BeweKi: Untersuchung zur Bewegungsförderung in Kitas, Schulen und Sportvereinen – unter Berücksichtigung der Pandemiebedingungen
Stand: 01.12.2023
Ziele der Studie

Mit BeweKi erforscht das Robert Koch-Institut (RKI) die Umsetzung von Bewegungsförderung für Kinder und Jugendliche in den Lebenswelten Kita, Schule und Sportverein. Dabei interessiert auch die Bewegungsförderung unter den Pandemiebedingungen. Die Studie erhebt
- Arten, Methoden und Verbreitung von Bewegungsförderungsmaßnahmen sowie
- fördernde und hemmende Bedingungen, die die Fachkräfte in den Settings bei der Umsetzung von Bewegungsförderung wahrnehmen.
Dazu werden Fachkräfte aus den Lebenswelten Kita, Schule und Sportverein in Deutschland in mehreren, zu unterschiedlichen Zeitpunkten stattfindenden, Teilstudien befragt. BeweKi nutzt ein Mixed-Methods-Studiendesign bestehend aus quantitativen und qualitativen Erhebungsmethoden. Das RKI kooperiert für die BeweKi-Studie mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI).
BeweKi wurde vom 1.12.2021-30.11.2023 vom Bundesministerium für Gesundheit gefördert (Förderkennzeichen ZMI1-2521KIG910).
Kontakt
Robert Koch-Institut
FG 27 Gesundheitsverhalten
Dr. Susanne Jordan, Dr. Susanne Krug
General-Pape-Straße 62-66
12101 Berlin
Mail: BeweKi@rki.de
Informationen zur Teilstudie 1 „Kurzbefragung von Kitas zum BMG-Infoblatt und zur Bewegungsförderung unter Pandemiebedingungen“
Für die Lebenswelt Kita wird Anfang Februar 2022 mit Kita-Leitungen bzw. Kita-Fachkräften eine standardisierte onlinebasierte Kurzbefragung (ca. 10 Minuten) durchgeführt. Die Kurzbefragung richtet sich auf Kenntnis und Akzeptanz (inkl. Nutzung) des Informationsblattes "Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie - körperliche Aktivität ermöglichen in der Lebenswelt Kindertagesstätte". Dieses Informationsblatt wurde den Teilnehmenden vorab zugeschickt. Weitere Themen der Kurzbefragung sind Veränderungen sowie Chancen und Herausforderungen bei der Bewegungsförderung während der Pandemie.
Für die Kurzbefragung werden Kitas über das bundesweite KiTa-Register aus der Corona-KiTa-Studie zufällig ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen. Das Robert Koch-Institut führt die Corona-Kita-Studie gemeinsam mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) durch.
Datenschutz
Das RKI hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Erfassung und Auswertung der Daten erfolgen anonym und nicht personenbezogen. Die anonymen Daten werden vom DJI an das RKI weitergegeben und am RKI ausgewertet. Es werden keine Rückschlüsse auf einzelne Personen möglich sein.
Informationen zur Teilstudie 2 „Interviews zur Bewegungsförderung während der COVID-19-Pandemie in den Settings Kita, Schule und Sportverein“
Mit jeweils 10 Leitungs- bzw. Fachkräften aus den Lebenswelten Kita, Schule und Sportverein werden online im Juni und Juli 2022 sogenannte Experteninterviews durchgeführt.
Die Teilstudie 2 des BeweKi-Projektes hat die Ziele:
(1) die Herausforderungen und Chancen für die Bewegungsförderung von Kindern, die sich in den Settings Kita, Schule und Sportverein während der Pandemie ergeben haben, vertieft zu erfasst sowie
(2) Kenntnis, Akzeptanz und Nutzung der Informationsblätter „Bewegungsförderung von Kindern und Jugendlichen in der Pandemie – Körperliche Aktivität ermöglichen“ zu untersucht, die das Bundesministerium für Gesundheit herausgegeben hat.
Für die Interviews werden Leitungs- bzw. Fachkräfte aus verschiedenen Bundesländern über öffentlich zugängliche Kontakte ausgewählt und zur Teilnahme eingeladen.
Datenschutz
Das RKI hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Teilnahme an dem Interview ist freiwillig. Die Auswertung der Daten erfolgt anonym und nicht personenbezogen. Es werden keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und Einrichtungen möglich sein. Ein Ethikvotum liegt vor.
Informationen zur Teilstudie 3 „Befragung zum Stand der Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen“
Im Rahmen der Teilstudie 3 des BeweKi-Projektes werden von November 2022 bis Februar 2023 Einrichtungsleitungen sowie pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen in Deutschland zu der „Befragung zum Stand der Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtungen“ eingeladen. Die Studie untersucht die räumlichen Gegebenheiten, Bewegungspraktiken und Rahmenbedingungen der Bewegungsförderung in Kindertageseinrichtung, wie sie von Kitaleitungen und pädagogischem Personal wahrgenommen werden.
Die Teilstudie 3 von BeweKi führt das Robert Koch-Institut (RKI) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut (DJI) durch. Teilnehmen können Kindertageseinrichtungen, die aus einem bundesweiten Adressdatensatz gezogen wurden. Die Befragung wird in unserem Auftrag vom infas Institut für angewandte Sozialwissenschaft durchgeführt.
Datenschutz
Das RKI hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Auswertung der Daten erfolgt anonym und nicht personenbezogen. Es werden keine Rückschlüsse auf einzelne Personen und Einrichtungen möglich sein.
Informationen zur Teilstudie 4 „Gesundheitsorientierte Bewegungsförderung im Kindes- und Jugendalter durch Sportvereine – Eine Befragung im Rahmen der BeweKi-Studie“
Für die BeweKi-Teilstudie 4 werden im Oktober 2023 Vereinsleitungen von Sportvereinen in Deutschland zu einer Online-Befragung eingeladen.
Die Studie untersucht, in wieweit Sportvereine gesundheitsorientierte Bewegungsförderung anbieten, ob und wie sie damit alle Kinder und Jugendlichen erreichen, sowie welchen fördernden und hemmenden Bedingungen Sportvereine dabei begegnen.
Teilnehmen können Vereinsleitungen (Vorsitzende oder Geschäftsstelle) von Sportvereinen, die in den Strukturen der Landessportjugenden organisiert sind.
Die BeweKi-Teilstudie 4 führt das Robert Koch-Institut (RKI) durch, unterstützt durch die Deutsche Sportjugend (DSJ).
Datenschutz
Das RKI hält sich streng an die gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes sowie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig und anonym. Die Auswertung der Daten lässt keine Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Vereine zu. Ein positives Ethikvotum liegt vor.