integrierten molekularen Surveillance am Beispiel der Tuberkulose“ (PHIMS-TB) an, in dessen Rahmen vom 1.1.2020 bis 31.12.2022 bereits mit dem Aufbau einer IMS der Tuberkulose begonnen wurde. Die IMS-TB soll in den kommenden Jahren ein fester Bestandteil der TB-Surveillance in Deutschland werden. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Erreichung des im Rahmen der End-TB-Strategie für Deutschland erklärten Ziels, bis 2035 eine „Pre-Elimination“ der Tuberkulose zu erreichen, d.h. die Inzidenz auf < 1/100.000 Einwohner zu senken.

Tuberkulose verursacht jährlich mehr als 10 Millionen Neuerkrankungen und gehört zu den zehn häufigsten Todesursachen weltweit. In Deutschland lag die Zahl der gemeldeten TB-Fälle in 2021 bei 3.896, was einer Inzidenz von 4,7 Neuerkrankungen/100.000 Einwohner entspricht. In 3.074 Fällen handelte es sich um labordiagnostisch bestätigte Erkrankungen.

Im Rahmen der IMS-TB sollen systematisch die Genome von Krankheitserregern (genetischer Fingerabdruck) mittels Gesamtgenomsequenzierung (Whole Genome Sequencing, WGS) analysiert, mit den Meldedaten gemäß Infektionsschutzgesetz verknüpft und die Ergebnisse kontinuierlich bewertet werden. Diese systematische Verknüpfung von molekularen und epidemiologischen Daten kann entscheidend zur Überwachung von Ausbruchsgeschehen sowie zur Detektion von Übertragungsketten und molekularen Clustern beitragen. Ein weiteres Ziel der IMS-TB ist die kontinuierliche Überwachung wichtiger Erregereigenschaften anhand der Genomsequenzen, insbesondere Antibiotikaresistenzen und Virulenz. Insgesamt soll die IMS-TB zu einem besseren Verständnis und kontinuierlichen Monitoring der TB-Situation in Deutschland beitragen und dadurch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in seiner Arbeit unterstützen. Langfristiges Ziel der IMS-TB ist die Sequenzierung und integrierte Analyse für möglichst jeden in Deutschland auftretenden, kulturell-positiven TB-Fall.

Abbildung mit Zielen des PHIMS-TB-Projektes, grafisch dargestellt. Quelle: © RKI

Am Nationalen Referenzzentrum (NRZ) für Mykobakterien am FZB wird die Gesamtgenomsequenzierung der Tuberkuloseerreger im Rahmen der IMS-TB durchgeführt. Basierend auf den Genomdaten können die Erreger molekularbiologisch genauestens charakterisiert werden, z.B. für Ähnlichkeitsanalysen bei Ausbruchsuntersuchungen und ggf. für die Vorhersage von Antibiotikaresistenzen.

Eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Tuberkulose haben auch die Gesundheitsämter, die die in der Meldung enthaltenen Angaben des behandelnden Arztes und des Labors zusammenführen und die Meldedaten über die zuständige Landesbehörde an das RKI übermitteln. Sie untersuchen vor Ort das Umfeld eines TB-Patienten, um infizierte oder bereits erkrankte Personen zu identifizieren, und veranlassen die entsprechenden Public Health-Maßnahmen auf Basis der Untersuchungsergebnisse und der Erkenntnisse aus dem Surveillancesystem. Im Rahmen der IMS-TB können Gesundheitsämter veranlassen, dass für gemeldete kulturell-positive TB-Fälle die Einsendung eines Isolats zur Gesamtgenomsequenzierung an das NRZ erfolgt. Eine erfolgreiche Kontrolle der Tuberkulose erfordert eine enge Zusammenarbeit aller Partner.

Infografik

Die Grafik stellt den Ablauf der Informations- und Probenübermittlung zur Sequenzierung im Rahmen der Integrierten Molekularen Surveillance für Tuberkulose (IMS-TB) dar. Quelle: © RKI Abb. 2: Ablauf der Informations- und Probenübermittlung zur Sequenzierung im Rahmen der Integrierten Molekularen Surveillance für Tuberkulose (IMS-TB). Quelle: © RKI

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu PHIMS-TB

Allgemeine Informationen zum Projekt

Wie lange läuft das Projekt zur Etablierung einer Integrierten Molekularen Surveillance der Tuberkulose (IMSTB-Projekt)?

Das Projekt zur Etablierung einer Integrierten Molekularen Surveillance der Tuberkulose (IMSTB-Projekt) läuft bis zum 31.12.2025. Die Integrierte Molekulare Surveillance der TB (IMS-TB) wird jedoch auch darüber hinaus fortgeführt werden.

Stand: 27.02.2023

Wer kann teilnehmen?

Die Einsendung von TB-Probenmaterial zur Sequenzierung kann von jedem Gesundheitsamt, dem ein kulturell-positiver TB-Fall gemeldet wird, initiiert werden.

