Informationen für Antragsteller
Stand: 09.11.2021
Hinweise zur Antragstellung
Es wird darum gebeten, bei der Vorbereitung der für die Antragstellung nach dem StZG notwendigen Unterlagen die Hinweise zur Antragstellung zu beachten, die als pdf-file heruntergeladen werden können. Den Hinweisen können auch einige Erläuterungen zum Ablauf des Genehmigungsverfahrens nach dem StZG entnommen werden.
Übersicht über hES-Zell-Linien
Stammzellgesetz (StZG)
Hier finden Sie den Text des Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellgesetz - StZG) vom 28.6.2002 (BGBl I S .2277), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist.
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an die
Zulassungsstelle für Anträge nach dem Stammzellgesetz
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
Ansprechpartner: Dr. Peter Löser