Coronavirus SARS-CoV-2: Bericht zu Impfquoten in Pflegeeinrichtungen in Sachsen-Anhalt - April 2022
Stand: 28.06.2022
Mit der Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 18.03.2022 wurden voll- und teilstationäre Einrichtungen, die zugelassene Pflegeeinrichtungen im Sinne von § 72 Sozialgesetzbuch XI sind, gemäß § 20a Abs. 7 IfSG verpflichtet, dem Robert Koch-Institut monatlich Angaben zum Anteil der betreuten und beschäftigten Personen, die gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind, in anonymisierter Form zu übermitteln. Dies gilt nicht für Einrichtungen aus Bundesländern, die die erforderlichen Daten bereits im Rahmen eines landeseigenen Impfquotenmonitorings erheben und an das RKI übermitteln.