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Umgang von Zollbehörden mit Paket- und Frachtsendungen aus Ebolafieber-Endemiegebieten

Die Nachfolgenden Informationen beziehen sich nur auf Paket- und Frachtsendungen, die möglicherweise illegal importiertes „bushmeat“ enthalten könnten und aus Ebolafieber-Endemiegebieten stammen. Die erste Kontaktstelle für diese Paket- und Frachtsendungen sind normalerweise die Zollbehörden an den internationalen Umschlagstellen (Flughäfen, Häfen). Die Informationen richten sich daher ausdrücklich an diese Stellen.

Als Überträger von Ebolaviren werden vor allem nicht humane Primaten (z.B. Schimpansen), Flughunde und Waldantilopen verdächtigt. Infektionen des Menschen entstehen durch direkten Kontakt zu infizierten lebenden oder toten Tieren. Es gibt keine Hinweise für die Übertragung des Erregers über die Atemluft. Die Viren können in flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage infektionsfähig bleiben. Desinfektionsmittel mit mindestens begrenzt viruzider Wirkung sind zur Inaktivierung dieser Viren  geeignet (siehe Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren). Es gibt keinen Hinweis auf ein Überleben des Virus in geräuchertem oder gekochtem Fleisch. Einfrieren inaktiviert das Virus jedoch nicht.

Die Gefährdungslage hat sich gegenüber den Vorjahren nicht geändert. Das Gesamtrisiko einer Infektion mit Ebolaviren wird in Deutschland als sehr gering eingestuft. Auf den Seiten des Robert Koch-Instituts finden Sie weitere Informationen zum Schutz vor biologischen Agenzien in Poststellen.

Nachfolgend aufgeführte Maßnahmen beim Umgang mit Paket- und Frachtsendungen aus Ebolafieber-Endemiegebieten sollten grundsätzlich berücksichtigt werden:

  • Tragen der regulären Dienstkleidung.
  • Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhe bei Kontrolle der o. a. Sendungen, z.B. aus Nitril mit Kennzeichnung nach CE KAT III, EN 374 und EN 388.
  • Vor dem erstmaligen Beginn der Arbeiten muss eine Schulung zu Maßnahmen der Händehygiene einschließlich des korrekten An- und Ausziehens der Handschuhe erfolgen.
  • Handschuhe sollten regelmäßig gewechselt werden.
  • Nach Ablegen der Handschuhe die Hände mit einem Händedesinfektionsmittel mit mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit desinfizieren oder, falls dieses nicht vorhanden ist, die Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen (siehe auch: Informationen der BZgA zu Händehygiene).

Für den Fall, dass die geöffneten Paket- und Frachtsendungen Fleisch enthalten sollten, sind zusätzlich folgende Maßnahmen zu beachten:

  • Informieren Sie den zuständigen Veterinär / die zuständige Veterinärin der tierärztlichen Grenzkontrollstelle.
  • Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit gefundenem Fleisch.
  • Eine Kontamination insbesondere von ungeschützter Haut oder Schleimhaut aber auch von Oberflächen durch Berühren mit kontaminierten Handschuhen, ist zu vermeiden.
  • Die fachgerechte Entsorgung des Fleisches obliegt den zuständigen Veterinären.
  • Kontaminierte Handschuhe und evtl. weitere kontaminierte Schutzkleidungsstücke werden mit dem Fund entsorgt.
  • Desinfektionsspender sollten nicht mit den Händen berührt werden. Empfohlen wird die Bedienung mit dem Ellenbogen, Fußpedal, Lichtschranke oder ähnlichem.
  • Falls Flächen mit Fleisch kontaminiert sein sollten, sind diese mit einem mindestens gegrenzt viruzidem Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

Zusätzliche Hinweise für zuständige Veterinäre:

  • Zum Entnehmen des Fleisches aus der Paket- und Frachtsendungen sollte neben Handschuhen weitere Schutzkleidung (z.B. Overall, Schutzkittel) mit eng anliegenden Bündchen getragen werden, die die darunter liegende Kleidung oder Körperstellen vor Kontakt schützt.
  • Die Beförderung des zu entsorgenden Materials erfolgt nach dem Europäischen Übereinkommen zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) als Klasse 6.2 Kategorie A, Verpackungsvorschrift P620 mit der Kennzeichnung UN2814.

Stand: 13.05.2014

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