Hinweis zum Bericht aus dem Gesundheitsamt München zur Aufbereitung von transvaginalen Ultraschallsonden

Stand:  27.05.2005

In der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletins wird aufgrund eines Erfahrungsberichtes aus Bayern auf eine Problematik hingewiesen, deren Darstellung primär an die Hersteller von Ultraschallsonden gerichtet ist, welche geeignete Angaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten zur Verfügung stellen müssen. Im Rahmen einer Befragung von Anwendern durch eine Mitarbeiterin der Münchner Gesundheitbehörde wurde festgestellt, dass diese Angaben von Seiten der Hersteller in einigen Fällen fehlen oder nicht sachgerecht sind. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie das Robert Koch-Institut haben entsprechend in einer gemeinsamen Aktion bereits im Januar 2005 die Hersteller von Ultraschallsonden zur Anwendung in der Gynäkologie aufgefordert, hier umgehend aktiv zu werden. Eine entsprechende gemeinsame Stellungnahme findet sich auch auf den Internetseiten des BfArM (www.bfarm.de > Medizinprodukte > Informationen über Risiken > Empfehlungen des BfArM).

Aus gegebenem Anlass möchten wir an dieser Stelle neben der Verpflichtung der Hersteller auch nochmals auf die Bedeutung eines sorgfältig erstellten Hygieneplanes für die sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten in der stationären und ambulanten Patientenversorgung hinweisen (www.rki.de > Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention > Reinigung, Desinfektion, Sterilisation).