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Angepasste risikoadaptierte Empfehlung des RKI zur häuslichen Isolierung von Personen mit einer Mpox-Infektion

Stand: 13.2.2023

  • Es wird empfohlen, zukünftig eine strikte häusliche Isolierung nicht mehr für alle mit Mpox infizierten Personen anzuordnen, sondern grundsätzlich nur für
    • Erkrankte, die Läsionen an Stellen haben, die im Alltag nicht mit Kleidung oder Schutzverband abgedeckt sind bzw. abgedeckt werden können (z. B. Mundhöhle, Gesicht oder Hände),
    • Erkrankte, solange Symptome einer Allgemeininfektion (z. B. Fieber, Kopf- oder Gliederschmerzen) oder respiratorische Symptome (Halsschmerzen, Husten) bestehen,

sowie unter besonderen Umständen im Ermessen des Gesundheitsamts.

  • Die Notwendigkeit für eine Isolierung kann sich im Krankheitsverlauf durch das spätere Auftreten von Allgemeinsymptomen oder zusätzlichen nicht-abdeckbaren Läsionen ändern.
  • Die strikte häusliche Isolierung endet, wenn die nicht-abdeckbaren Läsionen vollständig abgeheilt sind (Krusten abgefallen) und keine systemischen Symptome [mehr] bestehen, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt dies erfolgt.
  • Kontakte zu besonders vulnerablen Gruppen wie Personen mit unterdrücktem Immunsystem, Schwangeren, Kindern unter 12 Jahren oder hochaltrige Personen, sind von allen Mpox-Erkrankten zu vermeiden, solange nicht abgeheilte Läsionen bestehen, unabhängig von der Lokalisation der Haut- oder Schleimhautläsionen. Sofern beruflich Kontakte zu einer der genannten Personengruppen bestehen, soll eine Freistellung von der Arbeit erfolgen.

Darüber hinaus gelten folgende Empfehlungen für die Dauer der Erkrankung, d. h. bis alle Haut- oder Schleimhautläsionen vollständig abgeheilt und die Krusten abgefallen sind, und keine Allgemeinsymptome mehr bestehen:

  • auf sexuelle und vergleichbare intime Kontakte einschließlich Küssen verzichten (Kondome verhindern in dieser Phase nicht zuverlässig eine Übertragung)
  • körperlichen Kontakt, z. B. Händeschütteln, Umarmungen einschränken
  • vorhandene Hautläsionen sorgfältig durch Kleidung und/oder Schutzverband abdecken, insbesondere außerhalb des eigenen Haushalts und bei engem Kontakt (<1,5 m) zu anderen Personen auch im eigenen Haushalt
  • falls Läsionen in der Mundhöhle oder perioral bestehen: konsequentes Tragen eines medizinischen Mundschutzes oder einer FFP2-Maske, insbesondere außerhalb des eigenen Haushalts und bei engem Kontakt (<1,5 m) zu anderen Personen auch im eigenen Haushalt
  • nach dem Berühren der Haut- bzw. Schleimhautareale mit Läsionen gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife
  • Handtücher, Bettwäsche, Kleidungsstücke und andere möglicherweise kontaminierte Gegenstände nicht mit anderen teilen; andere Personen sollten den Kontakt zu solchen Gegenständen meiden bzw. bei unvermeidbarem Kontakt Handschuhe tragen.
  • Nach Benutzung von Toiletten, Waschbecken, Duschen etc. darauf achten, dass keine abgefallenen Krusten verblieben sind.

Für Erkrankte mit nicht abdeckbaren Hautläsionen oder bestehenden Allgemeinsymptomen, die der häuslichen Absonderung unterliegen, gilt zusätzlich:

  • Sie sollten möglichst getrennt von anderen Personen in einem Einzelzimmer untergebracht sein.
  • Nutzen Sie Küche, Flur, Bad und weitere Gemeinschaftsräume nicht häufiger als unbedingt nötig.
  • Verzichten Sie auf direkten Kontakt zu Haustieren, um eine Mensch-zu-Tier-Übertragung zu vermeiden.
  • Sollte das Verlassen des Hauses zwecks medizinischer Vorstellung notwendig sein, vermeiden Sie die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Stand: 13.02.2023

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