Hinweise zur Anwendung der Falldefinitionen

Stand:  01.03.2025

Mit Veröffentlichung der neuen Ausgabe werden die Falldefinitionen als Loseblatt­sammlung gedruckt. Dadurch können die Falldefinitionen, bei denen Aktualisierungs­bedarf besteht oder auch Falldefinitionen für eventuelle neue Übermittlungskategorien leichter ausgetauscht oder ergänzt werden.

Die jeweils aktuellste Version der Loseblattsammlung ist auf der Homepage des RKI veröffentlicht und als PDF-Dokument verfügbar (www.rki.de/falldefinitionen).

Wofür und für wen diese Falldefinitionen gedacht sind

Gemäß § 11 Abs. 2 IfSG hat das RKI die Aufgabe, Falldefinitionen zu erstellen, die die Kriterien für die Übermittlung von Meldedaten vom Gesundheitsamt an die zuständige Landesbehörde und von dort an das RKI festlegen.

Die Falldefinitionen haben zum Ziel, bundesweit einheitliche Kriterien im Rahmen der epidemiologischen Überwachung von Infektions­krankheiten sicherzustellen. Damit sollen sie zu standardisierten Bewertungen, aussage­kräftigeren Statistiken und letztlich objektiveren Entscheidungen beitragen. Vor dem Hintergrund dieser primär epidemiologischen Aufgabenstellung beschränken sich die Falldefinitionen weitgehend auf solche Kriterien, die für die Entscheidungs­findung zur Übermittlungs­pflicht notwendig sind.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter entscheiden anhand der Falldefinitionen, ob Erkrankungs- oder Todesfälle bzw. Nachweise von Krankheitserregern, die ihnen gemeldet oder anderweitig bekannt wurden, an die zuständige Landesbehörde zu übermitteln sind.

Die Zielgruppe dieser Falldefinitionen sind deshalb primär die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Gesundheits­dienstes, die die Entscheidung zur Übermittlung treffen.

Wofür diese Falldefinitionen nicht gedacht sind

Die Falldefinitionen legen nicht die Kriterien für die Meldung an das Gesundheitsamt fest. Sie richten sich deshalb nicht an klinisch oder labordiagnostisch tätige Ärztinnen und Ärzte. Auf keinen Fall sollten die Falldefinitionen als Empfehlungen zum diagnostischen Vorgehen in Klinik oder Labor missverstanden werden.

Da die Falldefinitionen die Funktion eines Entscheidungsinstruments für die Übermittlung haben, wird auf eine umfassende Beschreibung des Krankheitsbildes oder differential­diagnostische Erwägungen bewusst verzichtet.

Warum eine neue Ausgabe der Falldefinitionen?

Die vorliegenden Erfahrungen bei der Anwendung der Falldefinitionen in der täglichen Praxis zeigen, dass diese innerhalb des Öffentlichen Gesundheits­dienstes gut angenommen werden und ihre Funktion erfüllen.

Eine Überarbeitung der Falldefinitionen war notwendig geworden, so dass der fort­schreitenden Entwicklung der Labormethoden Rechnung getragen wird und die Kriterien der Übermittlung präzisiert bzw. vereinheitlicht werden.

Die daraus folgenden strukturellen und inhaltlichen Änderungen der Falldefinitionen haben zum Ziel, Fehlinter­pretationen im Umgang mit ihnen zu vermeiden und den Bearbeitungs­aufwand für die Gesundheitsämter zu reduzieren.

Grundlagen für die Überarbeitung der Falldefinitionen

Das RKI hat interne und externe Expertinnen und Experten in die Überarbeitung der Falldefinitionen eingebunden, dazu gehören der Öffentliche Gesundheits­dienst (die Beauftragten für den Infektionsschutz und die Epidemiologen der Bundesländer, der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheits­dienstes (BVÖGD), der Bundesverband der Hygiene­inspektoren (BVH) sowie Amtsärzte und Hygiene­inspektoren in Gesundheitsämtern), die Nationalen Referenzzentren, die Konsiliarlabore sowie ausgewählte ärztliche Fachgesellschaften und Fachverbände.

Robert Koch-Institut
Abteilung für Infektions­epidemiologie (Abt. 3)
FG 32 Surveillance und elektronisches Melde- und Informations­system (DEMIS) | ÖGD-Kontakt­stelle

Seestraße 10
13353  Berlin

Die Berücksichtigung der Kommentare erfolgte mit der Absicht, einerseits einen breiten fachlichen Konsens und andererseits eine hohe Anwenderfreundlichkeit für die Gesundheitsämter herzustellen.

Weiterhin wurden gezielte Recherchen in der Fachliteratur und in den Falldefinitionen anderer nationaler oder internationaler Einrichtungen durchgeführt. Zusätzlich werden die Falldefinitionen mit den europäischen Falldefinitionen verglichen.

Hinweise für Korrekturen oder andere Verbesserungsmöglichkeiten der hier vorliegenden Falldefinitionen sind stets willkommen. Bitte richten Sie diese an surveillance@rki.de.