Muster-Dokumentationsbogen zur ärztlichen Erstuntersuchung von Asylsuchenden gemäß § 62 AsylG und § 36 IfSG

Stand:  20.11.2015

Hinweise für den Arzt/ die durchführende Stelle: Gemäß § 62 Asylgesetz (AsylG) und § 36 Infektionsschutzgesetzt (IfSG) müssen Asylsuchende die eine körperliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten dulden, um Übertragungen in Gemeinschaftsunterkünften vorzubeugen und ggf. spezifische Behandlungen übertragbarer Erkrankungen einzuleiten zu können. Dieses Formular definiert und dokumentiert die Durchführung eines Mindeststandards, der aus Sicht des RKI im Sinne des Infektionsschutzes vor oder unverzüglich nach Aufnahme in die Gemeinschaftsunterkunft indiziert ist.