Änderungen bei Prüfmethoden zur Aufnahme von Desinfektionsmitteln und -verfahren in die Liste gemäß §18 Infektionsschutzgesetz vom 4. Januar 2016

Stand:  04.01.2016

Für die Aufnahme von Wäschedesinfektionsverfahren und Händedesinfektionsmitteln waren bisher Gutachten und die zugehörigen Prüfberichte für praxisnahe Prüfungen wie auch die zugehörigen Suspensionsversuche gemäß den Standardmethoden der DGHM einzureichen, s. Bekanntmachung (Link siehe unten). Diese Prüfmethoden wurden im April 2015 durch das neue Methodenbuch des VAH abgelöst. Die überarbeiten Prüfmethoden zeichnen sich durch eine deutlich genauere Beschreibung der Durchführung aus.

Bei Anträgen zur Aufnahme von Desinfektionsmitteln oder -verfahren können deshalb nur noch bis zum 31.03.2016 Gutachten nach den Methoden der DGHM Stand 2001 anerkannt werden.

Diese Änderung der Anerkennung von Gutachten und zugehörigen Prüfberichten betrifft auch Suspensionsversuche für die Aufnahme von Desinfektionsmitten und -verfahren für Instrumenten- und Flächendesinfektionsmitteln, sofern sie nach den Methoden der DGHM durchgeführt wurden.