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Empfehlungen zum Umgang mit SARS-CoV-2 in der Pflege/Betreuung (außerhalb des Krankenhauses)

Zielgruppe

Dieser Leitfaden kann für folgende Bereiche Anwendung finden:

  • Stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
  • Ambulante Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen der häuslichen Pflege / Pflegedienste)
  • Einrichtungen für betreutes Wohnen und Wohnassistenz

Im Hygieneplan der jeweiligen Einrichtung werden die im Folgenden aufgeführten Aspekte für die spezielle Situation konkretisiert.

Allgemeine Präventionsmaßnahmen

Zu den wichtigsten Maßnahmen, die die Übertragung von SARS-CoV-2 sowie anderen respiratorischen Erregern, darunter Influenzaviren, reduzieren können, zählen:

  • bei Symptomen einer akuten Atemwegsinfektion zu Hause bleiben, Kontakte reduzieren und Maßnahmen der persönlichen Hygiene einhalten (z.B. hygienebewusstes Husten und Niesen, Händehygiene),
  • auf vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 und Influenza achten,
  • auf gute Lüftungssituation achten, z.B. regelmäßiges Stoßlüften,
  • ggf. bei vielen Menschen in Innenräumen Maske tragen, insbesondere wenn kein Abstand eingehalten werden kann.

Spezifische Präventionsmaßnahmen

Hinweise zu Masken

Das Tragen einer Maske (MNS oder FFP-2) durch Pflegekräfte/Personal kann in Abhängigkeit von der epidemiologischen Situation in bestimmten Situationen sinnvoll sein. Beispiele sind:

  • Verdacht auf bzw. bestätigte Infektion: wenn bei der zu versorgenden Person der Verdacht besteht oder bestätigt wurde, dass sie an COVID-19 oder einer anderen respiratorischen Infektion erkrankt ist, die über die Luft und/oder durch Tröpfchen übertragen wird. In diesen Fällen gelten die KRINKO-Empfehlung „Integration von SARS-CoV-2 als Erreger von Infektionen in der endemischen Situation in die Empfehlungen der KRINKO Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ mit den entsprechenden organisatorischen Maßnahmen und Empfehlungen.
  • wenn die Pflegekraft/das Personal im eigenen Haushalt mit einer Person lebt, die ein positives Testergebnis für SARS-CoV-2 hat oder
  • wenn Mitarbeitende mit milden Symptomen einer Atemwegserkrankung als arbeitsfähig eingestuft wurden und der Tätigkeit nachgehen. In diesem Fall soll durchgehend ein MNS oder eine FFP-2-Maske mit Dichtsitz getragen werden, insbesondere bei der körperlichen Pflege von Bewohnenden / Betreuten mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.

Empfehlungen zum Testen und Umgang mit Testergebnissen

Es ist nicht erforderlich, anlasslos regelmäßig auf SARS-CoV-2 zu testen.

  1. Bei symptomatischen Atemwegsinfekten ist die Durchführung einer SARS-CoV-2-Testung anzustreben. Im Falle eines positiven Antigen-Schnelltests wird eine anschließende PCR zur Bestätigung empfohlen. Testungen für andere respiratorische Erreger (z. B. Influenza, RSV) sind in Betracht zu ziehen (s. auch Hinweise zur Testung).


    Anmerkung: Ältere und/oder vorerkrankte Bewohnende/Betreute haben bei Atemwegserkrankungen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Für diese Bewohnende/Betreute wird beim Auftreten von Symptomen, die mit COVID-19 vereinbar sind (hier: nicht nur respiratorische oder gastrointestinale, sondern auch untypische Symptome wie Müdigkeit, verminderte Wachsamkeit, eingeschränkte Mobilität, Appetitlosigkeit, Verwirrtheit) frühzeitig eine ärztliche Konsultation empfohlen, um das weitere Vorgehen zu entscheiden.


    Es bestehen nach ärztlicher Indikation ggf. pharmakologische Therapieoptionen (s. auch Hinweise zu Therapie und Versorgung) - mit dem Ziel, einen schweren Krankheitsverlauf zu verhindern. Die korrekte Diagnostik soll nicht verzögert werden, da z.B. die antivirale Therapie in der Frühphase einer SARS-CoV-2-Infektion (≤5 Tage nach Symptombeginn bzw. nach vermutetem Infektionszeitpunkt) verabreicht werden muss.

  2. Testen bei COVID-19-Ausbruch in Pflegeeinrichtungen

    Ein Ausbruch besteht aus zwei oder mehr positiven COVID-19-Fällen zwischen denen ein epidemiologischer Zusammenhang vermutet wird. Dies gilt sowohl für das Personal als auch für die Bewohnenden/Betreuten und schließt PCR- und Antigen-Schnelltest-Nachweise ein. Ausbrüche sind umgehend vom Personal dem Gesundheitsamt zu melden (§6 Abs. 3 IfSG).


    Wenn ein Ausbruch festgestellt wird, sollte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Risikobewertung vor Ort erfolgen und das weitere Vorgehen festgelegt werden (s. auch Management von COVID-19-Ausbrüchen im Gesundheitswesen).

  3. Umgang bei Neu-/Wiederaufnahme eines SARS-CoV-2-positiven Bewohnenden/Betreuten
    Eine Information der Einrichtungen rechtzeitig vorab zur Aufnahme/Rückverlegung ist wichtig, damit sich die Einrichtungen auf die Situation einstellen und ggf. ein Einzelzimmer zur Verfügung stellen können.

  4. Personal mit einem positiven SARS-CoV-2-Testergebnis
    Personal sollte ab dem Tag des positiven Testnachweises bzw. Symptombeginns zu Hause bleiben und den Kontakt mit anderen Personen vermeiden, um eine Übertragung des Virus zu vermeiden.


    Personal, das vor Ort positiv getestet wird, sollte eine MNS oder FFP2-Maske tragen und die Einrichtung wieder verlassen.

    An COVID-19 erkranktes Pflegepersonal sollte erst dann wieder zur Arbeit gehen, wenn es kein Fieber hat und sich wieder gut fühlt. Ggf. ist eine ärztliche Konsultation angezeigt, u. a. zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeit. Details zur Ausscheidung des Virus siehe unter Hinweise zur Testung.

  5. Personal, Bewohnende/Betreute mit einem negativen SARS-CoV-2-Testergebnis
    Personen mit einem negativen SARS-CoV-2-Testergebnis können mit ihrer normalen Routine fortfahren, es sei denn, sie fühlen sich nicht wohl genug, um ihre üblichen Aktivitäten fortzusetzen.

    Im Hinblick auch auf andere Ursachen der Atemweginfektion sollten sich erkrankte Personen ärztlich vorstellen und ggf. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.

  6. Bewohnende/Betreute mit einem positiven SARS-CoV-2-Testergebnis
    Wenn die Person mit einem positiven SARS-CoV-2-Testergebnis in einem Pflegeheim lebt, kann die KRINKO-Empfehlung „Integration von SARS-CoV-2 als Erreger von Infektionen in der endemischen Situation in die Empfehlungen der KRINKO Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ als Orientierung dafür dienen, wie lange die erkrankte Person in einem Einzelzimmer untergebracht bzw. ggf. mit anderen SARS-CoV-2-positiven Bewohnenden kohortiert werden soll (als ergänzendes orientierendes Dokument siehe auch Empfehlung des Robert Koch-Institutes zu Präventions- und Kontrollmaßnahmen bei Bewohnern mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza in Heimen).

    Bewohnende, die Hygienemaßnahmen verstehen und einhalten können, sollten während der akuten Erkrankungsphase, wenn möglich, das Zimmer nicht verlassen. Bewohnende, welche nicht im Zimmer bleiben und die Maßnahmen zur Übertragungseindämmung bspw. aufgrund von kognitiven Einschränkungen nicht einhalten können, sollten jedoch während der akuten Erkrankungsphase keine Gemeinschaftsaktivitäten besuchen (bspw. Besuch der Cafeteria, Gruppenangebote usw.).

    Bewohnende/Betreute können auch während der Unterbringung im Einzelzimmer / Kohortierung Besuch erhalten.

    Bei der Versorgung von Bewohnenden mit Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung soll das Personal eine enganliegende Maske (MNS oder FFP2-Maske) tragen. Dabei ist die Auswahl der Art der Maske (MNS oder FFP2-Maske) von der Art der erwarteten Exposition abhängig zu machen.

    Wenn die Person mit einem positiven SARS-CoV-2-Testergebnis Pflege erhält und nicht in einer Pflegeeinrichtung lebt, sollte sie den Empfehlungen für die allgemeine Bevölkerung befolgen, zu Hause bleiben und den Kontakt mit anderen, insbesondere älteren Personen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen, vermeiden.

Maßnahmen für Kontaktpersonen

  1. Kontaktpersonen unter Personal

    Unabhängig vom Impf- und Genesenenstatus ist eine Testung mit Antigen-Schnelltest oder PCR-Test und das Tragen eines MNS oder FFP2-Maske zu empfehlen. Bei negativem Testergebnis kann der Test im Zeitraum der vermuteten Inkubationszeit wiederholt werden.

    Bei Auftreten von Symptomen sollte die berufliche Tätigkeit umgehend unterbrochen werden sowie eine diagnostische Klärung möglichst mittels PCR-Testung erfolgen.

  2. Kontaktpersonen unter Bewohnenden/Betreuten

    Da Bewohnende/Betreute in hohem Maße zu dem Personenkreis mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe von COVID-19 wie anderen respiratorischen Infektionen gehören, wird für diese Personengruppe nach engem Kontakt zu einem COVID-19-Fall empfohlen:

Für die Entscheidung, in welchem Umfang weitere Maßnahmen in der Einrichtung umgesetzt werden sollten, ist im Rahmen der Risikobewertung auch die Information hilfreich, wie Kontakte zustande gekommen sind:

  • Kontakt durch einen weiteren Fall im Haus
  • Kontakt zu einem externen Fall (z.B. zu einem Besucher, d.h. isolierter Exposition einer Person und keine Verbreitung innerhalb der Einrichtung).

In einer Ausbruchssituation sind weitere Maßnahmen für die gesamte Einrichtung erforderlich (s.o.).

Stand: 28.11.2023

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