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Quarantäne- und Isolierungsdauern bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. und 24. Januar 2022, außer Kraft seit 02.05.2022

(gültig für alle gegenwärtig in Deutschland zirkulierenden Virusvarianten einschließlich der Omikron-Virusvariante); mit Wirkung vom 24.01.2022

Bitte beachten: Die Quarantäne- und Isolierungsdauern bei SARS-CoV-2-Expositionen und -Infektionen entsprechend dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. und 24. Januar 2022 sind am 02.05.2022 außer Kraft getreten. Die derzeit geltenden Empfehlungen des Bundes zu Isolations- und Quarantäneregelungen sind unter Isolierung und Quarantäne bei SARS-CoV-2-Infektion und -Exposition abrufbar.

PersonengruppeIsolierungs­dauer*
(von Infizierten, Zeit­raum beginnt am Datum des Auftretens der Symptome; bei asymptomatisch Infizierten am Datum der Abnahme eines positiven Tests)
Quarantäne­dauer
(von Kontakt­personen (z.B. Haushalts­an­ge­hörigen), Zeitraum beginnt unver­züglich, gezählt wird ab dem 1. Tag nach dem Datum des letzten Kontaktes mit einem Infizierten)
Allgemeine Bevölkerung
(inkl. Beschäftigte Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflege-einrichtungen, und Einrichtungen der Eingliederungshilfe)
10 Tage ohne abschließenden Test

7 Tage, wenn zuvor 48 Stunden Symptom-freiheit, mit frühestens am Tag 7 abgenom-menem negativen zertifizierten Antigentest** oder ggf. PCR-Test (oder Point-of-Care-NAT-Tests, LAMP, andere Nuklein­säure­nachweise) *** Nachweis durch Leistungs­erbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich
10 Tage ohne abschließenden Test

7 Tage mit frühestens am Tag 7 abgenommenem negativen zertifizierten Antigentest** oder ggf. PCR-Test (oder Point-of-Care-NAT-Tests, LAMP, andere Nuklein­säure­nachweise)**** Nachweis durch Leistungs­erbringer nach § 6 Abs. 1 TestV erforderlich
Schülerinnen/ Schüler, Kinder in Schule, Kita, HortWie in Allgemein­bevölkerung5 Tage mit frühestens am Tag 5 abgenommenem negativen zertifizierten Antigentest** oder ggf. PCR-Test (oder Point-of-Care NAT-Tests)****, sofern regelmäßige (serielle) Testung in der Einrichtung erfolgt*****
Das Testergebnis des Abschlusstestes muss vor der Beendigung der Isolierung oder Quarantäne vorliegen.
In allen Bereichen werden im Anschluss an die Beendigung der Isolierung und Quarantäne bis zum Tag 14 nach Symptombeginn (Entisolierte), letztem Kontakt mit dem infektiösen Fall (Kontaktpersonen) bzw. Symptombeginn des Primärfalles im Haushalt (Haushalts-kontaktpersonen) eine Kontaktreduktion und das kontinuierliche Tragen einer medizinischen Maske im Kontakt mit anderen Personen empfohlen. Kontaktpersonen sollen sich selbst monitoren; sollten innerhalb dieser 14 Tage Symptome auftreten, die mit einer COVID-19-Erkranklung vereinbar sind, ist sofort eine Selbst-Isolierung und mindestens ein zertifizierter Antigentest durchzuführen; bei positivem Resultat beginnt die Isolierungszeit ab dem Datum eines positiven Tests.

*Zur Isolationsdauer von Patientinnen/Patienten im stationären Bereich und von Bewohnerinnen/Bewohnern von Pflegeheimen siehe bitte hier: www.rki.de/covid-19-entisolierung-stationaer

**Entsprechend überprüfte Antigentests sind hier veröffentlicht, siehe „Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2 Antigenschnelltests, die das Sensitivitätskriterium erfüllen“: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2-antigentests.pdf

***Zur Beendigung der Isolierung sind auch ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30 zulässig. D. h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft aber nicht immer mit einem CT-Wert von > 30 einher. Details siehe unter "Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2" www.rki.de/covid-19-diagnostik/

****Zur Beendigung der Quarantäne muss das PCR-Resultat negativ sein.

*****Ausnahmen (z.B. „Test-to-Stay-Ansatz“) möglich, wenn die oben genannten Voraussetzungen, d.h. eine systematische, serielle Testung inkl. Maskenpflicht (in Schulen) in der Einrichtung etabliert sind.

Ausnahmen von der Quarantäne – außer Kraft:

Bitte beachten: Mit Wirkung vom 19.3.2022 sind die Vorgaben für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) unmittelbar in § 6 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geregelt worden. Die Vorgaben des RKI für die Ausnahmen von der Pflicht zur Quarantäne (Absonderung) sind daher zum 19.3.2022 außer Kraft getreten.

Die zuletzt geltende Fassung mit Stand vom 3.2.2022 ist im Archiv abrufbar.

Stand: 21.03.2022

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