Finanzierungsunterstützung für deutsche EMTs in Katastrophen- und Krisenfällen
Stand: 28.01.2022
Bei internationalen Gesundheitskrisen, in Folge von Naturkatastrophen oder sonstigen plötzlich eintretenden Großschadenereignissen („sudden-onset disasters“), sind schnelle Einsätze von Emergency Medical Teams (EMTs) elementar wichtig, um Leben zu retten und Leid zu verhindern. Die Verfügbarkeit für Nothilfeeinsätze und Abflugbereitschaft innerhalb von 48 Stunden erfordert eine permanente Einsatzbereitschaft, die sowohl Personal, Material und Einsatzlogistik als auch finanzielle Ressourcen umfasst.
Bundesgesundheitsministerium, Auswärtiges Amt, Bundesinnenministerium sowie die deutschen EMTs und der EMT National Focal Point am RKI haben ein Standardverfahren erarbeitet, um in Einsatzfällen nach internationalen Hilfsersuchen (z.B. über die VN, den EU-Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) oder bilateral) kurzfristig die Einsatzoptionen der deutschen EMTs zu eruieren und zu kommunizieren und eine Projektfinanzierung durch das AA zu prüfen. Mögliche Fördermöglichkeiten über den EU-Katastrophenschutzmechanismus (UCPM) werden dabei geprüft und mit bedacht.
Das im abgebildeten Flowchart dargestellte Standardverfahren gibt den Regelfall der erforderlichen Schritte und die Aufgabenverteilung zwischen den EMTs und den Ressorts wieder. Es verbildlicht gleichzeitig die Bereitschaft der Bundesregierung, die deutschen EMTs operativ bei ihren Einsätzen zu unterstützen und damit einen deutschen Beitrag zu internationaler medizinischer Nothilfe zu leisten.