Aufklärungs­merkblatt zur RSV-Prophylaxe mit Nirsevimab

Stand:  11.07.2024

Dieses Aufklärungsmerkblatt wurde vom Deutschen Grünen Kreuz e.V., Marburg, in Kooperation mit dem Robert Koch-Institut, Berlin, erstellt und sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ausschließlich im Rahmen ihrer Zwecke für eine nicht-kommerzielle Nutzung vervielfältigt und weitergegeben werden. Jegliche Bearbeitung oder Veränderung ist unzulässig.

Diese Dokumente werden laufend aktualisiert.

Hinweis: Das Aufklärungsmerkblatt muss nicht ausgefüllt und unterschrieben werden, es genügt die Bestätigung der Kenntnisnahme auf dem Einwilligungsbogen.