Informationen für Antragsteller

Stand:  09.11.2021

Hinweise zur Antragstellung

Es wird darum gebeten, bei der Vorbereitung der für die Antragstellung nach dem StZG notwendigen Unterlagen die Hinweise zur Antragstellung zu beachten, die als pdf-file heruntergeladen werden können. Den Hinweisen können auch einige Erläuterungen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach dem StZG entnommen werden.

Hinweise zur Beantragung von Forschungsvorhaben nach dem StZG [PDF, 96KB, Datei ist nicht barrierefrei]

Explanatory Notes on the Authorisation Procedure to import and use human embryonic stem cell lines in accordance with the Stem Cell Act. [PDF, 86KB, Datei ist nicht barrierefrei]

Übersicht über hES-Zell-Linien

Stammzellgesetz (StZG)

Hier finden Sie den Text des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) vom 28.6.2002 (BGBl I S .2277), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die

Zulassungsstelle für Anträge nach dem Stammzellgesetz
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin

Ansprechpartner: Dr. Peter Löser