Navigation und Service

Zielgruppeneinstiege

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Mit dem Klick auf "Erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Ihren Aufenthalt auf der Seite anonymisiert aufzeichnen. Die Auswertungen enthalten keine personenbezogenen Daten und werden ausschließlich zur Analyse, Pflege und Verbesserung unseres Internetauftritts eingesetzt. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

OK

Kinder- und Jugendgesundheit – Ressourcen und Potenziale der internationalen Studie Health Behaviour in School-aged Children (HBSC) – Journal of Health Monitoring 1/2024

Mit der Gründung der „Health Behaviour in School-aged Children (HBSC)“-Studie im Jahr 1982 von Forscherinnen und Forschern aus Finnland, Norwegen und England in Kooperation mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Europa wurde der Grundstein für eine der größten Studien zur Kinder- und Jugend­gesundheit weltweit gelegt.

Seit den Anfängen der Studie hat das internationale HBSC-Netzwerk über 1.300 Publikationen veröffentlicht und auf internationaler Ebene mit zentralen Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendgesundheit kooperiert, wie z. B. mit der WHO oder UNICEF.

Die Lehren aus den vergangenen Jahren zeigen, dass wir regelmäßig untersuchen sollten, was Heranwachsende für ein gesundes Aufwachsen brauchen und welche Herausforderungen besonderer Berücksichtigung bedürfen. Daher ist regelmäßiges Monitoring der Kinder- und Jugendgesundheit anhand sich ergänzender Studien unabdingbar. Die HBSC-Studie sieht es als ihre Verantwortung, einen Beitrag für die notwendige Bestandsaufnahme durchzuführen, um den Kindern und Jugendlichen damit eine Stimme zu verleihen.

Erscheinungsdatum 4. März 2024 PDF (276 KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Gesundheits­monitoring

In­fek­ti­ons­schutz

Forschung

Kom­mis­sio­nen

Ser­vice

Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

© Robert Koch-Institut

Alle Rechte vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt.