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Coronavirus-Erkrankung 2019 (COVID-19) im Kontext Wohnungslosigkeit - Empfehlungen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) und Anbieter der Wohnungslosen- und Obdachlosenhilfe

Stand: 23.12.2022 (derzeit in Überarbeitung)

Änderung gegenüber der Version vom 19.05.2022: Begriffliche, inhaltliche und rechtliche Anpassungen.

Diese Empfehlungen wurden gemeinsam mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), Ärzte der Welt e.V., dem Charité COVID-19-Projekt für und mit obdachlosen Menschen (Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit, Charité) sowie dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main erstellt.

Einleitung

Die Empfehlungen thematisieren die besondere Lage von wohnungs- und obdachlosen Menschen in der COVID-19-Pandemie. Es wird angenommen, dass diese auf Grund der prekären Lebensverhältnisse, Armut, dem eingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung und bestehenden Vorerkrankungen ein erhöhtes Risiko sowohl für eine Infektion mit SARS-CoV-2, als auch für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben [1, 2].

Wohnungslose Menschen verfügen über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Obdachlose Menschen sind eine Untergruppe wohnungsloser Menschen und leben ohne jede Unterkunft auf der Straße (Wohnungsnotfalldefinition der BAG W).

In den vorliegenden Empfehlungen wird entsprechend der Wohnungsnotfalldefinition der Begriff Wohnungsnotfallhilfe verwendet. Unter Wohnungsnotfallhilfe sind die Dienste, Angebote und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Obdachlosenhilfe subsumiert.

Der Zugang zu basalen Hilfeangeboten (wie z.B. Aufenthalts- und Übernachtungsmöglichkeiten, Mahlzeiten, Kleidung, sanitäre Anlagen) sollte unabhängig von der aktuellen SARS-CoV-2-Infektionslage und vom Impf- oder Genesenenstatus ermöglicht werden. Dafür müssen adäquate Hygiene- und Schutzmaßnahmen in den Angeboten entsprechend des geltenden Rechts umgesetzt sein. Dabei ist für eine angemessene und für alle (Hilfesuchende und Personal) verständliche Begleitkommunikation zum Verständnis der Maßnahmen zu sorgen (wie z.B. Frequenz von Testungen, Änderungen von Abläufen). Ziel der Empfehlungen ist es, Gesundheitsbehörden und Anbieter der Wohnungsnotfallhilfe dabei zu unterstützen, wohnungs- und obdachlose Menschen sowie das Personal im Hilfesystem in der COVID-19-Pandemie zu schützen. Dazu gehören:

  • Schutz vor Infektionen und Erkrankungen (Personal und wohnungs- und obdachlose Menschen)

    • Sicherstellung des Zugangs zu niedrigschwelligen aktuellen Informationen zum Infektionsgeschehen, zu Präventionsmöglichkeiten und geltenden Infektionsschutzmaßnahmen.
    • Schaffung der räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten für einen bestmöglichen Infektionsschutz.
    • Schaffung niedrigschwelliger Zugangsmöglichkeiten zu SARS-CoV-2-Testung und COVID-19-Impfung.
    • Frühzeitige Identifikation infizierter Personen und solcher mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf, ggf. Überleitung in ambulante/stationäre Versorgung.
  • Vermeidung von Ausbrüchen, frühe Erkennung und effektive Eindämmung

    • Vermeidung der Schließung von Einrichtungen.

Unter den Kapiteln Prävention, Testung und entsprechende Maßnahmen, Ausbruchsmanagement und COVID-19-Impfung werden jeweils bis zu vier Settings berücksichtigt:

  1. Menschen auf der Straße und in informellen Camps
  2. Ambulante Anlaufstellen (wie z. B. Tagestreffs, Essensausgaben, Kleiderkammern, Konsumräume, medizinische Ambulanzen, Beratungsstellen)
  3. Notunterkünfte (die Aufenthaltsdauer in Notunterkünften ist je nach Einrichtung auf eine Nacht bis mehrere Tage oder Wochen begrenzt
  4. Stationäre Unterbringungen (dauerhafte Unterbringung)

Notübernachtungen, stationäre Unterbringung und Anlaufstellen werden im Folgenden unter dem Begriff Einrichtungen zusammengefasst.

Es ist zu beachten, dass einzelne Aspekte der Empfehlungen je nach SARS-CoV-2-Infektionslage mehr oder weniger relevant sein können.

1.1 Prekäre Lebenssituation und Herausforderungen für den Infektionsschutz

Neben den im folgenden genannten Aspekten ist zu erwähnen, dass das niedrigschwellige Hilfesystem, auf das viele wohnungs- und obdachlose Menschen angewiesen sind, häufig durch ehrenamtlich tätige Personen getragen wird. Der Anteil von Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ist auf Grund des durchschnittlich höheren Alters unter ehrenamtlich Arbeitenden hoch [3]. Hierbei ist zu beachten, dass für Personen mit Auffrischimpfung weiterhin von einem sehr guten Impfschutz gegenüber einer schweren COVID-19-Erkrankung ausgegangen werden kann. Der Schutz der Mitarbeitenden sollte dem Schutz der wohnungs- und obdachlosen Menschen nicht nachstehen.

  • Wohnsituation: Die Unterbringungssituation wohnungs- und obdachloser Menschen ist heterogen. Verschiedene Formen von kurzfristigen oder dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten sind vorhanden mit teilweise gemeinschaftlich genutzten Schlaf-, Aufenthalts- und Sanitärbereichen. Die oftmals beengten Räumlichkeiten von Gemeinschaftsunterkünften und Anlaufstellen stellen ein erhöhtes Risiko für die Virustransmission dar, insbesondere bei asymptomatischen Infektionen oder atypischem Verlauf einer COVID-19-Erkrankung [4]. Die Möglichkeit der häuslichen Quarantäne oder die Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten ist für wohnungs- und obdachlose Menschen je nach Lebenssituation erschwert bis ausgeschlossen. Obdachlose Menschen leben im öffentlichen Raum wie z. B. in Parkanlagen, unter Brücken oder auf Gehwegen. Nicht alle nehmen Notunterkünfte in Anspruch. Wenn diese genutzt werden, besteht die Möglichkeit, dass Krankheitssymptome aufgrund der Befürchtung keinen Zutritt zu erhalten, verschwiegen werden [3]. Auf der Straße sind Möglichkeiten für die persönliche Hygiene (z. B. Händewaschen oder Duschen), Nutzung von Schutzmaterialien wie medizinische Masken (gemeint sind im folgenden Masken entsprechend der lokalen aktuellen Verordnung) sowie die medizinische Versorgung besonders erschwert. Der Zugang zu sanitären Anlagen ist nicht selbstverständlich.
  • Mobilität: Obdachlose Menschen sind oft mobil im öffentlichen Raum unterwegs. Sie suchen ggf. verschiedene Anlaufstellen für den täglichen Bedarf auf, an denen es zu Menschenansammlungen kommen kann. Schutz vor Kälte oder Regen kann an warmen Orten wie Bahnhöfen oder in öffentlichen Nahverkehrsmitteln gefunden werden. Während der Pandemie kann der Zugang zu diesen Orten wegen geltender Infektionsschutzmaßnahmen teilweise erschwert sein und auch durch große Menschenansammlungen sowie mangelnde Möglichkeiten zur Einhaltung der AHA+L-Regeln ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen.
  • Armut, fehlende soziale Absicherung, Vorerkrankungen und fehlende Krankenversicherung: Viele wohnungs- und obdachlose Menschen haben ein unsicheres Einkommen (z.B. Verkauf von Straßenzeitungen, Pfandflaschen, Geldsammeln) oder sind im informellen Sektor beschäftigt (z.B. als Tagelöhner auf Baustellen, in der Gebäudereinigung oder in der Landwirtschaft). Sie haben daher begrenzte Möglichkeiten, der Arbeit z.B. wegen eigener Erkrankung (Isolation) fernzubleiben . Menschen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus und viele EU-Bürger:innen haben keinen Sozialleistungsanspruch und dadurch oft einen eingeschränkten oder fehlenden Zugang zur Gesundheitsversorgung (siehe Gesundheitsreport 2021, Ärzte der Welt). Der Anteil neuzugewanderter EU-Bürger:innen ist insbesondere unter obdachlosen Menschen in Deutschland hoch. Zudem erschwert Armut die Beschaffung von Schutzmaterialien wie medizinischen Masken und Selbsttests. Der Anteil von Menschen mit (teilweise unerkannten und unbehandelten) Vorerkrankungen ist unter wohnungs- und obdachlosen Menschen auf Grund von Armut, prekären Lebensbedingungen und des teils fehlenden Zugangs zu Gesundheitsversorgung hoch. Suchterkrankungen stellen ein zusätzliches Gesundheitsrisiko dar [5].
  • Eingeschränkter Zugang zu Information und Hilfesystem: Der Zugang zu Internet und Strom, sowie die Verfügbarkeit von (Mobil-)Telefonen und Telefonguthaben ist für wohnungs- und obdachlose Menschen nicht selbstverständlich (Digital Gap). Dadurch ist der Zugang zu Informationen und der Kontakt zum Gesundheitsamt, Einrichtungen usw. erschwert. Dies ist eine Herausforderung für die Benachrichtigung von Kontaktpersonen, Terminvereinbarungen (z.B. für einen SARS-CoV-2-Test, COVID-19-Impfung) und die Mitteilung von Testergebnissen. Auch durch begrenzte Möglichkeiten der Sprachmittlung kann der Zugang zu Informationen und zum Hilfesystem erschwert sein.

Aufgrund der prekären Lebenssituation von wohnungs- und obdachlosen Menschen hat die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG W) im April 2020 ein 10-Punkte-Sofortprogramm gefordert. Einen Einblick in die Auswirkungen der Pandemie auf die Population und das Hilfesystem gibt die bundesweite Online-Befragung der BAG W unter Einrichtungen und Diensten der Wohnungsnotfallhilfe im Frühjahr und Herbst 2020 sowie im Winter 2021 Corona und die Auswirkungen auf Menschen in Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit und auf das Hilfesystem der BAG W.

1.2 Leitprinzipien für einen effektiven Infektionsschutz

Um die Empfehlungen effektiv umzusetzen, sind folgende Leitprinzipien zu beachten:

1.2.1 Heterogenität berücksichtigen

Wohnungs- und Obdachlosigkeit ist kein homogenes Geschehen. Infektionsschutzmaßnahmen und Maßnahmen des Ausbruchsmanagements sollten die jeweilige Lebens- und Unterbringungssituation der Betroffenen sowie unterschiedliche soziale Hintergründe und mögliche psychische und körperliche Vorerkrankungen berücksichtigen. Auch autonome Lebensformen auf der Straße sollten akzeptiert und den betroffenen Personen im Rahmen der Gegebenheiten Hilfestellungen angeboten werden.

1.2.2 Kommunikation und Information sicherstellen

Wohnungs- und obdachlose Menschen werden in ihren Bedarfen und heterogenen Lebenslagen durch bestehende Kommunikationswege nicht immer erreicht bzw. angesprochen:

  • Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen, in Leichter Sprache und ggf. auch bebildert wird benötigt (z.B. Wissen über Corona in Leichter Sprache). Auch eine mündliche Aufklärung sollte bei Bedarf ermöglicht werden, da es auch nicht-alphabetisierte Menschen gibt. Informationen sollten an allen wichtigen Orten bereitstehen, an denen sich wohnungs- und obdachlose Menschen aufhalten (Plakate oder Papierflyer in einem Aufsteller, z. B. in Beratungsstellen, Bahnhofsmissionen, Bahnhöfen, Anlaufstellen, Übernachtungseinrichtungen, Notunterkünften). Sofern digitale Endgeräte in einer Einrichtung zur Verfügung stehen oder schnell beschafft werden können, können zusätzlich digitale Informationsangebote wie z. B. die Corona-Aufklärungsvideos des Charité-COVID-19-Projektes für und mit obdachlosen Menschen genutzt werden. Kurze Informationsvideos können auch z. B. über Werbetafeln oder Videoscreens an Bahnhöfen gezeigt werden.
  • Beratung sollte in den von den Menschen gesprochenen Sprachen zur Verfügung stehen. Sprachbarrieren können durch mehrsprachige Mitarbeitende und Sprachmittlung (z. B. Übersetzungssoftwares oder telefonische bzw. videobasierte Übersetzungsangebote) abgebaut werden. Die Möglichkeit Fragen zu stellen und Antworten zu erhalten, sollte für alle Menschen unabhängig von Sprachstand oder Herkunft sichergestellt werden. Dies ist die Grundlage, um mündige Entscheidungen für die eigene Gesundheit zu treffen und erlaubt Akzeptanz und Mitwirkung. Außerdem sollte Zeit eingeplant werden, um sich der Sorgen und Anliegen von Einzelnen oder Gruppen annehmen zu können.

1.2.3 Vernetzung und Zusammenarbeit

  • Wohnungs- und obdachlose Menschen nutzen häufig mehrere Angebote parallel. Daher ist die Vernetzung von Einrichtungen untereinander - insbesondere innerhalb einer Stadt oder einer Kommune - von großer Bedeutung. Hier kann eine Zusammenstellung aller Hilfsangebote in einer Region oder Kommune sinnvoll sein. Ein Beispiel dafür ist der Berliner Kältehilfewegweiser.
  • Eine gute Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen und dem zuständigen Gesundheitsamt, sowie die Benennung von Ansprechpersonen im Gesundheitsamt, die die Einrichtungen kennen und bei Fragen zeitnah direkt beraten können, können Prozesse erleichtern.
  • Abgestimmte ähnliche Strategien und routinierte Abläufe in unterschiedlichen Einrichtungen können zur Transparenz und Akzeptanz von Präventions- und Infektionsschutzmaßnahmen beitragen. Dies kann wohnungs- und obdachlosen Menschen Sicherheit geben.
  • Zudem kann ein regelmäßiger Austausch bzw. eine gute Zusammenarbeit der Wohnungslosenhilfe das Infektionsmanagement unterstützen, indem z.B.

