Richtlinie der Gendiagnostik-Kommission (GEKO) für die Beurteilung genetischer Eigenschaften hinsichtlich ihrer Bedeutung für Erkrankungen oder gesundheitliche Störungen sowie für die Möglichkeiten, sie zu vermeiden, ihnen vorzubeugen oder sie zu behandeln gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 1a GenDG
revidierte Fassung vom 16.04.2021
veröffentlicht und in Kraft getreten am 25.05.2021
ersetzt die Fassung vom 17.07.2012
Diese Hinweise richten sich an lokale Gesundheitsbehörden. Sie sollen die Kontaktaufnahme, Kommunikation und Zusammenarbeit mit marginalisierten Bevölkerungsgruppen bei der Planung und Umsetzung von Präventions- und Infektionsmaßnahmen in der COVID-19-Pandemie unterstützen. Dazu werden praktische Handlungsmöglichkeiten vorgeschlagen. Antidiskriminierende und adressatinnen- und adressatengerechte Vorgehensweisen, die aktive Einbeziehung (Beteiligung) marginalisierter Bevölkerungsgruppen sowie die Berücksichtigung ihrer (sozialen und ökonomischen) Lebensrealitäten können zum Schutz der gesamten in Deutschland lebenden Bevölkerung beitragen.
Es ist allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik, dass es im Rahmen der Aufklärung und genetischen Beratung vor genetischen Untersuchungen unterstützend wirken kann, der ratsuchenden Person gegenüber wertneutrale Formulierungen zu verwenden, um beim Empfänger negative Assoziationen und Fehlinterpretationen zu vermeiden.