Stand: 27.02.2023

An wen muss man sich wenden, wenn man sich an der IMS-TB beteiligen möchte?

Gesundheitsämter:
Gesundheitsämter wenden sich bitte an das meldende Labor und beauftragen bei diesem die Einsendung eines TB-Kulturisolates. Dafür genügt seitens des Gesundheitsamtes eine Bitte um Einsendung beim Labor.

Labore:
Nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt senden Labore die Kulturen mit dem Anforderungsschein an das NRZ [Anforderungsschein für Labore]. Durch eine möglichst vollständige Eingabe der Patientendaten inkl. Proben-Entnahmedatum können Fehler im Gesamtprozess vermieden werden (z.B. bei der Übermittlung der Typisierungs-ID an das zuständige Gesundheitsamt, beim Ausschluss von Folgekulturen zu gleichen Patienten oder bei der späteren Zusammenführung der Daten am RKI). Bei Rückfragen kann das NRZ (siehe Ansprechpartner oben) kontaktiert werden.

Stand: 27.02.2023

Für welche Proben kann die Einsendung eines Isolats an das NRZ veranlasst werden?

Es können grundsätzlich alle kulturell-positiven TB-Isolate an das NRZ zur Genomsequenzierung eingesendet werden. Sollte zu einem Patienten bereits eine Kultur im Rahmen des IMSTB-Projektes eingegangen sein und keine gesonderte, neue Fragestellung vorliegen, ist eine erneute Einsendung nicht notwendig. Ebenso muss keine weitere Kultur eingesendet werden, wenn bereits eine Kultur zu diagnostischen Zwecken (z.B. einer erweiterten Resistenzbestimmung) an das NRZ gesendet wurde, da diese grundsätzlich in das IMSTB-Projekt eingeschlossen werden.

Stand: 27.02.2023

Was wird mit den Ergebnissen der Sequenzierung gemacht?

Die Ergebnisse werden zum einen auf bestimmte Fragestellungen hin (z.B. Resistenzen, molekulare Cluster) ausgewertet. Zum anderen können anhand der Typisierungs-ID die Sequenzdaten mit den Meldedaten der Gesundheitsämter verknüpft und weitere Analysen durchgeführt werden. Über Public-Health-relevante Erkenntnisse aus diesen Analysen (z.B. zu Ausbrüchen, komplexen Transmissionsgeschehen und molekularen Clustern) wird über die Landesstelle das zuständige Gesundheitsamt informiert.

Stand: 27.02.2023

Wie ist die aktuelle Tuberkulose-Situation weltweit und in Deutschland?

Tuberkulose verursacht jährlich mehr als 10 Millionen Neuerkrankungen und gehört zu den zehn häufigsten Todesursachen weltweit. Die multiresistente (MDR-)Tuberkulose ist die am weitesten verbreitete Form antimikrobieller Resistenz und verantwortlich für fast ein Drittel aller Todesfälle durch Resistenzen. In Deutschland ist die Zahl der gemeldeten Tuberkulose-Fälle seit 2017 leicht rückläufig und lag 2021 bei 3.896 gemeldeten Fällen.

Weitere Informationen: Berichte zur Epidemiologie der Tuberkulose in Deutschland

Stand: 27.02.2023

Informationen für Gesundheitsämter

Was muss das Gesundheitsamt tun, wenn es sich an der IMS-TB beteiligen möchte?

Jedes Gesundheitsamt kann bei Eingang einer Meldung eines kulturell-positiven TB-Falls das meldende Labor bitten, ein Kulturisolat an das NRZ zu senden. Für jede Probe, die sequenziert wird, vergibt das NRZ eine Typisierungs-ID und übermittelt sie via DEMIS an das zuständige Gesundheitsamt. Hier wird die Typisierungs-ID in die Fallmeldung in das Feld „Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance)“ übernommen. Sie wird dann mit der Fallmeldung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das RKI übermittelt. Hierdurch ermöglicht das Gesundheitsamt dem RKI die anschließende Zusammenführung der Meldedaten mit den Sequenzdaten des TB-Falls.

Link SOP zur Probeneinsendung für die IMS-TB

Stand: 12.05.2023

Welche Kosten kommen auf das Gesundheitsamt zu?

Die Ganzgenomsequenzierung der eingesandten TB-Isolate ist aktuell kostenfrei. Die Verpackungs- und Transportkosten der Isolate vom Labor an das NRZ werden derzeit nicht erstattet und müssen daher in Absprache mit dem Labor gegebenenfalls durch das Gesundheitsamt übernommen werden.

Stand: 27.02.2023

Wie lange dauert es, bis das NRZ die Typisierungs-ID übermittelt?