    • Konzepte zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen geteilt oder
    • Schulungen gemeinsam organisiert werden.
  • Einrichtungen können sich bei Schließung einer Einrichtung auf eine erhöhte Inanspruchnahme vorbereiten und aufmerksam für Erkrankungsanzeichen von wohnungs- und obdachlosen Menschen sein.
  • Durch ambulante Anlaufstellen und mobile aufsuchende Angebote kann sichergestellt werden, dass obdachlose Menschen, die selten bis nie eine Notunterkunft aufsuchen, fortlaufend Informationen erhalten und nicht aus dem Blick geraten.

1.2.4 Partizipation

Partizipation bedeutet die Beteiligung von wohnungs- und obdachlosen Menschen bei Entscheidungen über die Ausgestaltung und Bereitstellung von Angebotsstrukturen. Die Beteiligung an Entscheidungsprozessen kann dabei grundsätzlich auf zwei unterschiedliche Arten erfolgen: Erstens in Form der Ausübung einer Wahlfreiheit in Bezug auf die Ausgestaltung bestehender Leistungen; Zweitens hinsichtlich einer aktiven Einflussnahme und Mitwirkung bei der Gestaltung von Hilfeangeboten [6]. Dieses Prinzip ist auch zur effektiven Infektionsprävention und zum Infektionsschutz im Kontext der COVID-19-Pandemie aus nachfolgenden Gründen wichtig:

  • Die Mitwirkung von wohnungs- und obdachlosen Menschen kann die Etablierung von Verhaltensregeln und Infektionsschutzmaßnahmen effektiv und nachhaltig gestalten. Um Mitwirkung zu ermöglichen, bietet sich der Einsatz von Peers und Multiplikator:innen an, die z. B. zu Schutzverhalten, Durchführung von Antigen-Selbsttests oder Folgen eines positiven Testergebnis geschult werden und Informationen an andere wohnungs- und obdachlose Menschen weitergeben oder bei der Antigen-Selbsttestung unterstützen.
  • Partizipative Ansätze können Miss- oder Unverständnisse vorbeugen und die Akzeptanz der hygiene- und infektionsbedingten Regeln fördern.
  • Hinweise durch wohnungs- und obdachlose Menschen können helfen, Abläufe zu vereinfachen und zum Infektionsmanagement beizutragen.

2 Prävention

2.1 Allgemeine Maßnahmen (alle Settings)

Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, wohnungs- und obdachlose Menschen und Personal insbesondere in Innenräumen über die AHA+L-Regeln (Abstand halten, Hygiene beachten, im Alltag Masken tragen und lüften), das aktuelle Infektionsgeschehen und die Verhaltensmaßnahmen bei Symptomen sowie SARS-CoV-2-Testung und COVID-19-Impfung kontinuierlich aufzuklären.

  • Erstellung von Konzepten zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie die regelmäßige Prüfung der Umsetzung.

Das detaillierte Konzept zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen bedarf Ablaufplänen mit Zuständigkeiten und Fristen zum konkreten Vorgehen, wenn eine Person …

… ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf hat (z. B. durch bestehende Vorerkrankungen/höheres Alter)

  • Ärztliche Beratung (medizinische Anlaufstelle, mobile Dienste) ermöglichen.
  • Möglichkeit einer separaten Unterbringung schaffen.

… eine Kontaktperson einer im Antigen-Schnelltest oder PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Person ist

  • Wenn indiziert, Reduktion von Kontakten (https://www.rki.de/covid-19-absonderung) ermöglichen.
  • Testung ermöglichen.
  • Information über COVID-19, insbesondere zu Kontaktreduktion, Infektionsschutzmaßnahmen und Vorgehen bei eintretender Symptomatik bereitstellen sowie Informationen und Zugang zu COVID-19-Impfung ermöglichen.

... mit einer SARS-CoV-2-Infektion vereinbare Symptome zeigt

  • Nach wie vor bleibt die dringende Empfehlung für Personen bestehen, sich bei jeglicher neu aufgetretener akuter respiratorischer Symptomatik, die auf eine akute Atemwegsinfektion hindeutet, unabhängig vom Ergebnis des Antigentests, für 3 - 5 Tage häuslich zu isolieren und erst nach deutlicher Besserung der Symptome die Isolierung zu beenden. Dies dient auch der Vermeidung der Weiterverbreitung anderer viraler Erreger der Atemwege wie etwa der Influenza, siehe hierzu www.rki.de/covid-19-testkriterien.
  • Testung auf SARS CoV 2 (medizinische Anlaufstelle, mobile Dienste, ggf. Absprache mit Notaufnahmen) ermöglichen und, wenn nötig, ärztliche Versorgung veranlassen.
  • Geeignete Transportmöglichkeit (z.B. Shuttlebus, Kooperation mit Taxiunternehmen) anbieten bzw. Begleitung in Einrichtungen mit Möglichkeit einer adäquaten Unterbringung.

... positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde (siehe Kapitel 3)

  • Isolierung in einer geeigneten und für die Person akzeptablen Unterkunft anbieten. Empfehlungen zur Isolierung finden sich hier: www.rki.de/covid-19-ambulant.
  • Je nach Symptomatik und individuellem Bedarf medizinische Versorgung (auch bei Suchterkrankung) sicherstellen.
  • Wenn notwendig, geeigneten Transport organisieren (z. B. Shuttlebus, Kooperation mit Taxiunternehmen, Begleitung).
  • Einleitung entsprechender Maßnahmen nach aktuell geltenden Empfehlungen.
  • Information des zuständigen Gesundheitsamts und Sicherstellung, dass bei einer COVID-19-Erkrankung eine Meldung gemäß IfSG erfolgt.
  • Wenn indiziert, stationäre Versorgung sicherstellen.
  • Kommunikation sicherstellen z. B. zu Familie, Arbeitgeber oder auch zu (externem) ärztlichem/medizinischem Personal (z.B. telefonisch, Internet).

... im Nachgang zu einem COVID-19-bezogenen Krankenhausaufenthaltes einen weiteren Behandlungs- und/oder Betreuungsbedarf hat

  • Person nach Wünschen der weiteren Unterbringung fragen und Möglichkeiten gemeinsam mit Sozialarbeiter:innen eruieren.
  • Mit dem medizinischen Personal klären, ob nach der Entlassung weiterhin Isolierung erforderlich ist und noch während des Krankenhausaufenthalts organisieren.
  • Bereitstellung einer angemessenen Unterbringung zur weiteren ambulanten Versorgung.
  • Vorgehen und Ansprechpersonen für nicht krankenversicherte Personen festlegen.
  • Medizinische Versorgung und/oder langfristige Rehamaßnahmen organisieren und Kostenübernahme klären.
  • Alle Maßnahmen sollten unabhängig vom Leistungsanspruch der betroffenen Personen sichergestellt werden. In Notunterkünften und Wohnheimen ist nicht immer eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Der geringe Betreuungsschlüssel sowie die medizinischen Fachkenntnisse sind in der niedrigschwelligen Hilfe nicht ausreichend, um Krankentransporte ohne Ankündigungen und Absprachen zu den Einrichtungen zu bringen. Daher sollte vor Entlassung eine Absprache mit den Einrichtungen erfolgen und ggf. eine alternative Unterbringung organisiert werden.

