Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen nach Art. 34 Abs. 3 lit. c) Datenschutz-Grundverordnung: Rechtswidrige Veröffentlichung der RKI-Krisenstabsprotokolle sowie weiterer Dokumente (07.08.2024)
Am 23.07.2024 hat das RKI auf seiner Internetseite darüber informiert, dass seit dem 23.07.2024 u.a. der angeblich "komplette Datensatz aller Sitzungsprotokolle des RKI-Krisenstabs von 2020 bis 2023 ungeschwärzt" von externer Stelle zum Download angeboten wird.
Die Veröffentlichung umfasst alle Protokolle und Agenden des COVID-19-Krisenstabs des RKI nebst begleitender Dokumente zu den jeweiligen Sitzungen des RKI-Krisenstabs wie u.a. E-Mail-Verläufe. In den veröffentlichten Dateien sind u.a. eine Vielzahl personenbezogener Daten enthalten, die eine Vielzahl von Personen betreffen, und zwar neben Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI auch eine Vielzahl externer Dritter.
Bereits mit Bekanntwerden des Vorfalls am 23.07.2024 wurden die gebotenen Maßnahmen geprüft und eingeleitet. Dabei wurde der Vorfall auch an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) gemeldet.
Das RKI missbilligt weiterhin die rechtswidrige Veröffentlichung und die daraus resultierende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der von der Veröffentlichung betroffenen Personen und den damit verbundenen möglichen nachteiligen Auswirkungen für diese.
Von der rechtswidrigen Veröffentlichung betroffene Personen können sich an die behördliche Datenschutzbeauftragte des RKI
Robert Koch-Institut
z. Hd. der Datenschutzbeauftragten
Nordufer 20
13353 Berlin
Das Kontaktformular finden Sie hier.
sowie an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des RKI
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Str. 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228-997799-0
E-Mail: poststelle(at)bfdi.bund.de
Internet: https://www.bfdi.bund.de
wenden.
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