Krankentransport und Rettungsdienst
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29.06.2012
Krankentransport und Rettungsdienst ist nach der verfassungsmäßigen Ordnung Ländersache und dort durch eigene Gesetze geregelt. Sofern im Einzelfall dem Recht Geltung zu verschaffen ist – dies ist bei Meinungsverschiedenheiten, Konflikten oder schlicht bei fachlichem Dissens durchaus erforderlich – kann nur die für den Rettungsdienst benannte Fachbehörde (z.B. das Gesundheitsamt) oder auch die Aufsichtsbehörde eine Entscheidung herbeiführen. Stellungnahmen aus dem RKI sind dazu nur bedingt geeignet, weil diese fachlich begründeten Äußerungen für niemanden rechtlich bindend sind. Vielmehr kann der Hinweis durch eine der „streitenden Parteien“, man habe sich beim RKI vergewissert, eher zu einer Verhärtung denn Entspannung der Sachlage beitragen, weil der „heimlich“ eingeholte …