Ab dem Zeitpunkt des Isolat-Eingangs am NRZ dauert es in der Regel circa 4-6 Wochen, bis das NRZ die Typisierungs-ID an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, da dieser Schritt erst nach erfolgreicher Anzucht des Erregers und nach Vorbereitung des Isolats zur Sequenzierung erfolgt. Die Übermittlung der Typisierungs-ID ist nicht gleichbedeutend mit der Rückmeldung des Ergebnisses der Genomsequenzierung, sondern bildet nur die Grundlage für die spätere Verknüpfung der Daten.

Stand: 27.02.2023

Wie soll das Gesundheitsamt nach Erhalt der Typisierungs-ID vorgehen?

Die via DEMIS durch das NRZ übermittelte Typisierungs-ID wird im Gesundheitsamt in die Fallmeldung, und zwar im Bereich „Informationen zum labordiagnostischen Nachweis“ in das Feld „Typisierungs-ID (Molekulare Surveillance)“ übernommen (siehe auch SOP zur Probeneinsendung für die IMS-TB). Sie wird dann mit der Fallmeldung vom Gesundheitsamt über die Landesstellen an das RKI übermittelt. Die Übermittlung der Typisierungs-ID im Rahmen der Fallmeldung ist Voraussetzung für die Verknüpfung der Ergebnisse aus der Genomsequenzierung mit den Meldedaten und daher für eine weitergehende Analyse der Ergebnisse erforderlich.

Stand: 12.06.2023

Bekommt das Gesundheitsamt eine Rückmeldung zu den eingesandten Proben?

Sobald die Meldedaten mit den Sequenzdaten zusammengeführt wurden und die Analysen zu Ergebnissen führen, die für Umgebungs- oder Ausbruchsuntersuchungen relevant sind oder das Einleiten von weiteren Maßnahmen erfordern, wird das zuständige Gesundheitsamt über die Landesstelle informiert. Zum aktuellen Zeitpunkt erfolgt somit nicht in jedem Falle eine Rückmeldung zu den Ergebnissen der Sequenzierung, sondern nur dann, wenn es sich um Public-Health-relevante Ereignisse mit Bedeutung für das zuständige Gesundheitsamt handelt (z.B. Zugehörigkeit zu einem Cluster, komplexes Transmissionsgeschehen etc.).

Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Erkenntnisse aus den Datenanalysen für den öffentlichen Gesundheitsdienst wird in Zukunft weiter evaluiert werden.

Stand: 27.02.2023

Welche TB-Fälle sollen eingesendet werden?

Es können Kulturisolate aller kulturell-positiven TB-Fälle zur Sequenzierung an das NRZ eingesendet werden. Es ist keine Vorauswahl der Fälle nötig.

Stand: 27.02.2023

Informationen für Labore

Was muss das Labor tun, wenn es sich an der IMS-TB beteiligen möchte?

Hat ein Labor einen TB-Fall diagnostiziert und gemeldet, kann es vom Gesundheitsamt aufgefordert werden, ein Kulturisolat an das NRZ zu senden. Das Labor sendet die Kulturen dann mit dem Anforderungsschein an das NRZ [Anforderungsschein für Labore] Durch eine möglichst vollständige Eingabe der Patientendaten inkl. Proben-Entnahmedatum sowie der Postleitzahl des Wohnortes des Falles können Fehler im Gesamtprozess vermieden werden (z.B. bei der Übermittlung der Typisierungs-ID an das zuständige Gesundheitsamt, beim Ausschluss von Folgekulturen zu gleichen Patienten oder bei der späteren Zusammenführung der Daten am RKI). Bei Rückfragen kann das NRZ (siehe Ansprechpartner oben) kontaktiert werden.

Stand: 12.05.2023

Welche Kosten kommen auf das Labor zu?

Die Ganzgenomsequenzierung der eingesandten TB-Isolate ist aktuell kostenfrei. Die Verpackungs- und Transportkosten der Isolate vom Labor an das NRZ werden derzeit nicht erstattet.

Stand: 27.02.2023

Kontaktinformationen

Gesundheitsämter, Landesbehörden und Labore können uns bei weiteren Fragen oder Teilnahmeinteresse über das Formular oder über imstb@rki.de kontaktieren.

Ansprechpartner am Robert Koch-Institut (u.a. zu Fragen hinsichtlich der Surveillance, der Verknüpfung und Auswertung der Daten sowie der Rückmeldung der Ergebnisse): Dr. Stefan Kröger (Mail: imstb@rki.de)

Ansprechpartner am Forschungszentrum Borstel / Nationalen Referenzzentrum für Mykobakterien (u.a. zu Fragen zur Einsendung, zur Labordiagnostik und zur Ganzgenomsequenzierung): Dr. Inna Friesen, Dr. Martin Kuhns und Prof. Dr. Stefan Niemann (Mail: nrz@fz-borstel.de)

Informationen für ÖGD und Labore

Informationen für die Gesundheitsämter:
SOP zur Probeneinsendung für die IMS-TB

Informationen für die (einsendenden) Labore:
Anforderungsschein für Labore

Stand: 12.05.2023

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