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Fachliche Empfehlungen zu erweiterten Infektionsschutzmaßnahmen für die Sterbebegleitung in Einrichtungen der Pflege und der Gesundheitsversorgung und Ausnahmen von der Absonderungspflicht

Für die besondere Situation, dass auf SARS-CoV-2 positiv getestete Personen ihre Angehörigen oder nahestehenden Personen in Einrichtungen der Pflege und der Gesundheitsversorgung zur Sterbebegleitung aufsuchen möchten, kann nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts das Betreten der Einrichtung unter Einhaltung erweiterter Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen ermöglicht werden. In diesen Fällen sollten die Einrichtungsleitungen und die Gesundheitsämter vor Ort die Einhaltung der folgenden Maßnahmen überwachen und sicherstellen:

  • Zugang zur im Sterben liegender Person über kürzesten Weg, kein Aufenthalt außerhalb des entsprechenden Zimmers
  • kein Kontakt zu anderen in der Einrichtung behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen, AHA+L mit Personal beachten
  • immer FFP2-Maske (Sitz überprüfen), - besondere Vorsicht bei symptomatischen Personen

Das Robert Koch-Institut hält in dieser besonderen Situation eine Ausnahme von der Absonderungspflicht für diese auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen (d.h. der Besucherinnen und Besucher) für möglich.

Stand: 30.06.2022

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