Hand­lungs­emp­feh­lungen im Ereignis­fall

Stand:  13.02.2024

Besteht der Verdacht auf eine biologische Gefahr bzw. tritt der Ereignisfall ein, muss schnell gehandelt werden. In diesem Bereich werden deshalb konkrete Handlungsempfehlungen für die Fachöffentlichkeit veröffentlicht – für außergewöhnliche Verdachts-/Krankheitsfälle sowie für außergewöhnliche biologische Gefahrenlagen (z.B. biologischer Anschlag).

Dieser Bereich findet sich im Aufbau. Handlungsempfehlungen werden sukzessive an dieser Stelle bereitgestellt und stetig an den aktuellen Wissensstand angepasst.