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Maßnahmen zur Desinfektion und Abfall-/Abwasserentsorgung im Zusammenhang mit einem begründeten Ebolafieber-Verdachtsfall in Deutschland

Stand: 21.11.2022

Alle Maßnahmen müssen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt und ggf. Kompetenz- und Behandlungszentrum erfolgen. Desinfektionsmittel mit nachgewiesener, mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit (wirksam gegen behüllte Viren) sind zur Desinfektion bei Kontamination mit Ebolaviren ausreichend. Viruzide Desinfektionsmittel, d.h. Mittel, die zusätzlich auch gegen unbehüllte Viren wirksam sind, können ebenfalls angewendet werden. Dieses Merkblatt informiert detailliert über Desinfektionsmaßnahmen und die Abfall- und Abwasserentsorgung bei einem begründetem Ebolafieber-Verdachtsfall. Im Anhang enthält das Dokument eine Liste der Sonderabfallverbrennungsanlagen, die erklärt haben, Ebolavirus-haltigen Abfall zur Verbrennung anzunehmen.

Erscheinungsdatum 22. November 2022 PDF (186 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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