Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch Monkeypox-Viren in Einrichtungen des Gesundheitswesens
Änderungen gegenüber der Version vom 4.3.2024: Anpassung bei "Dauer der Maßnahmen"
Hintergrund
Nach dem derzeitigen Informationsstand sind aktuell humane Infektionen durch das Monkeypox-Virus (früher: Affenpockenvirus (engl.: monkeypox virus)) in einigen Regionen der Welt einschließlich mehreren europäischen Ländern aufgetreten. Die Daten belegen eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung unter bestimmten Bedingungen. Die Übertragung von Mpox von Mensch zu Mensch erfolgt in der Regel durch engen Haut- bzw. Schleimhautkontakt mit infektiösem Material aus den Hautläsionen einer infizierten Person, sowie – seltener – durch respiratorische Tröpfchen/Sekrete z.B. bei längerem Kontakt von Angesicht zu Angesicht oder durch kontaminierte Gegenstände und Oberflächen. Bei diesem Erreger ist besonders zu beachten, dass Partikel des Monkeypox-Virus eingebettet in Sekreten bzw. getrocknet an Hautschuppen bzw. Schorfpartikeln für längere Zeiträume infektiös sein können, was eine sorgfältige und umfassende Reinigung und Desinfektion der Patientenumgebung bzw. der Oberflächen notwendig macht.
Die hier aufgeführten Empfehlungen basieren auf den grundsätzlichen Überlegungen zu Transmissionswegen unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Erregers (nach aktuellem Kenntnisstand), wie sie auch in der KRINKO-Empfehlung "Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten" dargestellt sind. Die Tabelle 1 dieser Empfehlung wurde 2023 aktualisiert und an den aktuellen Wissensstand angepasst sowie um weitere Erreger, wie z.B. das Monkeypox-Virus ergänzt. Die aktualisierte Tabelle 1 ist in der Empfehlung „Integration von SARS-CoV-2 als Erreger von Infektionen in der endemischen Situation in die Empfehlungen der KRINKO ‚Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten‘“ zu finden.
Aus den möglichen Übertragungswegen des Monkeypox-Virus beim Menschen ergeben sich folgende Empfehlungen für das Gesundheitswesen, um die Ausbreitung in Einrichtungen des Gesundheitswesens möglichst zu vermeiden.
Grundsätzlich sollen beim Umgang mit Erkrankten selbstverständlich alle Maßnahmen der Basishygiene eingehalten werden. Die wichtigsten Aspekte bei Mpox werden im Abschnitt A dargestellt. Im Abschnitt B werden die speziellen Maßnahmen beschrieben, die bei Verdacht auf oder Nachweis der Infektion bzw. Erkrankung zusätzlich zu den Maßnahmen der Basishygiene gezielt ergriffen werden sollen. Abschnitt C gibt Orientierung für das Management von Verdachtsfällen im ambulanten Setting.
A) Basishygiene
Konsequente Umsetzung der Händehygiene gemäß KRINKO-Empfehlung:
- Händedesinfektion mit einem Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit.
- Verwendung von medizinischen Einmalhandschuhen unter Beachtung der Indikationen zum Handschuhwechsel.
B) spezifische Maßnahmen im klinischen Bereich
Räumliche Unterbringung
- Einzelunterbringung in einem Isolierzimmer mit eigener Nasszelle.
Persönliche Schutzausrüstung
- patientenbezogene Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) bestehend aus Schutzkittel, Einweghandschuhen, mindestens dicht anliegender MNS bzw. Atemschutzmaske sowie ggf. Schutzbrille und Haube. Bei der direkten Versorgung von Patienten mit bestätigter oder vermuteter Mpox-Infektion müssen ggf. gemäß den Arbeitsschutzvorgaben mindestens FFP2-Masken getragen werden (Biostoffverordnung in Verbindung mit der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)).
- PSA vor Betreten des Patientenzimmers anlegen und vor Verlassen des Zimmers in einem geschlossenen Behältnis entsorgen. Für die Aspekte des Arbeitsschutzes sind die einschlägigen Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe, wie z. B. die TRBA 250, zu beachten, die von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht werden.
- Bei der täglichen Reinigung und Desinfektion und auch bei der Schlussdesinfektion des Zimmers ist PSA durch das Reinigungspersonal zu tragen.
