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Stellungnahme der STIKO anlässlich der Zulassung von XBB.1.5-Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffen für die Auffrischimpfung von Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheits­verlauf

Stand: 18.09.2023

Aufgrund der genetischen Variabilität von SARS-CoV-2 werden COVID-19-Impfstoffe an die zirkulierenden Virusvarianten angepasst, um weiterhin möglichst optimalen Immunschutz vor schweren COVID-19-Erkrankungen zu erreichen. Seit Mai 2023 dominieren weltweit die Virusvariante XBB.1 und ihre Sublinien. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt daher, bei der notwendigen Impfstoffanpassung als Impfstoff-Antigen ein von den SARS-CoV-2-Sublinien XBB.1.5 oder XBB.1.16 abgeleitetes Antigen monovalent einzusetzen. Seit dem 18. September 2023 ist der erste an XBB.1-Varianten-adaptierte COVID-19-Impfstoff in Deutschland verfügbar (Comirnaty XBB.1.5). Die Zulassung eines weiteren XBB.1.5-adaptierten mRNA-Impfstoffs (Spikevax XBB.1.5) in der EU erfolgte am 15.09.2023 und die Zulassung eines Proteinbasierten XBB.1.5-adaptierten Impfstoffs (Novavax) ist für die nächsten Wochen angekündigt.

Die STIKO nimmt dies zum Anlass, um erneut auf ihre COVID-19-Impfempfehlung zur Auffrischimpfung von Risikogruppen hinzuweisen. Durch die Auffrischimpfung wird das Risiko für schwere Krankheitsverläufe, Hospitalisierungen und COVID-19-bedingte Todesfälle verringert. In Umgebungen mit einem hohen Anteil krankheitsgefährdeter Personen (z.B. im Pflegebereich) und einem hohen Ausbruchspotenzial kann möglicherweise durch die Impfung außerdem die Virustransmission reduziert und damit das Infektionsrisiko bei Kontaktpersonen gesenkt werden.

Die STIKO empfiehlt für die folgenden Indikationsgruppen eine Auffrischimpfung:

(i) Personen im Alter ≥60 Jahren
(ii) Personen im Alter ≥6 Monaten, die aufgrund einer Grundkrankheit (siehe unten*) besonders gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken
(iii) BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
(iv) Personal in medizinischen Einrichtungen und in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
(v) Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Personen, bei denen durch eine COVID-19-Impfung vermutlich keine schützende Immunantwort erzielt werden kann.

Die Auffrischimpfung soll möglichst in einem Mindestabstand von 12 Monaten zur letzten vorangegangenen COVID-19-Impfung oder SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden. Bei Personen mit einer relevanten Einschränkung der Immunantwort kann es erforderlich sein, den grundsätzlich empfohlenen Mindestabstand von 12 Monaten für weitere Auffrischimpfungen zu verkürzen. Darüber hinaus ist der Herbst ein günstiger Zeitpunkt für die Impfung, da Atemwegsinfektionen üblicherweise in der kalten Jahreszeit gehäuft auftreten. Sofern auch eine Indikation zur Impfung gegen Influenza besteht, können beide Impfungen am gleichen Termin erfolgen. Dies gilt auch für die Pneumokokken­impfung.

Zu Beginn der Impfsaison sollten sehr alte Menschen sowie weitere Personen mit einem relevanten Risiko für schwere Erkrankung bei Infektion vorzugsweise geimpft werden.

Für andere Bevölkerungsgruppen besteht derzeit keine Notwendigkeit zur Auffrischimpfung. Der Großteil der Bevölkerung ist bereits mehrfach geimpft und hat aufgrund zusätzlich durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion(en) eine gute Basisimmunität erworben.

Falls bei Personen im Alter ≥18 Jahren die empfohlene Basisimmunität (drei Antigenkontakte) jedoch noch nicht vorliegt, soll weiterhin angestrebt werden diese Basisimmunität zu erreichen. Die Impfstoffe Comirnaty XBB.1.5, Comirnaty Original/Omicron BA.4/5 und Spikevax XBB.1.5 sind inzwischen auch zur Grundimmunisierung zugelassen.

Zur Gruppe der jungen Kinder (Alter: 6 Monate bis 4 Jahre) mit aufgrund einer Grundkrankheit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf kommen fortlaufend neue Kinder hinzu. Solche Kinder sollen unter Berücksichtigung von bereits stattgefundenen Infektionen auch weiterhin eine Grundimmunisierung entsprechend den Zulassungsbedingungen mit bis zu 3 Dosen eines von der STIKO empfohlenen Varianten-adaptierten COVID-19-Impfstoffs erhalten. Schwangere sollten fehlende Impfstoffdosen zum Erreichen einer Basisimmunität ab dem 2. Trimenon erhalten.


*Übersicht zu Grundkrankheiten, die ein besonderes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf darstellen können:

  • Chronische Erkrankungen der Atmungsorgane (z. B. COPD)
  • Chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenerkrankungen
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
  • Adipositas
  • ZNS-Erkrankungen, wie z. B. chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, Demenz oder geistige Behinderung, psychiatrische Erkrankungen oder zerebrovaskuläre Erkrankungen
  • Trisomie 21
  • Angeborene oder erworbene Immundefizienz (z. B. HIV-Infektion, chronisch-entzündliche Erkrankungen unter relevanter immunsupprimierender Therapie, Z. n. Organtransplantation)
  • aktive neoplastische Krankheiten

Referenzen:

https://www.who.int/news/item/18-05-2023-statement-on-the-antigen-composition-of-covid-19-vaccines

Stand: 18.09.2023

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