... Isolierungsvorgaben nicht einhält

  • Aufklärung und Information, ggf. mit Sprachmittlung.
  • Ursachenerkennung (z.B. Angst, fehlende Information, Probleme in der Unterkunft, nicht adäquate Unterbringung (beispielsweise bei vorliegender Suchterkrankung)) und gemeinsam mit der betroffenen Person eine Lösung finden.
  • Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

Grundsätzlich sollte für alle betroffenen Personen eine Beratung und Aufklärung über alle Schritte erfolgen. Ebenso ist es wichtig, dass die individuellen Lebensumstände der Personen bei der Umsetzung der Maßnahmen berücksichtigt werden.

2.1.1 Schutz des Personals (alle Settings)

  • Eine hohe Impfquote unter Mitarbeitenden (beinhaltet auch alle ehrenamtlich arbeitenden Personen) ist anzustreben, weil die Impfung gegen schwere Erkrankungen weiterhin einen guten Schutz bietet. Durch eine Auffrischimpfung kann die Schutzwirkung verbessert werden.
  • Regelmäßiges Testen des Personals je nach aktueller SARS-CoV-2-Infektionslage und geltendem Recht.
  • Insbesondere in Innenräumen AHA+L-Regeln einhalten.
  • Bereitstellung geeigneter Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sowie Durchführung von Schulungen zur korrekten Handhabung von PSA (je nach Aufgabe und Tätigkeit Masken und Handschuhe bzw. für testendes Personal zusätzlich Schutzvisiere und Schutzkittel).
  • Mitarbeitende mit COVID-19-spezifischen Symptomen sollten zunächst zuhause bleiben und zeitnah getestet werden.
  • Möglichst kein Einsatz von nicht oder nicht vollständig geimpftem Personal mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf in Tätigkeiten mit direktem Kontakt zu wohnungs- und obdachlosen Menschen.
  • Angebote zur Stressreduktion für das Personal.

2.2 Menschen auf der Straße und in informellen Camps

  • Zugang zu öffentlichen Sanitäranlagen sicherstellen: öffentliche Sanitäranlagen 24 h öffnen und (portable) Sanitär- und Hygieneeinheiten an bekannten Aufenthaltsorten aufstellen. Sicherstellen, dass Wasser, Seife und Einmalhandtücher vorhanden sind (siehe Informationen zu Hygienemaßnahmen).
  • Information zu kommunalen Angeboten leicht zugänglich machen: z.B. zu Testmöglichkeiten, Stellen zur kostenlosen Ausgabe von medizinischen Masken über Aushänge etwa an Bahnhöfen, Haltestellen, öffentliche Sanitäranlagen. Die BAG W bietet ein Portal für bundesweite Hilfe- und Unterstützungsangebote an (https://www.woundwie.de/de/).
  • Streetwork unter Sicherheitsvorkehrungen bzw. Ausbau der mobilen Sozialarbeit aufrechterhalten: Information über COVID-19 und kommunale Angebote, Verteilung von medizinischen Masken inkl. Hinweise zum korrekten Tragen.
  • Betroffene über Ansteckungsrisiken und Reduktionsmöglichkeiten in informellen Camps aufklären.
  • Alternative Unterbringungsmöglichkeiten anbieten aber nicht verpflichten: Klären, ob Menschen, die auf der Straße fest an bestimmten Orten leben (in Zelten/Hauseingängen/Brücken) und diese nicht verlassen möchten, dort bleiben können.
  • Bei Umzug in eine neue Unterkunft Gruppen, die zusammenbleiben möchten, als gemeinsame Kohorte unterbringen und nicht auf verschiedene Einrichtungen verteilen.
  • Angehörige von Risikogruppen (ältere Menschen, mit Vorerkrankungen) gezielt ansprechen: Über medizinische Hilfeangebote informieren und mögliche gemeinsame Unterbringung ggf. mit Bezugspersonen (Familienangehörige, Freund:innen, Partner:innen) besprechen.
  • Allgemeinbevölkerung aufklären, sensibilisieren und informieren, um Akzeptanz für Existenz und Aufrechterhaltung von informellen Camps und Schlafstätten auf der Straße zu schaffen.

2.3 Ambulante Anlaufstellen

  • Bei Aufenthalt in Anlaufstellen sollten wohnungs- und obdachlose Menschen je nach geltendem Recht eine medizinische Maske (FFP2, MNS) tragen. Diese sollten in den Anlaufstellen ausgegeben werden.
  • Bereitstellung eines freiwilligen Testangebotes. Die Klärung der Finanzierung erfolgt auf Ebene der Bundesländer bzw. der Kommunen.
  • Möglichkeit zur Händehygiene sicherstellen.
  • Möglichkeit geben, dass die Anlaufstelle bei Testung oder Impfungen etc. als Adresse angegeben werden kann.
  • Schließung von Angeboten vermeiden: Notfallpläne erstellen, wenn Personal wegen freiwilliger Quarantäne oder Krankheit ausfällt (z. B. durch kurzfristige Anstellung von Personal, Ausweitung von Stundenkontingenten, Ehrenamtliche, Schichtsystem).

2.4 Notunterkünfte und stationäre Unterbringung

  • Eingangsinformation/-beratung über Hygiene- und Schutzkonzepte, Teststrategie und SARS-CoV-2-Infektionslage.
  • AHA+L-Regeln sollten unabhängig vom Impfstatus der wohnungs- und obdachlosen Menschen insbesondere in Innenräumen eingehalten werden.
  • Einlass- und Schutzkonzepte entsprechend der SARS-CoV-2-Infektionslage und geltendem Recht:

    • Bereitstellung einer freiwilligen Testmöglichkeit vor Ort.
    • Für nicht geimpfte Personen: Information zur Effektivität der Impfung und Hinweis auf nächste Impfmöglichkeit (z. B. Hausarztpraxis, niedrigschwellige medizinische Anlauftstelle in der Wohnungslosenhilfe oder mobiles Angebot)
    • Information zur COVID-19-Auffrischimpfung entsprechend der aktuellen STIKO-Empfehlungen zur Verfügung stellen und auf nächste Impfmöglichkeit hinweisen.
  • Anlassbezogenes Eingangsscreening mittels SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest je nach SARS-CoV-2-Infektionslage bzw. Angebot von freiwilligen Antigen-Schnelltests bzw. Stichprobentests (siehe nationale Teststrategie) z.B. bei vorliegenden Symptomen einer COVID-19-Erkrankung (siehe COVID-19-Verdacht: Testkriterien und Maßnahmen). Umgang mit Genesenen und Geimpften je nach aktuellen Empfehlungen und geltendem Recht.
  • Getrennte Unterbringung von Menschen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
  • Isolierungsbereiche für positiv Getestete (Absonderung) vorhalten.
  • Mitdenken von körperlichen und kognitiven Einschränkungen, Barrierefreiheit, sozialisatorischer Prägung, Sicherheit für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts, unterschiedlicher Herkunft und sexueller Orientierung (z. B. LGBTQIA+, BPoC, Kinder/Jugendliche, Frauen).
  • Unterkünfte erweitern, um geringere Belegung pro Raum und gute Belüftung zu ermöglichen. Nach Möglichkeit Unterbringung in Einzelzimmern mit eigenen Bädern.
  • Sozialarbeiterische Betreuung sowie WLAN und Kommunikationsendgeräte bereitstellen.
  • Langeweile, Frust und Stress durch Angebote für die Tagesgestaltung und Unterhaltung unter Berücksichtigung der aktuellen Empfehlungen begegnen.

