Meldung von Toxoplasmose gemäß §7 Abs. 3 IfSG
Stand: 02.02.2022
Die Meldung gemäß §7 Abs. 3 IfSG erfolgt auf einem Durchschlagbogen. Das Original wird vom Labor (Meldepflichtigen) ausgefüllt und an das RKI gesandt. Der Durchschlag wird an den Arzt, der die Probe eingesandt hat weitergeleitet (der nach IfSG den Meldepflichtigen bei der Erhebung der Angaben zu unterstützen hat). Dieser wiederum schickt den Durchschlag nach Vervollständigung an das RKI und ist somit seiner Zuarbeitungspflicht nachgekommen.
Dieser Erhebungsbogen darf NICHT verwendet werden, er dient lediglich zur Ansicht. Der Erhebungsbogen kann beim RKI angefordert werden:
per Fax:
+49 (0)30 - 18754-3533
per E-Mail:
IfSG-Laborinfo
per Post:
Robert Koch-Institut
Labor-/Arztbericht
Nordufer 20
13353 Berlin