COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung
Stand: 29.12.2020
Die Infografik ist als PDF-Datei zum Selbstausdrucken verfügbar:
COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung: Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte (29.12.2020) (PDF, 189 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Zur Erläuterung der Entlasskriterien
Im Rahmen der Maßnahmen zur Vermeidung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 ist die Entlassung einer an COVID-19 erkrankten Person aus der stationären Isolierung eine verantwortungsvolle ärztliche Entscheidung. Dies gilt insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Weiterbetreuung stationär bzw. in einer Gemeinschaftseinrichtung mit vulnerablen Personen geplant ist. Hierbei spielt die Einschätzung der Kontagiosität der betroffenen Person eine wesentliche Rolle.
Die Kontagiosität eines von einer Infektion betroffenen Menschen wird von verschiedenen Faktoren bestimmt; dazu zählen:
- die Manifestationsform und Schwere der Infektion (leichte, milde, schwere, kritische Erkrankung)
- das Zeitintervall nach Infektion bzw. Symptombeginn in Tagen
- Art und Umfang der protektiven Immunreaktion des Betroffenen
- das Verhalten bzw. der klinische Zustand/ die klinischen Symptome des Patienten (z.B. Husten, Niesen, lautes Sprechen, Singen bei respiratorischer Symptomatik)
- Art und Menge der ausgeschiedenen Erreger über Sekrete und Exkrete sowie mögliche Schwankungen in der Ausscheidung sowie die Qualität der Probengewinnung.
Erkenntnisse aus medizinisch-virologischen sowie epidemiologischen Studien können die Entscheidung zur Entisolierung eines Patienten unterstützen. Dazu gehören etwa Erkenntnisse zur Ausscheidungskinetik von SARS-CoV-2 RNA, SARS-CoV-2-Protein sowie aus der In-vitro-Kultur der Erreger in übertragungsrelevanten Ausscheidungen auf geeigneten Zellkulturen im Verlauf der Infektion. Aus derartigen Untersuchungen liegen Ergebnisse für SARS-CoV-2 bei COVID-19 Patienten vor. Für den klinischen Alltag ist die Virusanzucht zu aufwendig und zu zeitintensiv. Daher kommen andere Formen des direkten Erregernachweises zum Einsatz; hierzu gehören:
- Genombasierte Verfahren wie die PCR und
- Antigennachweise.
Die PCR weist RNA des Virus nach, welche insbesondere bei schweren und kritischen Verläufen oder bei Immunsupprimierten oder sehr alten Menschen mit zahlreichen Begleiterkrankungen noch Wochen nach Infektion nachweisbar sein kann. Antigennachweise weisen Virusproteine nach; die Sensitivität des Nachweises ist allerdings auf hohe Virustiter beschränkt, wie sie typischerweise nur in der frühen akuten Infektion nachgewiesen werden und ist in hohem Maße von der konkreten Qualität des Tests abhängig.
Zur Korrelation dieser Ergebnisse mit der In-vitro-Kultur liegen einige Studien vor, die jeweils aktuellen Informationen in den Hinweisen zur Testung auf SARS-CoV-2 (www.rki.de/covid-19-diagnostik)
sowie entsprechende Übersichtsarbeiten (z.B. https://doi.org/10.1093/cid/ciaa1764, https://www.hiqa.ie/reports-and-publications/health-technology-assessment/duration-infectiousness-sars-cov-2).
Die Angaben in der Infografik (PDF, 189 KB, Datei ist nicht barrierefrei) geben auf der Basis der bisher vorliegenden Literatur eine Orientierung zu wesentlichen Parametern, die bei den Entscheidungen im Rahmen des Entlassmanagements helfen können.
Für Patienten mit leichtem oder mildem/ moderatem Krankheitsverlauf (gemäß WHO-Definition) und ungestörter Immunkompetenz können bei der Entscheidung zur Entisolierung eine Kombination aus zeitlichen und klinisch basierten Kriterien zur Anwendung kommen. Eine Entisolierung kann erfolgen, wenn (1) mindestens 10 Tage seit Auftreten der ersten Symptome verstrichen sind und (2) nachhaltige Besserung der akuten COVID-19-Symptomatik gemäß ärztlicher Beurteilung seit >48 h vorliegt.
Für Patienten mit schwerem und insbesondere kritischem Krankheitsverlauf (gemäß WHO-Definition) sowie für in der Regel hochbetagte Menschen mit zahlreichen Begleiterkrankungen wird im Rahmen der Entisolierungsentscheidung aufgrund des variableren Verlaufs der Virusausscheidung noch ein ergänzendes labordiagnostisch basiertes Kriterium empfohlen, nämlich aussagekräftige PCR-Untersuchungsergebnisse, die darauf hindeuten, dass keine hohen Erregermengen ausgeschieden werden.
Für immunsupprimierte Patienten muss eine Einzelfallbeurteilung erfolgen.
nach oben