Mitteilungen der GEKO
Stand: 19.11.2024
Die GEKO hat den gesetzlichen Auftrag, Richtlinien zu erstellen. Die vorbereitenden Beratungen dafür sind grundsätzlich vertraulich. Sobald ein Richtlinien-Entwurf erstellt und vom Plenum gebilligt ist, wird dieser in einem Anhörungsverfahren Fachkreisen übersandt und im Internet präsentiert, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, bevor eine Richtlinie endgültig beschlossen wird. Auch während der Beratungsphase hat die GEKO jedoch die Möglichkeit, bei Bedarf bereits im Vorfeld von Richtlinien ausgewählte Beratungsinhalte zu präsentieren, die von besonderem Interesse für die Fachöffentlichkeit sind.