Datentransparenzverordnung – Potenziale, Neuerungen und Aktivitäten der Gesundheitsberichterstattung des Bundes am RKI – JoHM S2/2018
Stand: 16.05.2018
Seit dem Jahr 2014 können Abrechnungsdaten der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Grundlage der Berechnung des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sind, von bestimmten Institutionen für definierte Zwecke ausgewertet werden. Näheres regelt das SGB V §§ 303a ff. sowie die Datentransparenzverordnung (DaTraV). Die DaTraV-Daten sind eine Vollerhebung gesetzlich Krankenversicherter, die beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) für spezifische Fragen beantragt werden können.