Häufig gestellte Fragen zu künstlichen Fingernägeln im Gesundheitsdienst
Stand: 04.01.2018
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Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) und das Robert Koch-Institut (RKI) können zwar keine Verbote, sondern nur Empfehlungen aussprechen. Die Veröffentlichungen der KRINKO und des RKI haben jedoch erhebliche Auswirkungen, weil sie häufig die Grundlage von Regelungen in Einrichtungen des Gesundheitswesens darstellen und auf publizierten Daten und Erfahrungen beruhen.
In der KRINKO-Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens" heißt es in Kapitel 3.3 zu den Voraussetzungen für die hygienische Händedesinfektion: "Kurzgeschnittene, mit den Fingerkuppen abschließende Fingernägel gewährleisten die Reinigung der subungualen Spatien und minimieren die Gefahr der Handschuhperforation an den Fingerkuppen. Nagellack ist abzulehnen, weil er die Sichtbeurteilung der Nägel behindert und mit steigender Tragedauer die Kolonisation auf den Nägeln zunimmt. Obwohl dieser Einfluss bei frischem Nagellack nicht nachweisbar war, ist die Empfehlung, keinen Nagellack im Gesundheitswesen zu tragen, berechtigt, weil das Alter des Nagellacks und dessen Güte (Mikrorisse u.ä.) in praxi nicht beurteilbar sind [111]. Die Bakteriendichte ist auf künstlichen Nägeln höher als auf natürlichen. Zugleich beeinträchtigen künstliche Nägel den Erfolg der Händehygiene und erhöhen die Perforationsgefahr für Einmalhandschuhe [112 -116]. Wiederholt konnten künstliche Nägel als Quelle für nosokomiale Infektionen bei immunsupprimierten Patienten und für Ausbrüche postoperativer Wundinfektionen identifiziert werden [117 – 123]." In Kapitel 11 der Empfehlung heißt es weiter: "Nagellack ist nicht zulässig [Kat. II]. Das Tragen künstlicher und gegelter Fingernägel ist unzulässig [Kat. IB]."
Weitere Aspekte, die nicht primär den Patientenschutz sondern den Personal- oder Arbeitsschutz betreffen, sind der aktuellsten Fassung der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" zu entnehmen.
Stand: 04.01.2018
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Zu dieser Frage hat sich die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) in der aktuellen und erweiterten Empfehlung "Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens" wie folgt geäußert: "Im Fall dermatologisch begründbarer Nagelbehandlungen sind die hiermit verbundenen Risiken in Absprache zwischen Betriebsarzt bzw. Dermatologen und Krankenhaushygieniker abzuwägen."
Dahinter steht die Überlegung, dass krankhaft veränderte Fingernägel häufig spröde und rissig sind, also per se stärker mit Krankheitserregern besiedelt sind als gesunde Nägel. Die Anwendung von Händedesinfektionsmitteln kann dort schmerzhaft oder ihre Wirkung nicht an allen Bereichen des Fingernagels voll entfalten. Medizinischer Nagellack als Therapie soll aber zu einer Sanierung des Befundes führen. All diese Fakten zusammengenommen machen deutlich, dass gerade zu dieser Frage eine abschließende Empfehlung praktisch nicht möglich und eine Einzelfallentscheidung erforderlich ist.
Literatur:
Stand: 04.01.2018