Gentechnik

Stand:  03.03.2025

Leitung (kommissarisch): 
Dr. Eva Priesnitz
Vertretung: 
N. N.

Aufgaben

  • Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des RKI beim Vollzug des Gentechnikrechts
  • Abgabe von Stellungnahmen gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), der zuständigen Bundesbehörde zu Anträgen auf

    • Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) im nationalen Genehmigungsverfahren nach Gentechnikgesetz (GenTG)
    • Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen nach Gentechnikgesetz bzw. Richtlinie 2001/18/EG
    • Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen zu Lebens- und Futtermittelzwecken in der Europäischen Union im Rahmen des europäischen Beteiligungsverfahrens nach Verordnung (EG) 1829/2003
  • Prüfung und Bewertung der Anträge insbesondere im Hinblick auf potenzielle Auswirkungen auf die menschliche und tierische Gesundheit
  • Informationsaustausch zu Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO

    • auf nationaler Ebene, wie z.B. mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und dem Julius Kühn-Institut - Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI)
    • auf europäischer Ebene, wie z.B. mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
    • sowie mit relevanten internationalen Organisationen, wie z.B. mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO)
  • Beratung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG), insbesondere im Hinblick auf gesundheitliche Risiken bzw. Potenziale von GVO