3 Testung und entsprechende Maßnahmen

3.1 Allgemeine Maßnahmen (alle Settings)

Die Implementierung einer auf Antigen-Schnelltests basierenden Teststrategie sowie Negativ-Ergebnisse ersetzen nicht die Notwendigkeit, in allen Einrichtungen insbesondere in Innenräumen Bedingungen zu schaffen, die AHA+L-Regeln einhalten zu können. Für die Durchführung der Antigen-Schnelltestungen ist das Vorhandensein von qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltests (siehe dazu 3.1.4. Wichtige allgemeine Hinweise zu Antigen-Schnelltestung) sowie ausreichend geschultes Personal notwendig. Unabhängig vom Setting ist Testen eine zentrale Maßnahme in der Pandemie [7]. Die aktuellen Hinweise zur Testung von Patientinnen und Patienten auf SARS-CoV-2 finden sich hier.

3.1.1 Information

  • Information über Teststrategie, Durchführung, Befundmitteilung und mögliche Konsequenzen einer Testung und ihres Resultates. Informationen zu Verhaltensmaßnahmen bei Symptomen (Infektionsschutz) sind ebenfalls essentieller Bestandteil einer Testberatung, auch ohne Vorliegen eines Testergebnisses. Testen entbindet nicht von der Einhaltung der AHA+L-Regel (insbesondere in Innenräumen) sowie notwendigen Hygienevorkehrungen und Symptom-Monitoring in Einrichtungen.

3.1.2 Unterbringung

  • Testungen erfordern die Absprache mit dem Bezirk/Gesundheitsamt/Kommune bzgl. adäquaten Unterbringungsmöglichkeiten für die Isolierung von wohnungs- und obdachlosen Menschen. Dies beinhaltet:

    • Isolierungsmöglichkeiten für auf SARS-CoV-2 positiv getestete Personen.
    • Lösungen für Menschen, die einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen nicht tolerieren können.
    • Eine Transportmöglichkeit unter Infektionsschutzbedingungen, z. B. ein eigenes dafür beauftragtes und ausgestattetes Taxiunternehmen, das die Personen in die Isolierungsunterbringung bringt.
  • Bei der getrennten Unterbringung müssen komplexe Bedarfe der Menschen berücksichtigt und individuelle Lösungen gefunden werden. Zu beachten sind:

    • Medizinische Versorgung für Menschen, z. B. mit chronischen Erkrankungen und Wunden (auch ohne Krankenversicherung),
    • Suchterkrankungen und andere psychische Erkrankungen,
    • Betreuung und Pflege für Menschen im Rollstuhl,
    • prekäre Beschäftigungsverhältnisse (z. B. Lohnausfall) und
    • Frust und Stress durch fehlende Beschäftigung und Kontakte.

3.1.3 Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen und Gesundheitsamt

Die Teststrategie sollte in Abstimmung mit dem für die Einrichtung zuständigen Gesundheitsamt geplant und umgesetzt werden. Die Testangebote müssen auch für Menschen ohne Krankenversicherung und ohne geregelten Aufenthaltsstatus/ohne Papiere zugänglich sein. Je nach Setting gibt es unterschiedliche Testmöglichkeiten.

3.1.4. Wichtige allgemeine Hinweise zu Antigen-Schnelltestung

Regelmäßige und niedrigschwellige Testungen, unabhängig von Symptomen, können je nach SARS-CoV-2-Infektionslage eine wichtige Komponente zur Vermeidung, frühen Erkennung und effektiven Eindämmung von Ausbrüchen in Notunterkünften für wohnungs- und obdachlose Menschen sein [8]. Ein zeitnahes Ergebnis ist im Kontext von Notunterkünften für obdachlose Menschen auch wegen der Fluktuation der Menschen relevant, da ein Teil der Informationen bei einer Testmethode, welche ein Resultat erst nach längerer Zeit liefert, nicht wieder auffindbar sein wird und die Getesteten nicht unbedingt über Mobiltelefone verfügen.

Ein falsch-negatives Ergebnis im Antigen-Schnelltest kann wesentliche Konsequenzen in einer Notunterkunft nach sich ziehen. Eine hohe Testfrequenz (bei der gleichen Person) erhöht die Aussagekraft eines negativen Antigen-Schnelltests. Es sollte eine genaue Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt über die Indikation zur Antigen-Schnelltestung alleine oder die Kombination mit der PCR-Testung erfolgen.

Zwischen den verschiedenen kommerziell erhältlichen Antigen-Schnelltests können erhebliche Leistungsunterschiede bestehen. Der Anspruch auf Antigen-Schnelltests wird im § 1 der Coronavirus-Testverordnung geregelt. Demnach besteht ein Anspruch lediglich für Tests, die in der vom Gesundheitssicherheitsausschuss der Europäischen Union beschlossenen Gemeinsamen Liste von Corona-Antigen-Schnelltests, die auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/sars-cov-2-ag-tests abrufbar ist, verzeichnet sind.

Darüber hinaus ist die Qualität der Probennahme aus dem oberen Respirationstrakt für ein korrektes Testergebnis entscheidend. Je nach Zulassung sind weniger invasive Abstrichverfahren, z. B. aus der vorderen Nase, für eine möglichst hohe Akzeptanz von wiederholten Abstrichen vorteilhaft.

Bei der Testdurchführung sind die Gebrauchsinformationen des Herstellers unbedingt zu beachten. Voraussetzung für die sachgerechte Anwendung ist die korrekte Lagerung und die Durchführung bei Raumtemperatur (siehe genaue Angabe des Temperaturbereichs entsprechend Herstellerangaben in der Packungsbeilage). So können z. B. niedrige Umgebungstemperaturen/Kälteeinfluss bei der Testdurchführung zu falsch-positiven, und zu hohe Temperaturen zu falsch-negativen Ergebnissen führen.

Antigen-Schnelltests sollten in Einrichtungen durch fachlich geschultes Personal durchgeführt und ausgewertet werden.

3.2 Menschen auf der Straße und in informellen Camps

  • Informationen (siehe Kapitel 1.2.2) und Möglichkeiten zum Symptomscreening bereitstellen.
  • Antigen-Schnelltestung im Rahmen mobiler medizinischer Angebote anbieten.
  • Informationen über niederschwellig zu erreichende Testangebote bereitstellen.

3.3 Ambulante Anlaufstellen

  • In Innenräumen besteht ein erhöhtes Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2. Ein regelmäßiges Screening mittels Antigen-Schnelltest aller Personen oder ein aktives Symptomscreening mit unmittelbarer Testung von symptomatischen Personen sind je nach regionalem Infektionsgeschehen, Ressourcen und Impfstatus ratsam (A oder B).

