Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung
Die Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES), eine interdisziplinär zusammengesetzte Kommission von Experten aus den Bereichen Ethik, Theologie, Biologie und Medizin, prüft Anträge nach dem Stammzellgesetz (StZG) im Hinblick auf die Hochrangigkeit der Forschungsziele, die ausreichende Vorklärung des Forschungsprojektes und die voraussichtliche Notwendigkeit der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen). Sie bewertet, ob das Forschungsvorhaben in diesem Sinne ethisch vertretbar ist und gibt zu jedem Forschungsvorhaben, in dem die Verwendung humaner ES-Zellen geplant ist, gegenüber der Genehmigungsbehörde, dem Robert Koch-Institut, eine Stellungnahme ab. Die ZES wurde erstmals mit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes zum 01.07.2002 berufen. Eine Neuberufung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der ZES für die Dauer von drei Jahren erfolgte im August 2023. Ausführliche Informationen zur Tätigkeit der ZES seit ihrer Erstberufung können den Tätigkeitsberichten der ZES entnommen werden.