Jahresbogen zur Meldung nach § 22 Transfusionsgesetz an das RKI

Stand:  21.02.2025

Mit diesem Bogen wird die Zahl der Mehrfachspenderinnen und -spender sowie die Anzahl der bei diesen Personen durchgeführten Untersuchungen in einem Jahreszeitraum erfasst. 
Bitte beachten Sie die Ausfüllhinweise und übermitteln uns die ausgefüllten Meldebögen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres zu.