3.4 Notunterkünfte und stationäre Unterbringung

  • Testangebote sollten in allen Einrichtungen bereitgestellt werden.
  • Die Teststrategie sollte dynamisch angepasst werden und sich an der Art der Unterkunft, am aktuellen Infektionsgeschehen in der Unterkunft und in der umliegenden Region/Kommune orientieren.
  • Zur erfolgreichen Umsetzung einer Screening- und Teststrategie in Notunterkünften bedarf es ausreichender Isolierungsmöglichkeiten (sowie sicherer Transportmöglichkeiten dorthin).
  • Für die Teststrategie werden zwei Optionen vorgeschlagen, die in der Praxis erprobt wurden.

A: Regelmäßiges Screening mittels Antigen-Schnelltest aller Personen, die zur Übernachtung kommen

In Abhängigkeit von dem lokalen Transmissionsgeschehen und auch davon, ob täglich andere Personen in die Einrichtung oder stabile Gruppen von Personen zur Übernachtung kommen, können unterschiedliche Intervalle sinnvoll sein, z. B. 1-2x wöchentlich bei gleichen Personen bis hin zu einem täglichen Screening bei wechselnden Personen. Mittels Antigen-Schnelltest positiv getestete Personen gelten als nachweislich positiv getestet. Ihnen sollte eine adäquate Unterbringung angeboten werden
Nach dem IfSG sind positive Antigen-Schnelltest- und PCR-Ergebnisse durch das Labor meldepflichtig. Einrichtungen müssen die COVID-19-Erkrankung melden..

B: Tägliches aktives Symptomscreening aller wohnungs- und obdachlosen Menschen und unmittelbare Testung von symptomatischen Personen

Symptomscreening kann nur effektiv sein, wenn die Menschen nicht befürchten müssen, von der Aufnahme in eine Unterkunft ausgeschlossen zu werden, wenn sie Symptome angeben.

Die Durchführung täglicher Symptomscreenings mittels einfacher Fragen kann helfen, mit SARS CoV-2 infizierte Personen zu identifizieren. Eine alleinige symptombasierte Teststrategie erfasst in der Regel nicht Infizierte mit atypischen Symptomen oder Asymptomatische und beinhaltet ein höheres Risiko einer unerkannten Ausbreitung der Infektion in der Einrichtung. Das Symptomscreening sollte je nach Möglichkeit der Kommunikation mehr als Fieber, Husten und Atemnot umfassen (siehe unten). Symptomatische Personen sollten umgehend mit einem Antigen-Schnelltest getestet werden.

Je nach Symptomschwere sollte über die unmittelbare Dringlichkeit einer weiteren medizinischen Abklärung entschieden werden.

Symptomscreening zur Identifizierung von möglichen COVID-19 erkrankten Personen sollten folgende Schritte erfolgen:

  1. Messung der Körpertemperatur mit einem Thermometer (>37,5°C, oral)
  2. Frage: "Hatten Sie in den letzten Tagen das Gefühl, Fieber zu haben?"
  3. Frage: "Haben Sie heute einen neuen oder sich verschlimmernden Husten?"*
  4. Frage: "Haben Sie eines der folgenden anderen Symptome?"

    - Kurzatmigkeit oder Atembeschwerden*

    - Halsschmerzen*

    - Schnupfen*

    - Kopf- oder Muskel- und Gelenkschmerzen

    - Neu aufgetretener Verlust oder Störung von Geschmack oder Geruch

    - Übelkeit, Erbrechen oder Durchfall

    - Starke Müdigkeit

    - Weitere Symptome: Appetitlosigkeit, Gewichtsverlust, Konjunktivitis, Hautausschlag, Apathie, Sauerstoffsättigung <95% (Pulsoxymeter), erhöhte Atemfrequenz (>25/min)

Das Screening sollte bei einer Körpertemperatur >37,5°C ODER bei einer positiv beantworteten Frage als positiv bewertet werden.

*Minimum an subjektiven Symptomen, die abgefragt bzw. erfasst werden sollten

4 Ausbruchsmanagement

Das Ausbruchsmanagement betrifft Settings, in denen Menschen auf engem Raum sind und das Transmissionsrisiko daher hoch ist. Von den beschriebenen Settings trifft dies insbesondere auf Einrichtungen, die Notübernachtungen anbieten zu. Die folgenden Empfehlungen sind jedoch auch auf den Bereich ambulante Anlaufstellen übertragbar. Es wird aufgrund der Vielzahl von asymptomatischen Fällen dringend empfohlen, bereits beim Auftreten von einer nachgewiesenen SARS-CoV-2 Infektion unverzüglich zu untersuchen, ob es zu einem Ausbruch gekommen ist. Ein Ausbruch liegt vor bei Auftreten von mindestens zwei SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen in zeitlicher und räumlicher Nähe (z. B. gleiche Unterkunft). Auch bei einem einzelnen Fall kann es sinnvoll sein, bestimmte Maßnahmen umzusetzen. Für das Ausbruchsmanagement ist das Gesundheitsamt zuständig, wobei eine Unterstützung durch die jeweiligen Einrichtungen essenziell ist.

4.1 Allgemeine Maßnahmen (alle Settings)

4.1.1 Information

  • Transparente, kontinuierliche mehrsprachige und adäquate Information über das Ausbruchsgeschehen und Maßnahmen, um eine möglichst hohe Mitwirkung zu erzielen sowie Ängsten, Missverständnissen und Nichteinhalten von Maßnahmen vorzubeugen.

4.1.2 Isolierung und Quarantäne

  • Organisation adäquater Unterbringungsmöglichkeiten für Isolierung und freiwillige Quarantäne durch Bezirk/Kommune/Einrichtung/Gesundheitsamt, da wohnungs- und obdachlose Menschen kein Zuhause haben oder sich die Räumlichkeiten mit mehreren Personen teilen müssen.

    • Möglichkeiten zur freiwilligen Quarantäne für Kontaktpersonen bereitstellen.
    • Isolierungsmöglichkeiten für positiv getestete Personen bereitstellen.
  • Aufklärung über Grund, Ablauf und Versorgung in der freiwilligen Quarantäne/Isolierung durch Fachpersonal.

    • Bei Bedarf Sprachmittlung einsetzen.
    • Auf Bedürfnisse und Fragen der betroffenen Personen eingehen.
  • Berücksichtigung komplexer Bedarfe der Menschen und je nach Bedarf individuelle Lösungen finden:

    • Versorgung für Menschen mit chronischen Erkrankungen und Wunden.
    • Angemessene Essensversorgung bereitstellen.
    • Versorgung mit Genussmitteln wie Tabak oder Alkohol.
    • Substitutionstherapie anbieten.
    • Pflege für Menschen im Rollstuhl sicherstellen.
    • Möglichkeiten für Lohnersatzzahlungen für informelle Einkünfte klären.
    • Psychiatrische bzw. psychotherapeutische Betreuung organisieren.
    • Lösungen für Menschen, die einen Aufenthalt in geschlossenen Räumen nicht tolerieren können, finden.
  • Sozialen Kontakte und Beschäftigung durch Zugang zu Medien (z. B. Internet, Fernsehen, Printmedien) ermöglichen.
  • Beratung hinsichtlich medizinischer und sozialer Fragen.
  • Frühzeitig klären, wo Personen nach der Beendigung der Quarantäne/Isolierung unterkommen.

