Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs in Krankenhäusern nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG, Bundesgesundheitsblatt 7/2013

Stand:  01.07.2013

Vom RKI gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 2b zu erstellende Liste über die Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs. Einrichtungen für ambulantes Operieren wurden nicht berücksichtigt. Es ist geplant eine, den besonderen Bedingungen der Einrichtungen für ambulantes Operieren angepasste Vorlage zu erarbeiten. Im Text wird der Terminus "Antibiotika" benutzt, er ist aber im erweiterten Sinne inhaltlich auf alle Antiinfektiva bezogen zu verstehen.