Epi­demio­logisches Bulletin

Aktuelle Ausgabe

Änderung der Melde­pflicht für den Erreger der Malaria – Auswirkungen auf die Voll­ständigkeit der Melde­daten und Heraus­forderungen in der Umstellungs­phase

Epidemiologisches Bulletin , 28.05.2025

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Deutschland ist seit den 1950er Jahren kein Malaria-Endemie­gebiet mehr. Der Klima­wandel führt jedoch in Europa zunehmend zu Umwelt­bedingungen, die eine Ausbreitung und ein besseres Überleben von heimischen und importierten Anopheles­mücken sowie die Transmission von Plasmodien begünstigen können. Wie das Epidemiologische Bulletin 22/23 2025 berichtet wurde die Melde­pflicht von Plasmodien-Nachweisen 2023 von einer nicht­namentlichen (§ 7 Abs. 3 IfSG) in eine namentliche Meldung (§ 7 Abs. 1 IfSG) geändert. Ziele dieser Änderung, Gesundheits­ämter in den Meldeweg einzubinden und die nationale Malaria-Surveillance zu stärken, wurden größten­teils erreicht, jedoch ging die Umstellungs­phase mit Heraus­forderungen einher. Aufgrund der Erfahrungen werden Vorschläge für Vorbereitung und Implementierung zukünftiger Melde­pflicht­änderungen unterbreitet.

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