Malaria-Erfassungsbogen
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Publikation
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12.05.2025
Plasmodiennachweise sind seit Juli 2023 gemäß §7 Abs. 1 IfSG namentlich an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Die Labormeldung erfolgt über DEMIS. Die darüber hinausgehenden Angaben wie z.B. Krankheitssymptome, Infektionsland, usw. werden durch die Mitarbeitenden des Gesundheitsamts ermittelt. …