4.2 Notunterkünfte und stationäre Unterbringung

4.2.1 Notunterkünfte

  • Bei Auftreten von nachweislich positiv getesteten Personen unter Personal oder wohnungs- bzw. obdachlosen Menschen:

    • Sofortige Information an das zuständige Gesundheitsamt (Kommunikationswege sollten vorher geklärt sein).
    • Wenn es zu einem Wechsel der Teststrategie kommt, muss dies allen Beteiligten gut erläutert werden.
    • Die Quarantäne- und Isolierungsdauer bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen richtet sich nach den Empfehlungen des Bundes und findet sich hier.
  • Im Falle eines Ausbruchs wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt umgehend eine räumliche Trennung der nachweislich positiv getesteten Personen (Unterbringung in Isolierung) veranlasst.

    • Symptomatische Verdachtsfälle und Kontaktpersonen sollten zeitnah getestet und ggf. medizinisch versorgt werden.
    • Die Trennung kann auch durch den Betrieb von gesonderten Isolierungs- oder Quarantäneunterkünften umgesetzt werden.
  • Die Identifizierung von Kontaktpersonen ist essentiell, um Ausbrüche einzudämmen, Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf zu schützen und Infektionsketten zu unterbrechen. Es gelten die Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition. Diese sind abrufbar unter www.rki.de/covid-19-absonderung.

    • Prioritär müssen Kontaktpersonen unter wohnungs- und obdachlosen Menschen und Personal entsprechend den Empfehlungen identifiziert und informiert werden.
    • Das Personal der Einrichtungen kann in der Kontaktpersonennachverfolgung maßgeblich unterstützen, da sie das Setting und die Menschen gut kennen und wissen, wer mit wem Zeit verbringt, wer mit wem in einem Zimmer übernachtet hat, vielleicht auch wo sich die Menschen tagsüber aufhalten. Routinelisten (Belegung der Schlafräume z. B.) der Einrichtungen können genutzt werden.
    • Es ist sicherzustellen, dass die Kontaktpersonen über Sinn und Zweck einer freiwilligen Quarantäne informiert sind. Die Quarantäne- und Isolierungsdauer bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen richtet sich nach den derzeit geltenden Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition und finden sich hier.
    • Alle Kontaktpersonen erhalten Informationen zu COVID-19, insbesondere zu Kontaktreduktion und Vorgehen bei eintretender Symptomatik.
  • Während der freiwilligen Quarantäne sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) durchgeführt werden und bei Auftreten von Symptomen eine Antigentestung erfolgen. Wenn noch nicht geschehen, Organisation einer gesonderten und akzeptablen dauerhaften Unterbringung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
  • Das Gesundheitsamt veranlasst bei Bedarf das Anlegen einer strukturierten Liste (Linelist), in der alle Fälle und Kontaktpersonen (wohnungs- und obdachlose Menschen und Personal) nach Zeit, Ort und Person dokumentiert werden. Die Einrichtungen können bei der Erstellung der Linelist unterstützen.

4.2.2 Stationäre Unterbringung

  • In einem Ausbruchsgeschehen sollen alle potentiell SARS-CoV-2-positiven Personen identifiziert werden.

    • Reihentestung, ggf. wiederholt.
    • Wohnungs- und obdachlose Menschen und Personal daraufhin sensibilisieren, ein tägliches Symptom-Monitoring zum Beispiel mit Hilfe eines Tagebuchs bei sich durchzuführen und sich bei Symptomen beim Personal zu melden. Bei SARS-CoV-2-verdächtigen Symptomen sollten unter Gewährleistung der Vertraulichkeit umgehend eine ärztliche Vorstellung und eine Abklärung auf SARS-CoV-2 erfolgen.
  • Nachweislich positiv getestete Personen werden von einem Arzt oder einer Ärztin (ggf. unter Einbeziehung von Sprachmittlung) über die Diagnose bzw. Verdachtsdiagnose und damit verbundene Maßnahmen aufgeklärt und unverzüglich isoliert. Dies gilt sowohl für wohnungs- und obdachlose Menschen als auch für Personal. Je nach Schwere der Erkrankung kann eine Isolierung außerhalb der Einrichtung oder im Krankenhaus notwendig sein. In jedem Fall ist für eine regelmäßige medizinische Betreuung zu sorgen. Falls nicht bereits erfolgt, ist eine Abklärung von Vorerkrankungen notwendig, um ein ggf. erhöhtes Risiko und medizinischen Betreuungsdarf zu erkennen.
  • Es sollte umgehend eine räumliche Trennung in drei Bereiche von a) nachweislich positiv getestete Personen (notwendig: Unterbringung in Isolierung) (ggf. Kohortenisolierung), b) Kontaktpersonen (zur freiwilligen Quarantäne) sowie c) Nicht-Fällen/Nicht-Kontaktpersonen erfolgen. Bei zunehmender Fallzahl ist eine räumliche Trennung von COVID-19-Fällen zu anderen wohnungs- und obdachlosen Menschen (Kohortierung) zur getrennten Versorgung zu etablieren.
  • Bei Bekanntwerden eines Ausbruchsgeschehens (≥2 Fälle) in einer Unterkunft müssen Sofortmaßnahmen eingeleitet werden, um die Infektionskette rasch und wirksam zu unterbrechen (z. B. Identifizierung weiterer Fälle bzw. Kontaktpersonen, ad hoc-Testung von symptomatischen und asymptomatischen Exponierten), siehe auch Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition.

5 COVID-19-Impfung

Um den Impfschutz unter wohnungs- und obdachlosen Menschen zu gewährleisten, ist es wichtig, die Menschen über die COVID-19-Impfung zu informieren und niedrigschwellige Impfangebote sicher zu stellen. Für Personen mit Auffrischimpfung kann weiterhin von einem sehr guten Impfschutz gegenüber einer schweren COVID-19-Erkrankung ausgegangen werden. Gleichzeitig zeigt sich für ungeimpfte Personen ein deutlich höheres Risiko für eine schwere Verlaufsform der COVID-19-Erkrankung. Es sind die aktualisierten Empfehlungen der STIKO zur COVID-19-Impfung zu beachten.

5.1 Aufklärung, Information, Einwilligung

  • Es bedarf einer umfassenden Impfberatung die sich an der Lebenssituation der Menschen orientiert. Insbesondere Personen mit starker oder irrationaler Angst vor Impfungen benötigen eine sorgfältige Aufklärung und eine gesonderte, sensible Ansprache.
  • Bei Bedarf ist Sprachmittlung sicherzustellen.
  • Hinweis, dass auch nach der Impfung die Einhaltung der AHA+L-Regeln insbesondere in Innenräumen notwendig ist.
  • Aufklärung der wohnungs- und obdachlosen Menschen und der Impfeinrichtungen darüber, dass personenbezogene Daten die bei der Impfung erhoben werden, nicht an andere Behörden weitergegeben werden.
  • Grundsätzlich ist in den Einrichtungen darauf zu achten, dass die Einwilligung zu einer Schutzimpfung gegen COVID-19 dem Prinzip der Freiwilligkeit unterliegt. Es besteht keine Impfpflicht, Angebote können auch weiterhin besucht werden.

