Weiterbildung zum Facharzt Öffent­liches Gesundheits­wesen am Robert Koch-Institut

Stand:  26.03.2025

Das Robert Koch-Institut (RKI) bietet die Möglichkeit 6 Monate Weiterbildungszeit zum Facharzt für Öffentliches Gesundheits­wesen zu erlangen. Ärztinnen und Ärzte aus anderen Behörden oder Einrichtungen können sich ans RKI abordnen lassen, um in ihrer Weiterbildungszeit die Arbeit der Bundesbehörde kennen zu lernen.

Über die Abordnungs­möglichkeit

Die Abordnung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen anstreben. Dabei muss die Abordnung unter Erstattung der Bezüge durch die entsendende Behörde oder Einrichtung erfolgen. Während der Weiterbildungszeit erhalten Sie Einblicke in die Strukturen des RKI und des ÖGD und wirken aktiv an wissenschaftlichen und epidemiologischen Projekten mit.

Voraussetzungen

  • Approbation als Arzt/Ärztin
  • Bereitschaft zur Erlangung des Facharzttitels für Öffentliches Gesundheits­wesen
  • Einverständnis der entsendenden Behörde oder Einrichtung (inklusive Finanzierung)
  • Idee für ein Projekt oder ein wissenschaftliches Vorhaben, das zur Förderung des öffentlichen Gesundheits­dienstes beiträgt

Ihr Aufgabenfeld am RKI

Im Rahmen der Abordnung werden Sie in die Fachgebiete der Infektions­epidemiologie integriert und können dabei unter anderem an folgenden Aufgaben mitwirken:

  • Tätigkeiten im Bereich der Infektions­surveillance
  • Teilnahme an Routine-Aktivitäten des RKI
  • Organisation und Durchführung von Lehraktivitäten für den ÖGD
  • Aktive Mitarbeit an Projekten, die der Verbesserung der öffentlichen Gesundheit dienen, einschließlich der Teilnahme an Ausbruchs­untersuchungen und Lage­besprechungen

Interessierte Personen bitten wir eine E-Mail an surveillance@rki.de zu richten. Das Robert Koch-Institut freut sich über Ihr Interesse.