Empfehlungen der Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (KRINKO)

Gemäß § 23 Abs. 1 Infektions­schutz­gesetz (IfSG) erstellt die Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe (ehemals Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) (KRINKO) Empfeh­lungen zur Prä­vention noso­komialer Infek­tionen sowie zu betrieb­lich-orga­ni­sa­torischen und baulich-funk­tionellen Maß­nahmen der Hygiene in Kranken­häusern und anderen medi­zinischen Ein­richtungen. Die Empfeh­lungen der Kommission werden unter Berück­sichtigung aktueller infektions­epidemio­logischer Aus­wertungen stetig weiter­entwickelt und vom Robert Koch-Institut veröffentlicht.