5.2 Durchführung der Impfung

Bei der Umsetzung der Impfungen sollte berücksichtigt werden, dass wohnungs- und obdachlose Menschen zum Teil negative Erfahrungen mit dem medizinischen Versorgungssystem gemacht haben und daher Vorbehalte und Misstrauen bestehen können. Das Impfangebot sollte daher nach Möglichkeit auch in Einrichtungen und an Orten stattfinden, die von ihnen aufgesucht werden. Aufgrund der Vielschichtigkeit des Hilfesystems ist eine mehrdimensionale Strategie zur Durchführung der Impfungen notwendig:

  • Die Durchführungsstrategie sollte sich an den Settings und ihren Besonderheiten orientieren.

    • Kältehilfeeinrichtungen und Notunterkünfte bieten die Chance, Menschen über einen längeren Zeitraum immer wieder anzutreffen. Daher eignen sie sich gut, um vor Ort ein Impfangebot zu schaffen.
    • Auch wenn die Möglichkeit besteht, dass Personen nicht zum zweiten Impftermin erscheinen, sollten sie eine erste Impfdosis erhalten.
    • Bei vollständig gegen COVID-19 geimpften Personen für die Auffrischimpfung werben und Angebote zur Impfung schaffen.
    • Kühlketten und Lagerungsbedingungen müssen berücksichtigt werden.
    • Bei sämtlichen Impfdurchführungen (ob mobil oder stationär) müssen Notfallsets (Anaphylaxie) und in deren Verwendung geschultes Personal vorhanden sein.
  • Einladungen und Vorbereitungen auf die Impfung sollten durch Einrichtungen (ggf. mit Sprachmittlung) erfolgen, zu denen wohnungs- und obdachlose Menschen regelmäßigen Kontakt haben.
  • Impfaktionen sollten frühzeitig angekündigt werden, um möglichst viele Personen darüber zu informieren und Vorbereitung und Aufklärung zu ermöglichen.
  • Stationäre Impfangebote sollten immer an den gleichen bekannten Orten und zur gleichen Uhrzeit durchgeführt werden, da viele wohnungs- und obdachlose Menschen kein Mobiltelefon haben um sich aktuell informieren zu können.
  • Einsatz von mobilen Impfteams:

    • In großen Einrichtungen, wo viele Menschen vor Ort geimpft werden können.
    • Kleinere Einrichtungen könnten zu Impfeinheiten zusammengefasst werden.
  • Einsatz von Impfmobilen (auch z. B. in Straßenambulanzen).
  • Integration eines Impfangebots (ggf. auch für andere Impfungen) in die regulären Sprechstunden.
  • Impfungen sollten an den Tagesablauf von wohnungs- und obdachlosen Menschen angepasst werden, um eine erfolgreiche Durchführung der Impfung zu gewährleisten:

    • z. B. vormittags: Drogengebrauchende und alkoholkonsumierende Menschen, nachmittags/abends: mehr wohnungs- und obdachlose Menschen vor Ort.
  • Vorsorge für mögliche Impfreaktionen:

    • Schutzraum zur Verfügung stellen, um Menschen mit Impfreaktionen an den Tagen nach der Impfung versorgen zu können (Sicherstellung von ausreichend Zeit- und Platzkapazitäten).
    • Benennung von festen Ansprechpartner:innen und Anlaufstellen, die bei Impfnebenwirkungen kontaktiert werden können.
  • Sicherstellung der Impfdokumentation:

    • Sicherstellen der Dokumentation für Geimpfte auch wenn sie keinen Impfausweis mitbringen und unabhängig vom Vorliegen einer Meldeadresse.
    • In Absprache mit den geimpften Personen sollte wenn möglich ein Exemplar der Impfdokumentation in der Einrichtung verbleiben, damit bei Verlust der Dokumentation ein Ersatz beschafft werden kann.
  • Zugang zu Impfungen im ländlichen Raum: Die gesundheitliche Versorgung und Lebenssituation wohnungs- und obdachloser Menschen im ländlichen Bereich ist besonders zu berücksichtigen. Zugänge zur Impfung sollten durch die örtlichen Gesundheits- und Sozialbehörden oder ortsansässigen freien Träger geschaffen werden.
  • Sicherstellung der Termine zur Folgeimpfung:

    • Um zu gewährleisten, dass die Folgeimpfung von der Impfperson wahrgenommen wird, sollte die Möglichkeit entsprechender Anreize geprüft werden, beispielsweise das Angebot einer (festen) Unterkunft durch die Kommunen (mindestens) bis zum zweiten Impftermin. Vorteil: Impfreaktionen können “überwacht” werden, Potential für versehentliche Gabe von zwei Impfungen als jeweils Erstimpfung erschwert.
    • Erinnerung für den kommenden Impftermin beispielsweise durch SMS und andere Messenger-Dienste.

5.3 Anspruch auf COVID-19-Impfung

  • Der Anspruch auf Impfung gilt für wohnungs- und obdachlose Menschen (auch Menschen ohne Papiere), wenn diese ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben [16].
  • Ein fehlender Impfschutz darf nicht zu Ausschlüssen aus Einrichtungen von wohnungs- und obdachlosen Menschen führen (insb. in der niedrigschwelligen Hilfe).

Weiterführende Quellen

Über folgende Quellen können Sie Informationsmaterial beziehen

 Links und Quellen für weiterführende Informationen

Literatur

  1. Loubiere S, et al.: Seroprevalence of SARS-CoV-2 antibodies among homeless people living rough, in shelters and squats: A large population-based study in France. PLoS ONE, 2021. 16(9).
  2. Cumming C, Wood L, Davies A: People experiencing homelessness urgently need to be recognised as a high risk group for COVID-19. Health Promot J Austr, 2020.
  3. Busch-Geertsema V, Henke J: Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Wohnungsnotfallhilfen. Kurzexpertise als Ergänzung zum Forschungsbericht „Entstehung, Verlauf und Struktur von Wohnungslosigkeit und Strategien zu ihrer Vermeidung und Behebung“ in Forschungsbericht. 2020, Gesellschaft für innovative Sozialplanung und Sozialforschung e.V. Bremen.
  4. Mohsenpour, A., Bozorgmehr, K., Rohleder, S., Stratil, J., & Costa, D. (2021). SARS-Cov-2 prevalence, transmission, health-related outcomes and control strategies in homeless shelters: Systematic review and meta-analysis. EClinicalMedicine, 38, 101032.
  5. Knörle U, Gutwinski S, Willich SN, Berghöfer A. Zusammenhänge zwischen psychischen Erkrankungen und Wohnungslosigkeit: Ergebnisse einer Sekundärdatenanalyse in einem Berliner Gesundheitszentrum für Obdachlose. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz. 2022 Jun;65(6):677-687.
  6. Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.: Empfehlung Mehr Partizipation wagen. Förderung und Unterstützung von Partizipation in der Wohnungslosigkeit. 2015, Berlin.
  7. Seifried J, et al.: Antigentests als ergänzendes Instrument in der Pandemiebekämpfung. Epidemiologisches Bulletin. 2021;17:14-25.
  8. Centers for Disease Control and Prevention: Interim Guidance for SARS-CoV-2 Testing in Homeless Shelters and Encampments. 2021 [cited 2021 19.04.2021]; Available from: https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-ncov/community/homeless-shelters/testing.html.

Stand: 23.12.2022

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