Praktische Hinweise für Fragen zum Thema Infektionshygiene
Stand: 16.12.2024

Häufig wird das Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen von Anfragen gebeten, bei Meinungsverschiedenheiten/Konflikten mit Aufsichtsbehörden oder anderen öffentlichen Stellen eine verbindliche Auslegung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorzunehmen. So verständlich diese Bitte auch sein mag, hier stößt das RKI an die Grenzen seiner Beratungstätigkeit, weil Art. 83/84 GG bestimmen, dass die Länder die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit ausführen, und auch das Verwaltungsverfahren (z.B. bei der Umsetzung des IfSG) selbst festlegen können: Geht es also um Klärung von Rechtsfragen, weil Betroffene Verfügungen, z.B. eines Gesundheitsamtes, für fehlerhaft halten, kann das RKI dazu wenig beitragen; vielmehr kann in solchen Fällen die Einschaltung der Fachaufsicht auf Landesebene (oder auch ein Widerspruch in einem förmlichen Verwaltungsverfahren) zur Klärung beitragen.
Für Fachfragen, die nicht mit Hilfe des beratenden Hygienefachpersonals (Krankenhaushygieniker bzw. Hygienefachkraft) vor Ort geklärt werden können, kommt zunächst das umfangreiche Internetangebot des RKI zu Fragen der Infektionsprävention in Betracht, insbesondere die Seite zur Infektions- und Krankenhaushygiene, Infektionshygiene A-Z und Infektionskrankheiten A-Z .
Oft aber werden dem RKI Fachkompetenzen und Zuständigkeiten zugeschrieben, die tatsächlich bei anderen Bundesoberbehörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit angesiedelt sind.
Der häufig nachgefragte Bereich Medizinprodukte wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (www.bfarm.de) betreut. In einer FAQ zu Fragen zur Aufbereitung von Medizinprodukten werden die Möglichkeiten und Grenzen der Beratung des RKI hierzu aufgeführt. Das rechtlich umfänglich geregelte Feld des medizinischen Arbeitsschutzes – auch für Infektionskrankheiten – fällt in das Ressort der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (www.baua.de – eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales).