Deutschland ist seit den 1950er Jahren kein Malaria-Endemiegebiet mehr. Der Klimawandel führt jedoch in Europa zunehmend zu Umweltbedingungen, die eine Ausbreitung und ein besseres Überleben von heimischen und importierten Anophelesmücken sowie die Transmission von Plasmodien begünstigen können. Wie das Epidemiologische Bulletin 22/23 2025 berichtet wurde die Meldepflicht von Plasmodien-Nachweisen 2023 von einer nichtnamentlichen (§ 7 Abs. 3 IfSG) in eine namentliche Meldung (§ 7 Abs. 1 IfSG) geändert. Ziele dieser Änderung, Gesundheitsämter in den Meldeweg einzubinden und die nationale Malaria-Surveillance zu stärken, wurden größtenteils erreicht, jedoch ging die Umstellungsphase mit Herausforderungen einher. Aufgrund der Erfahrungen werden Vorschläge für Vorbereitung und Implementierung zukünftiger Meldepflichtänderungen unterbreitet.
informiert bleiben
:
Newsletter
Abonnieren Sie den Newsletter zum Epidemiologischen Bulletin und erhalten Sie wöchentlich die aktuelle Ausgabe per Mail.