Kooperations­vereinbarung zwischen der Bundes­zentrale für ge­sundheit­liche Auf­klärung (BZgA) und dem Robert Koch-Institut (RKI) zur Stär­kung der Öffent­lichen Gesund­heit

Stand:  13.02.2025

Die BZgA und das RKI verfügen über komplementäre und sich gegenseitig verstärkende Kompetenzen und Expertisen in den Bereichen Forschung und Datenanalyse, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie, Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitsschutz, Gesundheitskommunikation, Kampagnenarbeit und Vernetzung. Durch eine engere Zusammenarbeit und die gegenseitige Bereitstellung von Wissen, Kompetenzen und Strukturen wird die Verbesserung der Öffentlichen Gesundheit in Deutschland gemeinsam vorangetrieben.