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Grundsätze der Antibiotika-Therapie

Übersichtsseite , 08.01.2020

Allgemeingültige Grundsätze zur Diagnostik und antibiotischen Therapie sollen den rationalen Einsatz von Antibiotika bei der Behandlung von Infektionserkrankungen fördern. Ihr Ziel ist es, ein bestmögliches klinisches Behandlungsergebnis zu gewährleisten, unter Berücksichtigung der Risiken für eine Resistenzentwicklung, der Minimierung unerwünschter Arzneimittelwirkungen und der Kosten.

Musteranschreiben für Gesund­heits­ämter zu Kontakt­personen-Nach­verfolgung nach Masern-Exposition im Flugzeug

Übersichtsseite , 08.01.2020

Kontaktpersonen-Nachverfolgung nach Masern-Exposition im Flugzeug auf Deutsch und Englisch

Rotaviren-Gastro­enteritis

Ratgeber , 02.12.2019

Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Therapie und Prävention von Infektionen mit Rotaviren

Norovirus-Gastro­enteritis

Ratgeber , 29.11.2019

Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Therapie und Prävention von Infektionen mit Noroviren

Kryptosporidiose

Ratgeber , 29.11.2019

Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Therapie und Prävention der Kryptosporidiose

Campylobacter-Enteritis

Ratgeber , 28.11.2019

Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Therapie und Prävention von Infektionen mit Campylobacter

Lassafieber

Ratgeber , 26.11.2019

Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Therapie und Prävention von Infektionen mit Lassaviren

Yersiniose

Ratgeber , 26.11.2019

RKI-Ratgeber zu Yersiniose, u.a. mit Informationen zu Infektionsweg, Symptomatik, Diagnostik, Therapie, Infektionsschutz und Meldepflicht

NRZ für Influenzaviren: Hinweise zur Probenentnahme

Übersichtsseite , 26.11.2019

Zum Nachweis von saisonalen Influenzaviren wird ein Abstrich aus der Nase entnommen. Alternativ kann ein Nasopharyngeal- oder auch Rachenabstrich genommen werden, auch Spülwasser sind vor allem bei kleinen Kindern grundsätzlich geeignet. Bei schwer erkrankten Patienten mit Pneumonie sind Materialien aus den tiefen Atemwegen (Bronchiallavage, Tracheal-/ Bronchialsekret) ebenfalls gut verwendbar.

Allgemeine Hinweise des NRZ für Influenzaviren zum Probenversand

Übersichtsseite , 26.11.2019

Klinische Proben von Personen mit Verdacht auf eine Virusinfektion sind Gefahrgut und als "Biologischer Stoff, Kategorie B" der UN-Nr. 3373 zuzuordnen. Sie müssen nach Maßgabe der Verpackungsanweisung P650 verpackt werden. Werden dagegen Isolate (Anzuchtmaterial) von hochpathogenen/ zoonotischen Influenzaviren oder anderen Erregern der Risikogruppe 3 versendet, so sind diese der Kategorie A der ansteckungsgefährlichen Stoffe zuzuordnen und unterliegen damit strengeren Versandbedingungen (UN 2814, Verpackungsvorschrift P 620).