Desinfektion und Reinigung
Zur Flächendesinfektion sind Mittel mit nachgewiesener Wirksamkeit mit dem Wirkbereich "begrenzt viruzid" (wirksam gegen behüllte Viren) anzuwenden. Mittel mit einem erweiterten Wirkbereich gegen Viren wie "begrenzt viruzid PLUS" oder "viruzid" können ebenfalls verwendet werden. Geeignete Mittel enthalten z.B. "Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren" und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH). Bei behördlich angeordneten Desinfektionsmaßnahmen ist die RKI-Liste heranzuziehen.
- Die lange Persistenz des Monkeypox-Virus auf Oberflächen, insbesondere wenn eingebettet in Hautschuppen, welche aufgewirbelt werden können, setzt eine besondere Sorgfalt hinsichtlich der Reinigung und Desinfektion voraus. Auf die Einhaltung der Einwirkzeit der Desinfektion ist besonders zu achten. Eine Aufwirbelung infektiöser Partikel, z.B. beim Bettenmachen, sollte vermieden werden.
- Tägliche sorgfältige desinfizierende Flächenreinigung insbesondere der patientennahen (Handkontakt-) Flächen (z.B. Nachttisch, Nassbereich, Türgriffe) mit einem Flächendesinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (siehe oben).
- Bei Bedarf sind die Desinfektionsmaßnahmen auf weitere kontaminationsgefährdete bzw. kontaminierte Flächen auszudehnen.
- Die Schlussdesinfektion erfolgt ebenfalls mit mindestens begrenzt viruziden Mitteln (für weitere Informationen; siehe KRINKO-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" (2022)).
- Die Flächendesinfektion, einschließlich Schlussdesinfektion, soll generell als Wischdesinfektion durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche mittels Sprühens und ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können. Raumbegasungen zur Desinfektion sind hier grundsätzlich nicht erforderlich.
Alle Medizinprodukte mit direktem Kontakt zum Patienten (z.B. EKG-Elektroden, Stethoskope, etc.) sind patientenbezogen zu verwenden und müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Bei Transport in einem geschlossenen, außen desinfizierten Behälter ist eine zentrale Aufbereitung möglich. Thermische Desinfektionsverfahren sollten wann immer möglich bevorzugt angewendet werden. Ist dies nicht möglich, sollen Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (s. oben) verwendet werden. Siehe für die weitere Aufbereitung auch: KRINKO-BfArM-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" (2012).
Geschirr kann in einem geschlossenen Behältnis zur Spülmaschine transportiert und wie im Krankenhaus üblich gereinigt werden.
Wäsche/Textilien sollten nicht geschüttelt oder auf eine Art und Weise gehandhabt werden, die infektiöse Partikel, z.B. Haut- oder Schorfpartikel aufwirbeln kann. Möglicherweise infektiöse Wäsche (z.B. Bettwäsche, Handtücher oder Kleidungsstücke) sollten in einem Beutel gesammelt und dieser verschlossen werden, bevor sie einem chemothermischen viruziden Desinfektionswaschverfahren gemäß RKI-Liste (Wirkungsbereich AB) oder VAH-Liste zugeführt werden.
Für Betten und Matratzen werden wischdesinfizierbare Überzüge empfohlen.
Abfall
Dauer der Maßnahmen
Die Maßnahmen sind aufrecht zu erhalten bis alle Läsionen, Schorf und Krusten vollständig abgeheilt/abgefallen sind.
C) Ambulante Versorgung / Arztpraxis
Fall unter differentialdiagnostischer Abklärung
Die präventiven Maßnahmen in der Praxis beruhen auf folgenden Prinzipien:
- Organisatorische Aspekte der Lenkung von Patienten mit Verdacht auf eine Infektion mit Mpox vor Besuch der Praxis bzw. innerhalb der Praxis.
- Distanzierung von Patienten bei entsprechendem Verdacht (Unterbringung in einem separaten Bereich, mit wischdesinfizierbaren Oberflächen, Versorgung des Verdachtsfalles unter konsequenter Umsetzung der Basishygienemaßnahmen und der Verwendung von PSA (siehe oben Abschnitte A und B)).
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